Wofür wird das Formular V0800 benötigt?
Die offizielle Bezeichnung lautet „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“.
Mit dem V0800 können entsprechende Erziehungszeiten im persönlichen Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung festgestellt und gespeichert werden.
Der wichtigste erste Schritt lautet jedoch:
Prüfen Sie vor dem Antrag Ihren Versicherungsverlauf.
Ein neues V0800 ist nur sinnvoll, wenn Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten dort:
vollständig fehlen,
nur teilweise gespeichert sind,
oder hinsichtlich Zeitraum beziehungsweise Zuordnung geklärt werden müssen.
Sind die Zeiten bereits vollständig im Versicherungskonto enthalten, müssen sie nicht erneut beantragt werden. Einmal gespeicherte Zeiten werden später bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Einen aktuellen Versicherungsverlauf können Sie über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern beziehungsweise einsehen.
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten: Was ist der Unterschied?
Beide Zeitarten hängen mit der Erziehung eines Kindes zusammen, wirken in der gesetzlichen Rentenversicherung aber unterschiedlich.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten und können sich unmittelbar auf die spätere Rente auswirken.
Aktuell gilt:
Für ab 1992 geborene Kinder können bis zu 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden.
Für vor 1992 geborene Kinder sind bis Ende 2026 grundsätzlich bis zu 30 Kalendermonate vorgesehen.
Zum 1. Januar 2027 tritt die sogenannte Mütterrente III in Kraft. Dadurch sollen auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate berücksichtigt werden.
Wer entsprechende Kindererziehungszeiten bereits hat feststellen lassen, muss wegen dieser zusätzlichen sechs Monate grundsätzlich keinen neuen V0800-Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung sieht eine weitgehend automatische Umsetzung vor.
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Zusätzlich können Berücksichtigungszeiten vom Tag der Geburt bis grundsätzlich zum 10. Geburtstag des Kindes anerkannt werden.
Sie sind keine Kindererziehungszeiten, können aber beispielsweise für rentenrechtliche Wartezeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Bewertung des Versicherungskontos wichtig sein.
Deshalb sollte im Versicherungsverlauf nicht nur geprüft werden, ob Kindererziehungszeiten vorhanden sind, sondern auch, ob die dazugehörigen Berücksichtigungszeiten vollständig gespeichert wurden.
Formular | Wofür wird es benötigt? |
|---|---|
V0800 | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten |
V0805 | Zusatzfragebogen, wenn Erziehungsverhältnisse zu einem Kind genauer dargestellt werden müssen |
V0810 | Offizielle Erläuterungen und Ausfüllhilfe zum V0800 |
V0811 | Erläuterungen zum Zusatzfragebogen V0805 |
V0820 | Gemeinsame Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung |
Wem werden die Kindererziehungszeiten zugeordnet?
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten werden für denselben Zeitraum grundsätzlich nur einer Person zugeordnet.
Eine Person hat überwiegend erzogen
Hat ein Elternteil das Kind überwiegend erzogen, werden die Zeiten grundsätzlich dieser Person zugeordnet.
Das kann auch der Vater sein.
Entscheidend sind die tatsächlichen Erziehungsverhältnisse und nicht allein die Frage, wer innerhalb der Familie das höhere Einkommen erzielt hat.
Beide Eltern haben ungefähr gleich viel erzogen
Lässt sich bei gemeinsamer Erziehung kein überwiegender Erziehungsanteil feststellen, greifen die gesetzlichen Zuordnungsregeln. Bei Mutter und Vater werden die Zeiten dann grundsätzlich der Mutter zugeordnet.
Soll bei gleichgewichtiger gemeinsamer Erziehung eine andere Zuordnung erfolgen, können die Eltern eine gemeinsame Erklärung mit dem V0820 abgeben.
Hier ist der Zeitpunkt wichtig:
Die Erklärung wirkt grundsätzlich für die Zukunft und kann nur bis zu zwei Kalendermonate rückwirkend erfolgen.
Ein später eingereichtes V0800 kann eine versäumte rechtzeitige V0820-Erklärung nicht einfach ersetzen.
