Formular V0800: Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten feststellen lassen

Kindererziehungszeiten werden nicht immer automatisch und vollständig im Versicherungskonto gespeichert. Mit dem Formular V0800 können Eltern und andere Erziehungspersonen die Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten beantragen. Hier erfahren Sie, wann ein Antrag nötig ist, wie Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen, welche Angaben und Nachweise vorbereitet werden sollten und wie sich V0800, V0805, V0810 und V0820 voneinander unterscheiden.

Erziehungsperson prüft Unterlagen zu Kindererziehungszeiten an einem modernen Arbeitsplatz

Wofür wird das Formular V0800 benötigt?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“. Das Formular dient dazu, rentenrechtlich relevante Zeiten der Kindererziehung feststellen und im persönlichen Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung speichern zu lassen.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Formular V0800 als ausfüllbares PDF und als elektronisch übermittelbaren Online-Antrag bereit. Zum Informationsstand dieses Artikels ist Version 24 mit Stand vom 29. April 2026 veröffentlicht. Als Ausfüllhilfe stehen die offiziellen Erläuterungen V0810 in Version 21 mit demselben Stand zur Verfügung.

Das V0800 ist kein Antrag auf eine bestimmte Rentenart und keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe. Zunächst wird geprüft, ob die angegebenen Erziehungszeiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen anerkannt und welcher Person sie zugeordnet werden können.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne dass die erziehende Person die entsprechenden Beiträge selbst zahlen muss. Berücksichtigungszeiten können sich insbesondere auf rentenrechtliche Wartezeiten, den Schutz bei Erwerbsminderung und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bewertung anderer Versicherungszeiten auswirken. Welche Folgen sich im Einzelfall ergeben, hängt vom vollständigen Versicherungsverlauf ab.

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten unterscheiden

Beide Zeitarten beruhen auf der Erziehung eines Kindes. Ihre Dauer und rentenrechtliche Wirkung sind jedoch nicht identisch.

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten behandelt. Sie können einen Rentenanspruch mitbegründen und sich unmittelbar auf die spätere Rentenberechnung auswirken.

Nach der am 30. Juli 2026 geltenden und in den aktuellen Erläuterungen V0810 dargestellten Rechtslage können berücksichtigt werden:

  • für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bis zu 30 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat,

  • für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bis zu 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat.

Werden während dieser Zeit mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, beispielsweise Zwillinge oder kurz nacheinander geborene Kinder, kann sich die Kindererziehungszeit um die Monate der gleichzeitigen Erziehung verlängern.

Änderung ab 2027 für vor 1992 geborene Kinder

Zum 1. Januar 2027 tritt die sogenannte Mütterrente III in Kraft. Dadurch sollen auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden können. Die technische Umsetzung und Auszahlung soll nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2028 erfolgen, gegebenenfalls mit Nachzahlungen für Zeiten ab Januar 2027.

Bereits festgestellte Kindererziehungszeiten müssen dafür grundsätzlich nicht erneut mit dem V0800 beantragt werden. Auch Personen, die noch keine Rente beziehen, aber ihre Erziehungszeiten bereits haben feststellen lassen, sollen wegen dieser Neuregelung grundsätzlich nicht erneut tätig werden müssen.

Da die aktuelle Fassung des V0810 vom April 2026 noch die bis Ende 2026 geltenden 30 Monate nennt, sollten Personen mit vor 1992 geborenen Kindern bei einer Antragstellung ab 2027 die dann veröffentlichte Formular- und Hinweislage prüfen.

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Berücksichtigungszeiten können vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes anerkannt werden.

Anders als Kindererziehungszeiten verlängert sich eine einzelne Berücksichtigungszeit nicht allein deshalb, weil mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Werden mehrere Kinder nacheinander oder überlappend erzogen, kann sich der gesamte Berücksichtigungszeitraum jedoch bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums des zuletzt geborenen Kindes erstrecken.

Berücksichtigungszeiten können auf die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren angerechnet werden. Unter weiteren Voraussetzungen können sie außerdem die Bewertung anderer rentenrechtlicher Zeiten beeinflussen oder den Schutz bei Erwerbsminderung unterstützen. Eine konkrete Wirkung kann nur anhand des persönlichen Versicherungskontos beurteilt werden.

Für welche Erziehungspersonen eine Anerkennung infrage kommt

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten sind nicht ausschließlich leiblichen Müttern vorbehalten.

