KI-generierte Texte und Bilder: Was ist erlaubt und worauf sollten Sie achten?

Texte schreiben, Bilder gestalten und Inhalte veröffentlichen: Künstliche Intelligenz macht vieles einfacher. Doch nicht alles, was sich generieren lässt, darf bedenkenlos verwendet werden. Welche Regeln beim Urheberrecht, bei Nutzungsrechten, Datenschutz und Kennzeichnung gelten – und worauf es vor einer Veröffentlichung ankommt.

Person überprüft an einem Arbeitsplatz einen KI-generierten Text und ein digitales Bild vor der Veröffentlichung.

Wem gehören KI-generierte Texte und Bilder?

Ein KI-Bild ist in wenigen Sekunden erstellt. Ob man daran ein eigenes Urheberrecht besitzt, ist damit aber noch nicht beantwortet.

Nach deutschem Urheberrecht setzt der Schutz eines Werkes eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Rein maschinell erzeugte Inhalte genießen deshalb in der Regel keinen eigenen urheberrechtlichen Werkschutz. Anders kann es bei einer erkennbaren menschlichen schöpferischen Gestaltung aussehen, etwa wenn jemand das Ergebnis durch eigene kreative Entscheidungen maßgeblich prägt.

Auch die Eingabe eines ausführlichen Prompts führt nicht automatisch zu einem geschützten Werk.

Hinzu kommt ein zweiter Punkt: Selbst wenn ein KI-Ergebnis keinen eigenen Urheberrechtsschutz besitzt, kann es Rechte anderer verletzen. Das gilt beispielsweise, wenn ein erzeugtes Bild wesentliche geschützte Elemente einer vorhandenen Illustration übernimmt oder ein Text längere geschützte Passagen wiedergibt.

Der Stil eines Künstlers ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. Konkrete Werke oder geschützte Gestaltungselemente dürfen deshalb aber nicht beliebig übernommen werden.

Die zentrale Unterscheidung: Ein KI-Ergebnis kann frei von einem eigenen Urheberrecht sein und trotzdem fremde Rechte verletzen.

Private Nutzung und kommerzielle Verwendung unterscheiden

Wer mit KI zu Hause ein Motiv ausprobiert, bewegt sich in einer anderen Situation als ein Unternehmen, das damit Werbung gestaltet oder Produkte verkauft.

Für die kommerzielle Verwendung spielen besonders die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters eine Rolle. Manche Dienste gestatten die geschäftliche Nutzung ihrer Ergebnisse, andere sehen Einschränkungen vor oder unterscheiden zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Angeboten.

Dabei sind drei Fragen zu trennen:

  • Was erlaubt der Anbieter? Die Vertragsbedingungen können festlegen, wie generierte Inhalte genutzt werden dürfen.

  • Welche Rechte haben Dritte? Geschützte Vorlagen, Personen und Marken können die Verwendung einschränken.

  • Welche eigenen Rechte entstehen? Eine Nutzungserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass man ein exklusives Urheberrecht besitzt.

Auch im privaten Bereich sind fremde Rechte nicht bedeutungslos. Insbesondere das öffentliche Teilen eines Inhalts ist anders zu beurteilen als seine rein persönliche Verwendung.

Für Unternehmen ist es daher hilfreich, verwendete KI-Werkzeuge, geltende Nutzungsbedingungen und die wesentlichen Bearbeitungsschritte zu dokumentieren. So lässt sich später nachvollziehen, wie eine Veröffentlichung entstanden ist.

Persönlichkeitsrechte, Marken und geschützte Vorlagen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn KI realistisch wirkende Personen darstellt. Auch ein vollständig generiertes Bild kann Persönlichkeitsrechte berühren, sobald eine echte Person erkennbar nachgebildet wird.

Bei der Veröffentlichung von Bildnissen ist nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für täuschend echte Darstellungen, die jemanden beispielsweise als Werbefigur zeigen, können zusätzliche rechtliche Probleme entstehen.

Ähnlich ist es bei bekannten Marken oder geschützten Figuren. Ein durch KI erzeugtes Logo, das einem bestehenden Kennzeichen zu ähnlich ist, kann bei geschäftlicher Verwendung Markenrechte verletzen. Nicht jede bloße Darstellung einer Marke ist allerdings automatisch unzulässig.

Bei fremden Fotos, Illustrationen oder sonstigen geschützten Vorlagen kommt es darauf an, welche Nutzungsrechte bestehen und wie stark geschützte Inhalte übernommen werden.

Praktisches Beispiel: Ein KI-generiertes Werbebild zeigt eine bekannte Persönlichkeit, die scheinbar ein Produkt empfiehlt. Ohne entsprechende Berechtigung kann eine solche Veröffentlichung problematisch sein – auch wenn die abgebildete Szene nie stattgefunden hat.

Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, dem sogenannten AI Act. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Pflicht, jeden KI-generierten Text oder jedes Bild sichtbar zu kennzeichnen.

Bei beruflicher Nutzung sind insbesondere zwei Fälle relevant:

Täuschend echte Bilder und Videos: Werden mit KI sogenannte Deepfakes erzeugt oder verändert, muss die künstliche Herkunft grundsätzlich offengelegt werden. Gemeint sind Inhalte, die bestehende Personen, Ereignisse oder andere reale Gegebenheiten so nachbilden, dass sie authentisch erscheinen können.