Bei gleichgeschlechtlichen Eltern, Pflege- oder Stiefeltern sowie anderen besonderen Familienkonstellationen sollte die konkrete Zuordnung anhand der aktuellen DRV-Hinweise geprüft werden.
Was sollten Sie vor dem Ausfüllen bereitlegen?
Sie müssen nicht sämtliche denkbaren Nachweise vorsorglich zusammensuchen. Für einen normalen Antrag sollten aber die wichtigsten Angaben griffbereit sein.
Dazu gehören insbesondere:
Ihre Rentenversicherungsnummer,
vollständige persönliche Daten,
Namen und Geburtsdaten der Kinder,
Angaben zum Kindschaftsverhältnis,
Geburtsnachweise,
tatsächliche Zeiträume der Kindererziehung,
mögliche Unterbrechungen oder Wechsel der Erziehungsperson,
Angaben zum anderen Elternteil,
gegebenenfalls frühere Zuordnungserklärungen.
Zusätzliche Angaben können notwendig werden, wenn beispielsweise:
Kinder im Ausland erzogen wurden,
ausländische Versicherungszeiten bestehen,
ein Stief- oder Pflegekind betroffen ist,
die Erziehung zwischen mehreren Personen wechselte,
eine selbstständige oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde,
oder während der Erziehungszeit ein anderes Alterssicherungssystem relevant war.
Für solche Fälle sollte das aktuelle V0810 mit den offiziellen Erläuterungen herangezogen werden.
Wann kommt V0805 hinzu?
Der V0805 ist ein Zusatzfragebogen zur Kindererziehung.
Er wird insbesondere dann relevant, wenn die Erziehungsverhältnisse für ein Kind genauer dargestellt werden müssen. Folgen Sie hierzu den Hinweisen in der jeweils aktuellen Fassung des V0800 und V0810.
Für jedes betroffene Kind wird der Zusatzfragebogen gesondert ausgefüllt.
Wann sollte V0800 gestellt werden?
Für die Feststellung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten gibt es keine allgemeine kurze Frist unmittelbar nach der Geburt.
Die Zeiten gehen nicht allein dadurch verloren, dass der V0800 nicht sofort gestellt wird.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt als praktische Orientierung, dass es im Regelfall ausreichen kann, die Feststellung nach dem zehnten Geburtstag des Kindes vorzunehmen.
Trotzdem kann eine frühere Kontenklärung sinnvoll sein – insbesondere wenn:
bereits Lücken im Versicherungsverlauf auffallen,
Erziehungsverhältnisse mehrfach gewechselt haben,
eine Scheidung oder ein Versorgungsausgleich ansteht,
Auslandszeiten eine Rolle spielen,
oder ältere Nachweise später schwerer zu beschaffen sein könnten.
Bei einem Riester-Vertrag weist die Deutsche Rentenversicherung auf eine frühere Klärung hin.
Ganz wichtig: Diese zeitliche Flexibilität beim V0800 darf nicht mit dem V0820 verwechselt werden. Wer bei gemeinsamer Erziehung eine abweichende Zuordnung erklären möchte, sollte sich wegen der begrenzten Rückwirkung frühzeitig darum kümmern.
V0800 online stellen oder PDF verwenden?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet beide Wege an und empfiehlt die Nutzung des Online-Antrags.
Online-Antrag
Der offizielle Online-Antrag V0800 führt schrittweise durch die Angaben.
Zu den Vorteilen gehören:
Hilfen während der Eingabe,
das Hochladen benötigter Unterlagen,
eine vorübergehende Zwischenspeicherung,
die direkte elektronische Übermittlung,
und eine Sendebestätigung nach dem Versand.
PDF-Formular
Alternativ können Sie das aktuelle Formular V0800 herunterladen, ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln.
Nutzen Sie möglichst immer die direkt auf der DRV-Website bereitgestellte aktuelle Fassung und keine ältere gespeicherte Kopie.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft die gemachten Angaben und die vorgelegten Nachweise.
Sind Informationen unklar oder fehlen Unterlagen, können weitere Nachweise angefordert werden.