Eine Feststellung kann insbesondere für folgende Personen geprüft werden:

  • leibliche Eltern,

  • Adoptiveltern,

  • Stiefeltern,

  • Pflegeeltern.

Andere Personen, etwa Großeltern oder sonstige Angehörige, können nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen eines rentenrechtlich anzuerkennenden Pflegekindschaftsverhältnisses erfüllt sind. Das Kind muss dafür insbesondere in einer auf längere Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft wie ein eigenes Kind aufgenommen worden sein.

Alleinige Erziehung

Hat eine Person das Kind im maßgeblichen Zeitraum allein erzogen, werden die Zeiten grundsätzlich dieser Person zugeordnet. Im V0800 sind der tatsächliche Beginn, das Ende und mögliche Unterbrechungen anzugeben.

Überwiegende Erziehung

Bei einer gemeinsamen Erziehung ohne gesonderte Zuordnungserklärung erhält grundsätzlich die Person die Zeiten, die das Kind überwiegend erzogen hat.

Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt die überwiegende Erziehung anhand objektiver Umstände. Ein wesentliches Indiz ist die zeitliche Verteilung der Erwerbstätigkeit. Hat nur eine Person gearbeitet oder hat eine Person Elternzeit genommen, kann dies für einen größeren Erziehungsanteil der jeweils anderen Person sprechen.

Nicht entscheidend ist allein, wer das höhere Einkommen erzielt hat.

Gemeinsame Erziehung ohne feststellbares Überwiegen

Waren beide Eltern ungefähr im gleichen Umfang erwerbstätig oder waren beide nicht erwerbstätig, geht die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich von einer gleichgewichtigen Erziehung aus.

Ohne übereinstimmende Zuordnungserklärung gelten dann die gesetzlichen Zuordnungsregeln. Nach den aktuellen Erläuterungen werden die Zeiten grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern ist zunächst die gesetzliche Elternstellung maßgeblich. Gibt es keinen Elternteil mit einer vorrangigen Stellung nach den genannten gesetzlichen Vorschriften, kommt es darauf an, wer die Elternstellung zuerst erlangt hat.

Lässt sich eine besondere Familien- oder Elternkonstellation nach diesen Regeln nicht eindeutig einordnen, sollte sie vor der Antragstellung mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.

Väter, gleichgeschlechtliche Eltern und andere Elternteile

Ein Vater oder ein anderer Elternteil kann Kindererziehungszeiten erhalten, wenn diese Person das Kind allein oder überwiegend erzogen hat. Die tatsächlichen Erziehungsverhältnisse können mit dem V0800 und, soweit erforderlich, mit dem Zusatzfragebogen V0805 dargestellt werden.

Eine zeitnahe Erklärung ist besonders wichtig, wenn beide Eltern das Kind gemeinsam und ohne objektiv feststellbares Überwiegen erziehen, die Zeiten aber nicht der Person zugeordnet werden sollen, die sie nach der gesetzlichen Grundregel erhalten würde.

In diesem Fall müssen die Eltern eine übereinstimmende Erklärung mit dem Formular V0820 abgeben.

Die Zuordnungserklärung wirkt grundsätzlich für zukünftige Kalendermonate. Rückwirkend kann sie höchstens für zwei Kalendermonate vor ihrer Abgabe gelten.

Eine weitergehende rückwirkende Zuordnung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückwirkung kann zusätzlich eingeschränkt sein, wenn unter Einbeziehung der Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt, eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich getroffen oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

Entscheidend ist die Unterscheidung:

  • Das V0800 dient der Feststellung und Speicherung der Erziehungszeiten.

  • Das V0820 gestaltet die Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung.

Ein später eingereichtes V0800 kann eine nicht rechtzeitig abgegebene Zuordnungserklärung grundsätzlich nicht ersetzen.

Vor dem Antrag den Versicherungsverlauf prüfen

Bevor Sie ein neues V0800 ausfüllen, sollten Sie kontrollieren, ob die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten bereits vollständig im Versicherungskonto gespeichert sind.

Einen aktuellen Versicherungsverlauf können Sie über das Kundenportal einsehen oder über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Prüfen Sie für jedes Kind:

  • Sind Kindererziehungszeiten vorhanden?

  • Ist der gespeicherte Zeitraum vollständig?