KI-generierte Informationstexte: Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, unterliegen ebenfalls einer Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn eine echte menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine bloße Rechtschreibkontrolle reicht dafür nicht.

Daneben müssen Anbieter bestimmter KI-Systeme generierte Inhalte technisch maschinenlesbar kennzeichnen. Diese Anbieterpflicht ist von den Offenlegungspflichten der veröffentlichenden Nutzer zu unterscheiden.

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht kann ein freiwilliger Hinweis sinnvoll sein, wenn Leser ein künstliches Motiv sonst für eine echte Aufnahme halten könnten.

Beispiel

Kennzeichnung nach Art. 50

Weitere Prüfung

KI-generierter Informationstext

Bei öffentlichem Interesse; Ausnahme bei echter redaktioneller Kontrolle

Fakten, Quellen und fremde Textrechte

KI-Illustration ohne Täuschungscharakter

Nicht allein wegen KI-Einsatzes als Deepfake zu kennzeichnen

Nutzungsbedingungen und Bildrechte

Täuschend echte Personen-Nachbildung

Bei beruflicher Nutzung als Deepfake grundsätzlich offenlegen

Persönlichkeitsrechte und Einwilligung

Datenschutz beginnt bereits bei der Eingabe

Nicht erst die Veröffentlichung kann datenschutzrechtlich relevant sein. Schon das Hochladen eines Fotos oder die Eingabe von Kundendaten in ein KI-System kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Bei solchen Daten müssen insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden. Dazu gehören eine geeignete Rechtsgrundlage, ein festgelegter Verwendungszweck und die Beschränkung auf notwendige Informationen.

Für den beruflichen Einsatz bedeutet das:

  • Keine vertraulichen Kundenunterlagen oder personenbezogenen Daten ungeprüft eingeben.

  • Vorher klären, wie der Anbieter Eingaben speichert, verarbeitet und gegebenenfalls für das Modelltraining nutzt.

  • Wenn möglich, mit anonymisierten Beispielen oder erfundenen Testdaten arbeiten.

Je nach Einsatz können weitere Prüfungen erforderlich sein, etwa zur Auftragsverarbeitung oder zu Datenübermittlungen außerhalb der EU.

Auch Geschäftsgeheimnisse verdienen Schutz. Ein internes Angebot, eine unveröffentlichte Produktentwicklung oder eine vertrauliche Vertragsinformation gehört nicht ohne entsprechende Freigabe in einen externen KI-Dienst.

Wann der KI-Einsatz wirklich sinnvoll ist

KI kann die Erstellung von Entwürfen, Illustrationen, Gliederungen und Varianten deutlich erleichtern. Besonders hilfreich ist sie dort, wo der Mensch das Ergebnis anschließend beurteilen und gezielt verbessern kann.

Weniger geeignet ist die ungeprüfte Übernahme fertiger Inhalte. Ein überzeugend formulierter KI-Text kann falsche Tatsachen oder erfundene Quellen enthalten. Bei Bildern können irreführende Details entstehen.

Vor einer Veröffentlichung empfiehlt sich deshalb eine einfache redaktionelle Prüfung:

  1. Fakten kontrollieren: Zahlen, Behauptungen und Quellen anhand verlässlicher Originalquellen überprüfen.

  2. Rechte klären: Auf geschützte Vorlagen, erkennbare Personen und Marken achten.

  3. Nutzung prüfen: Anbieterbedingungen und kommerzielle Nutzungsrechte berücksichtigen.

  4. Daten schützen: Vertrauliche oder personenbezogene Informationen erkennen und entfernen.

  5. Kennzeichnung entscheiden: Gesetzliche Pflichten prüfen und gegebenenfalls transparent kennzeichnen.

Wer mehr über die Zuverlässigkeit von KI-Antworten erfahren möchte, findet im Beitrag KI richtig nutzen: Warum Sie ChatGPT & Co. nicht blind vertrauen sollten weitere Hintergründe.

Der größte Nutzen entsteht, wenn KI zeitaufwendige Vorarbeiten übernimmt und Menschen die fachlichen, kreativen und rechtlich relevanten Entscheidungen treffen.

KI nutzen heißt auch Verantwortung übernehmen

KI-generierte Texte und Bilder eröffnen viele praktische Möglichkeiten. Eine technische Nutzungserlaubnis ersetzt jedoch weder die Prüfung fremder Rechte noch die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte.

Je öffentlicher, geschäftlicher oder sensibler eine Verwendung ist, desto sorgfältiger sollte geprüft werden. Wer KI als Werkzeug einsetzt und die abschließende Kontrolle selbst übernimmt, kann ihre Vorteile nutzen, ohne rechtliche und redaktionelle Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob ein konkreter KI-generierter Inhalt verwendet oder veröffentlicht werden darf, hängt unter anderem von seiner Entstehung, den Rechten Dritter, den Nutzungsbedingungen und dem jeweiligen Verwendungszweck ab. Bei rechtlich unklaren Veröffentlichungen empfiehlt sich eine fachkundige Prüfung.

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