Nach Abschluss der Prüfung sollten Sie kontrollieren, ob:
alle betroffenen Kinder erfasst wurden,
die Zeiträume stimmen,
Unterbrechungen richtig berücksichtigt wurden,
und die Zeiten der richtigen Person zugeordnet sind.
Bewahren Sie außerdem Ihre Sendebestätigung beziehungsweise einen Versandnachweis auf.
Häufige Fehler vermeiden
Viele Rückfragen lassen sich vermeiden, wenn einige Punkte vor dem Absenden geprüft werden.
Bereits gespeicherte Zeiten erneut beantragen
Kontrollieren Sie zuerst Ihren Versicherungsverlauf. Vollständig gespeicherte Zeiten müssen nicht noch einmal beantragt werden.
V0800 und V0820 verwechseln
V0800 dient der Feststellung von Erziehungszeiten.
V0820 dient der Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung, wenn die Zeiten anders zugeordnet werden sollen als nach den gesetzlichen Regeln.
Erziehungszeiträume nur ungefähr angeben
Beginn, Ende, Unterbrechungen und Wechsel sollten so genau angegeben werden, wie es das Formular verlangt.
Zusatzfragebogen übersehen
Wenn die aktuelle Formularfassung einen V0805 verlangt, sollte dieser für das betreffende Kind vollständig beigefügt werden.
Auslandszeiten oder besondere Versorgungssysteme vergessen
Auch Auslandsaufenthalte, ausländische Versicherungszeiten oder andere Alterssicherungssysteme können für die Prüfung relevant sein.
Nach dem Bescheid nicht mehr kontrollieren
Prüfen Sie auch nach Abschluss des Verfahrens noch einmal Ihren Versicherungsverlauf. Entscheidend ist, dass die Zeiten am Ende vollständig und der richtigen Person zugeordnet gespeichert sind.
Fazit
Das Formular V0800 ist vor allem dann wichtig, wenn Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten im Versicherungskonto fehlen oder nicht vollständig erfasst sind.
Der sinnvollste Ablauf ist:
Versicherungsverlauf prüfen → fehlende Zeiten feststellen → aktuelle Formulare der Deutschen Rentenversicherung nutzen → Angaben und Nachweise vorbereiten → nach Abschluss erneut kontrollieren.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen V0800 und V0820: Die Feststellung von Erziehungszeiten kann grundsätzlich auch später erfolgen. Eine abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung ist dagegen nur sehr begrenzt rückwirkend möglich.
Wer bei einem besonderen Erziehungsverlauf unsicher ist, sollte den Sachverhalt direkt mit der Deutschen Rentenversicherung klären.
Sie möchten V0800 jetzt prüfen oder ausfüllen?
Nutzen Sie dafür am besten direkt die aktuellen Angebote der Deutschen Rentenversicherung:
Prüfen Sie zuerst Ihren aktuellen Versicherungsverlauf. Ist dort bereits alles vollständig gespeichert, ist ein neuer Antrag in der Regel nicht erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung zum Formular V0800 und ersetzt keine individuelle Renten-, Rechts- oder Sozialberatung.
Cendovar prüft, bearbeitet oder übermittelt keine Anträge an die Deutsche Rentenversicherung.
Ob Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten anerkannt werden und wie sie sich im persönlichen Versicherungskonto auswirken, entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger anhand des jeweiligen Einzelfalls.
Bei ungeklärten Erziehungszeiten, besonderen Familienkonstellationen, Auslandszeiten oder anderen individuellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle.
Informationsstand: 8. August 2026. Verwenden Sie vor der Antragstellung immer die aktuelle Formularfassung der Deutschen Rentenversicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Deutsche Rentenversicherung – V0810: Erläuterungen zum V0800
Deutsche Rentenversicherung – V0805: Zusatzfragebogen zur Kindererziehung
Deutsche Rentenversicherung – V0811: Erläuterungen zum V0805
Deutsche Rentenversicherung – V0820: Erklärung über die Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung
Deutsche Rentenversicherung – Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente
Deutsche Rentenversicherung – Wann ein Antrag auf Kindererziehungszeiten nötig ist
Deutsche Rentenversicherung – Fragen und Antworten zur Mütterrente III



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