  • Sind Berücksichtigungszeiten bis zum zutreffenden Enddatum erfasst?

  • Welcher Person wurden die Zeiten zugeordnet?

  • Sind Unterbrechungen und Wechsel der Erziehungsperson korrekt dargestellt?

  • Stimmen die Angaben mit früheren Feststellungsbescheiden überein?

Sind die Zeiten bereits vollständig vorgemerkt, ist kein erneuter V0800-Antrag erforderlich. Einmal gespeicherte Zeiten werden bei einem späteren Rentenverfahren automatisch berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine erneute Beantragung bereits gespeicherter Zeiten nicht notwendig ist.

Fehlen die Zeiten vollständig oder teilweise, kann der V0800-Antrag im Rahmen einer Kontenklärung gestellt werden.

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten verfallen nach den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung nicht. Sie können grundsätzlich auch noch mit einem späteren Rentenantrag geltend gemacht werden. Eine frühzeitige Klärung kann dennoch sinnvoll sein, weil Nachweise und genaue Angaben zu älteren Erziehungszeiträumen später schwerer zu beschaffen sein können.

Vor einem neuen V0800-Antrag sollte geprüft werden, ob die Erziehungszeiten bereits vollständig gespeichert sind.

Erst prüfen, dann beantragen

Fordern Sie zunächst einen aktuellen Versicherungsverlauf an und vergleichen Sie die gespeicherten Daten mit den tatsächlichen Erziehungszeiträumen.

Ein neuer Antrag ist nur erforderlich, wenn Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten fehlen, unvollständig gespeichert oder möglicherweise einer anderen Person zuzuordnen sind.

Notieren Sie Abweichungen für jedes Kind getrennt. So können Sie das V0800 gezielt ausfüllen und vermeiden eine unnötige erneute Beantragung bereits vorgemerkter Zeiten.

Wann ist ein V0800-Antrag sinnvoll?

Es gibt keine allgemeine starre Frist, innerhalb der das V0800 nach der Geburt eingereicht werden muss. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung verfallen Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten nicht.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt in ihrer aktuellen Broschüre als allgemeinen Zeitpunkt für die Feststellung das Ende des Zeitraums der Kinderberücksichtigungszeit, also die Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes. Dabei handelt es sich um eine praktische Empfehlung und nicht um eine allgemeine Ausschlussfrist.

Eine Antragstellung kann insbesondere sinnvoll sein:

  • im Rahmen einer allgemeinen Kontenklärung,

  • wenn im Versicherungsverlauf Lücken erkennbar sind,

  • vor einem Rentenantrag,

  • bei einer Scheidung oder einem Versorgungsausgleich,

  • nach einem Wechsel der überwiegend erziehenden Person,

  • bei Auslandszeiten oder besonderen Versorgungssystemen,

  • wenn Unterlagen zu älteren Zeiträäumen noch gut verfügbar sind.

Bei einem Riester-Vertrag empfiehlt die aktuelle DRV-Broschüre eine frühere Feststellung der Kindererziehungszeiten, weil die Zulagenstelle Daten mit dem Rentenversicherungskonto abgleicht. Betroffene sollten den passenden Zeitpunkt direkt mit der Deutschen Rentenversicherung oder der für den Vertrag zuständigen Stelle klären.

Die engen zeitlichen Grenzen des V0820 bleiben hiervon unberührt. Eine abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung sollte nicht bis zu einer späteren Kontenklärung aufgeschoben werden.

Welche Vordrucke zum Verfahren gehören können

Je nach Erziehungsverhältnis kann neben dem V0800 ein weiterer Vordruck erforderlich sein.

Die wichtigsten Unterlagen sind:

Das V0810 wird nicht als eigener Antrag eingereicht. Es erklärt die Voraussetzungen, die einzelnen Formularbereiche und die nach aktueller Formularlage erforderlichen Nachweise.

Der V0805 ergänzt den V0800, wenn die Erziehungsverhältnisse für ein Kind ausführlicher dargestellt werden müssen. Nach der aktuellen Fassung ist für jedes betroffene Kind ein eigener Zusatzfragebogen auszufüllen.

Zum Informationsstand 30. Juli 2026 sind folgende Formularstände veröffentlicht:

  • V0800: Version 24, Stand 29. April 2026,

  • V0810: Version 21, Stand 29. April 2026,

  • V0805: Version 10, Stand 24. Juni 2020,

  • V0820: Version 8, Stand 27. Juni 2023.

Formularfassungen können geändert werden. Öffnen Sie die Vordrucke deshalb unmittelbar vor dem Ausfüllen erneut über die offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung.

Vordruck

Funktion

Typischer Einsatz

V0800

Antrag auf Feststellung und Speicherung

Fehlende oder unvollständige Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

V0805

Zusatzfragebogen für ein einzelnes Kind

Unterbrechungen, wechselnde Erziehungsverhältnisse sowie bestimmte Eltern-, Stief- und Pflegeverhältnisse

V0810

Offizielle Erläuterung und Ausfüllhilfe

Prüfung der Voraussetzungen, Formularfelder und Nachweise zum V0800

V0820

Übereinstimmende Zuordnungserklärung

Abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung, grundsätzlich für die Zukunft

Angaben und Unterlagen für den Antrag vorbereiten

Legen Sie die benötigten Informationen möglichst vollständig bereit, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.

Typischerweise benötigen Sie:

  • Ihre Rentenversicherungsnummer,

  • vollständige Personalien einschließlich Geburtsname und früherer Namen,

  • Ihre aktuelle Anschrift,

  • Angaben zu einem möglichen Zuzug aus dem Ausland,

  • Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte der Kinder,

  • das jeweilige Kindschaftsverhältnis,

  • die tatsächlichen Erziehungszeiträume,

  • Angaben zu Unterbrechungen und Wechseln der Erziehungsperson,

  • Angaben zum anderen Elternteil,

  • Informationen zu früheren Zuordnungserklärungen,

  • Angaben zu Auslandszeiten,

  • Angaben zu selbstständigen oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten,

  • Angaben zu Versorgungssystemen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wird der Antrag durch eine bevollmächtigte oder betreuende Person gestellt, kann eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde erforderlich sein. Die Angaben zur tatsächlichen Erziehung müssen von der Person bestätigt werden, für die die Erziehungszeiten festgestellt werden sollen.

Geburts- und Kindschaftsnachweise

Die Erläuterungen V0810 nennen als mögliche Nachweise unter anderem:

  • Familienbuch oder Stammbuch,

  • Geburtsurkunde mit Elternangabe,

  • Taufurkunde mit Elternangabe,

  • Eheurkunde oder Sterbeurkunde des Kindes,

  • Bescheinigung der Meldebehörde.

Das V0810 nennt Originale sowie Fotokopien oder Abschriften mit einer Bestätigung der Übereinstimmung. Ob andere Unterlagen ausreichen, entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall. Bei einer elektronischen Übermittlung sind zusätzlich die aktuellen Hinweise zum Hochladen von Dateien zu beachten.

Sind ausschließlich Berücksichtigungszeiten zu klären und liegen die übrigen Angaben bereits vor, kann nach den Erläuterungen eine erneute Vorlage bestimmter Urkunden entbehrlich sein.

Zusätzliche Nachweise bei Stief- und Pflegekindern

Für ein Stiefkind nennt das V0810 insbesondere:

  • eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,

  • eine Bescheinigung der Meldebehörde über die Aufnahme des Kindes in den Haushalt.

Bei einem Pflegekind kann ein Nachweis des Jugendamtes erforderlich sein, aus dem die Art des Pflegeverhältnisses und die Dauer der häuslichen Gemeinschaft hervorgehen.

Für jedes Stief- oder Pflegekind ist nach der aktuellen Formularfassung zusätzlich ein V0805 auszufüllen.

V0800 ausfüllen: Ziffern 1 bis 3

Ziffer 1: Angaben zur Person

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten so ein, wie sie in amtlichen Dokumenten erscheinen. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Vorname,

  • Geburtsname und frühere Namen,

  • Geburtsdatum und Geburtsort,

  • Staatsangehörigkeit,

  • Geschlecht,

  • Anschrift,

  • Rentenversicherungsnummer.

Geburtsname und frühere Namen helfen dabei, ältere Versicherungsunterlagen eindeutig zuzuordnen.

Die Versicherungsnummer sollte aus einem offiziellen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung oder aus dem Versicherungsnummernachweis übernommen werden. Ist noch keine Versicherungsnummer vorhanden, kann deren Vergabe anhand der Angaben im Antrag veranlasst werden.

Erfolgte der Zuzug nach Deutschland erst nach der Geburt eines angegebenen Kindes, kann eine Bescheinigung der damals zuständigen Meldebehörde erforderlich sein.

Ziffer 2: Angaben zu den Kindern

Die aktuelle Papierfassung enthält Felder für zwei Kinder. Für jedes Kind werden unter anderem abgefragt:

  • Name und Vorname,

  • Geburtsdatum,

  • Geburtsort und Geburtsstaat,

  • gegebenenfalls das Sterbedatum,

  • das Vorliegen eines Stief- oder Pflegeverhältnisses,

  • Beginn und Ende der eigenen Erziehung.

Bei Adoptivkindern ist nach der aktuellen Formularfassung der Name nach der Adoption einzutragen.

Möchten Sie Zeiten für mehr als zwei Kinder beantragen, ist für die weiteren Kinder ein zweiter V0800-Antragsvordruck zu verwenden.

Geben Sie die tatsächlichen Erziehungszeiträume an. Eine Erwerbstätigkeit oder eine zeitweise Betreuung durch eine Kindertagesstätte, Tagespflegeperson, Großeltern oder andere Betreuungspersonen schließt eine eigene Erziehung nicht automatisch aus.

Ziffer 3: Wohnsitz während der Erziehungszeiten

Hier wird gefragt, ob Sie während der angegebenen Erziehungszeiten in der früheren DDR oder in den neuen Bundesländern gewohnt haben.

Tragen Sie die betreffenden Zeiträume vollständig ein. Die Angabe dient der rentenrechtlichen Zuordnung und bedeutet für sich allein weder eine Anerkennung noch einen Ausschluss der Zeiten.

V0800 ausfüllen: Ziffern 4 bis 6

Ziffer 4: Versorgungsanwartschaften außerhalb der Rentenversicherung

Geben Sie an, ob Sie während der Erziehungszeiten einem anderen deutschen Alterssicherungssystem angehört haben.

Das betrifft insbesondere:

  • beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung,

  • richterliche oder soldatenrechtliche Versorgung,

  • kirchenrechtliche Versorgung,

  • vergleichbare Versorgungssysteme.

Erziehungszeiten können in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen sein, wenn sie in einem anderen Alterssicherungssystem annähernd gleichwertig berücksichtigt werden. Beamtenrechtliche und entsprechende kirchenrechtliche Regelungen gelten nach dem V0810 grundsätzlich als gleichwertig.

Das Formular fragt zusätzlich, ob während des maßgeblichen Zeitraums bereits eine Versorgung nach dem Erreichen einer Altersgrenze bezogen wurde.

Ziffer 5: Selbstständige und landwirtschaftliche Tätigkeiten

Hier werden selbstständige Tätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten und eine Mitarbeit im Betrieb von Ehe-, Lebenspartnern oder Angehörigen erfasst.

Gefragt wird unter anderem nach:

  • Art und Zeitraum der Tätigkeit,

  • wöchentlicher Arbeitszeit,

  • monatlichem Arbeitseinkommen,

  • Eintragung eines landwirtschaftlichen Betriebs bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Für mehr als geringfügig ausgeübte selbstständige Tätigkeiten gelten bei Berücksichtigungszeiten besondere Voraussetzungen. Nach den Erläuterungen können Berücksichtigungszeiten während einer solchen Tätigkeit grundsätzlich nur angerechnet werden, wenn für diese Zeit auch Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Ziffer 6: Erziehung außerhalb Deutschlands

Geben Sie an, ob Sie ein Kind während des maßgeblichen Zeitraums außerhalb Deutschlands erzogen haben.

Zusätzlich werden unter anderem abgefragt:

  • der Staat oder das Gebiet der Erziehung,

  • der genaue Zeitraum,

  • deutsche Pflichtbeiträge während einer Auslandstätigkeit,

  • fortbestehende Beziehungen zu einem deutschen Arbeitgeber oder Dienstherrn,

  • Beschäftigungen und Versicherungszeiten in anderen Staaten,

  • ausländische Versicherungsnummern oder Aktenzeichen.

Eine Erziehung im Ausland führt nicht in jedem Fall zum Ausschluss. Ausnahmen können insbesondere bei einer fortbestehenden Verbindung zum deutschen Erwerbsleben sowie bei bestimmten Sachverhalten innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs bestehen.

Die Prüfung ist stark vom Einzelfall abhängig. Vorhandene ausländische Versicherungsverläufe, Arbeitsbücher, Versicherungsnummern oder Bescheinigungen sollten deshalb angegeben und gegebenenfalls beigefügt werden.

V0800 ausfüllen: Ziffern 7 bis 10

Ziffer 7: Anerkannte besondere Aufenthaltsstatus

Das Formular fragt, ob Sie als asylberechtigte Person, Kontingentflüchtling oder heimatlose ausländische Person anerkannt wurden.

Trifft eine Angabe zu, sind die entsprechenden Bescheinigungen beizufügen. Welche Dokumente geeignet sind, wird im V0810 näher erläutert.

Ziffer 8: Vertriebene und Spätaussiedler

Hier werden Angaben zur Anerkennung als Vertriebener, Spätaussiedler sowie als Ehegatte oder Abkömmling einer spätausgesiedelten Person verlangt.

Auch ein abgelehnter Status ist anzugeben, wenn das Formular danach fragt. In diesem Fall können der Ablehnungsbescheid oder eine gerichtliche Entscheidung benötigt werden.

Für Berechtigte nach dem Fremdrentengesetz können besondere Regelungen zu Erziehungszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets gelten.

Ziffer 9: Staatsangehörigkeit bei Erziehung in Deutschland

Waren Sie während der Erziehungszeiten in Deutschland nicht durchgehend deutscher Staatsangehöriger, werden Angaben zum damaligen Aufenthaltsstatus verlangt.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Aufenthaltserlaubnis,

  • Niederlassungserlaubnis,

  • frühere ausländerrechtliche Aufenthaltstitel,

  • eine spätere Einbürgerung.

Erfolgte während oder nach der Erziehungszeit eine Einbürgerung, kann eine Kopie der Einbürgerungsurkunde erforderlich sein.

Ziffer 10: Ausnahmen bei einer Erziehung in Deutschland

Dieser Abschnitt betrifft besondere Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse, beispielsweise:

  • Tätigkeiten bei überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Organisationen,

  • Zugehörigkeit zu ausländischen Streitkräften oder deren zivilem Gefolge,

  • Tätigkeiten bei Botschaften oder Konsulaten,

  • Entsendungen eines ausländischen Arbeitgebers nach Deutschland,

  • zeitweilige selbstständige Tätigkeiten in Deutschland,

  • Ausnahmevereinbarungen vom deutschen Sozialversicherungsrecht.

Diese Sachverhalte können die Anwendbarkeit des deutschen Rentenversicherungsrechts beeinflussen. Beschreiben Sie den Zeitraum und die Tätigkeit vollständig und legen Sie vorhandene Bescheinigungen bei.

V0800 ausfüllen: Ziffern 11 bis 15

Ziffer 11: Angaben zur tatsächlichen Kindererziehung

Dieser Abschnitt ist für die Zuordnung besonders wichtig. Gefragt wird, ob die Erziehung:

  • ohne Unterbrechung gemeinsam,

  • ohne Unterbrechung allein,

  • mit Unterbrechungen,

  • teilweise allein und teilweise gemeinsam

erfolgte.

Eine Unterbrechung kann beispielsweise vorliegen, wenn das Kind zeitweise durch eine andere Person erzogen wurde, sich außerhalb Deutschlands aufhielt oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem Heim untergebracht war.

Bei Unterbrechungen, wechselnden Erziehungsverhältnissen oder einer teilweise überwiegenden Erziehung durch den anderen Elternteil ist nach der aktuellen Formularfassung für jedes betroffene Kind ein V0805 auszufüllen.

Bei einem Antrag durch den Vater, einen Lebenspartner, eine Lebenspartnerin oder gleichgeschlechtliche Ehegatten verlangt die aktuelle V0800-Fassung für jedes angegebene leibliche oder adoptierte Kind ebenfalls einen zusätzlichen V0805. Folgen Sie den Verweisen in der jeweils aktuellen Formularfassung.

Was wird im V0805 abgefragt?

Der Zusatzfragebogen V0805 erfasst für ein einzelnes Kind insbesondere:

  • Unterbrechungen der häuslichen Gemeinschaft,

  • Zeiträume alleiniger und gemeinsamer Erziehung,

  • eine überwiegende Erziehung durch eine bestimmte Person,

  • Angaben zum anderen Elternteil,

  • bei bestimmten gleichgeschlechtlichen Pflege- oder Adoptiveltern die Reihenfolge der Begründung des Elternverhältnisses,

  • die Bestätigung des anderen Elternteils.

Für jedes Kind ist ein eigener V0805 auszufüllen.

Das V0805 ersetzt weder den eigentlichen V0800-Antrag noch eine erforderliche Zuordnungserklärung nach V0820.

Ziffer 12: Frühere Zuordnungserklärungen

Geben Sie an, ob bereits eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit oder Berücksichtigungszeit abgegeben wurde.

Frühere Erklärungen können für die Zuordnung verbindlich sein. Dies gilt gegebenenfalls auch gegenüber einem beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Versorgungsträger.

Ziffer 13: Barrierefreier Dokumentenzugang

Blinde und sehbehinderte Personen können zusätzliche barrierefreie Dokumentfassungen anfordern. Nach dem V0810 ist hierfür kein gesonderter Nachweis der Behinderung erforderlich.

Ziffer 14: Erklärung und Unterschrift

Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind.

Wird der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt, muss die Person, für die die Erziehungszeiten beantragt werden, die Angaben zur Erziehung grundsätzlich zusätzlich selbst bestätigen.

Ziffer 15: Bestätigung der Personenstandsdaten

Personenstandsdaten können unter anderem durch Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Versichertenberatende, Versicherungsämter, andere Sozialleistungsträger, Kommunalverwaltungen oder deutsche Auslandsvertretungen bestätigt werden.

Liegt keine solche Bestätigung vor, sind die erforderlichen Personenstandsnachweise einzureichen.

Das V0810 nennt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses. Nicht benötigte Angaben wie Dokumentennummer, Augenfarbe und Körpergröße dürfen auf der Kopie geschwärzt werden.

V0820: Erziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung zuordnen

Das V0820 und das V0800 erfüllen unterschiedliche Aufgaben:

  • Mit dem V0800 beantragen Sie die Feststellung und Speicherung der Erziehungszeiten.

  • Mit dem V0820 bestimmen gemeinsam erziehende Eltern übereinstimmend, welcher Person die Zeiten zugeordnet werden sollen.

Die Zuordnung kann sich auf einen Teil der Erziehungszeit beschränken. Eine mehrfache Aufteilung zwischen den Eltern ist grundsätzlich möglich.

Die Zeiträume werden kalendermonatsgenau angegeben. Die Erklärung ist grundsätzlich für zukünftige Monate bestimmt und kann höchstens zwei Kalendermonate zurückwirken.

Bis zur Vollendung des 36. Monats nach dem Geburtsmonat betrifft die Zuordnung nach der aktuellen V0820-Fassung die Kindererziehungszeit und die gleichzeitig liegende Berücksichtigungszeit. Für spätere Zeiträume bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres wird nur noch die Berücksichtigungszeit zugeordnet.

Für vor 1992 geborene Kinder war der Umfang der Kindererziehungszeit zum Informationsstand dieses Artikels noch auf 30 Monate begrenzt. Die ab 2027 geltende Erweiterung auf 36 Monate sollte bei einer späteren Erklärung anhand der dann aktuellen Formularfassung geprüft werden.

Beide beteiligten Eltern müssen der Zuordnung zustimmen.

Beim Online-Formular V0820 wird nach dem elektronischen Versand eine vorbereitete Erklärung für den anderen Elternteil bereitgestellt. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und anschließend an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Weil die Rückwirkung auf zwei Kalendermonate begrenzt ist, sollte die Erklärung zeitnah abgegeben werden.

Online-Antrag oder ausfüllbares PDF?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet das V0800 in zwei Formen an.

V0800 online ausfüllen und übermitteln

Über den Online-Antrag V0800 können Sie die Angaben schrittweise erfassen und elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung senden.

Der Onlinedienst bietet nach den offiziellen Angaben insbesondere:

  • Hilfefunktionen während der Eingabe,

  • das Hochladen von Unterlagen,

  • eine Zwischenspeicherung von bis zu 30 Tagen,

  • die direkte elektronische Übermittlung,

  • eine sofortige Sendebestätigung.

Zum Start wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Bei einer Antragstellung durch eine dritte Person sind gegebenenfalls eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde erforderlich.

Begonnene Formulare werden nach Ablauf der vorgesehenen Speicherzeit gelöscht. Bereits versendete Formulare lassen sich über die Funktion für gespeicherte Anträge nicht erneut öffnen und ergänzen. Bewahren Sie deshalb die Sendebestätigung und eine Kopie Ihrer Angaben auf.

PDF-Formular verwenden

Alternativ können Sie das ausfüllbare V0800 als PDF herunterladen.

Kontrollieren Sie vor der Übermittlung:

  • Sind alle zutreffenden Fragen beantwortet?

  • Sind Zeiträume vollständig und widerspruchsfrei?

  • Sind erforderliche V0805-Bögen beigefügt?

  • Liegen die notwendigen Unterschriften vor?

  • Sind alle angekündigten Nachweise vorhanden?

Die PDF-Fassung kann ausgedruckt und an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt werden. Die passende Anschrift finden Sie in der Anschriftenübersicht der Deutschen Rentenversicherung.

Für das elektronische Nachreichen von Dokumenten stehen die Online-Services zum Einreichen von Anträgen und Nachweisen zur Verfügung.

Speichern oder kopieren Sie den vollständigen Antrag vor der Übermittlung für Ihre eigenen Unterlagen.

Was geschieht nach dem Absenden?

Bei einer vollständigen elektronischen Übermittlung erhalten Sie unmittelbar eine Sendebestätigung. Diese bestätigt den technischen Versand, nimmt aber die spätere inhaltliche Entscheidung nicht vorweg.

Der Rentenversicherungsträger prüft anschließend insbesondere:

  • das Kindschaftsverhältnis,

  • die tatsächlichen Erziehungszeiträume,

  • mögliche Unterbrechungen,

  • die Erziehungsanteile der beteiligten Personen,

  • frühere Zuordnungserklärungen,

  • Wohnsitz- und Auslandsverhältnisse,

  • andere Versorgungssysteme,

  • selbstständige oder landwirtschaftliche Tätigkeiten.

Sind Angaben unklar oder Nachweise unvollständig, kann die Deutsche Rentenversicherung weitere Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.

Eine allgemeingültige feste Bearbeitungsdauer lässt sich nicht nennen. Umfangreiche Erziehungsverläufe, Auslandszeiten oder Auskünfte anderer Stellen können eine zusätzliche Prüfung erforderlich machen.

Nach Abschluss einer Kontenklärung werden die festgestellten rentenrechtlichen Daten im Versicherungskonto gespeichert. Je nach Verfahren erhalten Sie einen Bescheid oder einen aktualisierten Versicherungsverlauf.

Prüfen Sie anschließend erneut:

  • Wurden alle Kinder berücksichtigt?

  • Stimmen Beginn und Ende der Zeiträume?

  • Wurden Unterbrechungen richtig dargestellt?

  • Ist die richtige Erziehungsperson eingetragen?

  • Entspricht die Entscheidung früheren Zuordnungserklärungen?

Die Vormerkung speichert den festgestellten rentenrechtlichen Sachverhalt. Die endgültige Anrechnung und Bewertung für eine konkrete Leistung erfolgt grundsätzlich im späteren Leistungsverfahren.

Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, beachten Sie die dort genannten Möglichkeiten und Fristen.

Häufige Fehler beim V0800

Bereits gespeicherte Zeiten erneut beantragen

Prüfen Sie zuerst den Versicherungsverlauf. Ein erneuter Antrag für vollständig vorgemerkte Zeiten ist nicht erforderlich.

V0800 und V0820 verwechseln

Das V0800 stellt Zeiten fest. Das V0820 regelt eine abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung. Die Zweimonatsgrenze betrifft das V0820 und nicht die allgemeine Feststellung mit dem V0800.

Zeiträume nur ungefähr angeben

Tragen Sie Beginn, Ende, Unterbrechungen und Wechsel entsprechend der jeweiligen Formularfrage möglichst genau ein.

Unterbrechungen nicht erwähnen

Längerfristige Trennungen der häuslichen Gemeinschaft, Erziehung durch eine andere Person, Heimunterbringungen oder relevante Auslandsaufenthalte können zusätzliche Angaben erfordern.

Erziehungsanteile mit dem Einkommen gleichsetzen

Für die überwiegende Erziehung ist nicht allein entscheidend, wer mehr verdient hat. Maßgeblich sind die objektiven Verhältnisse und insbesondere die zeitliche Verteilung der Erwerbstätigkeit.

Erforderliche Zusatzfragebögen vergessen

Das V0805 wird unter anderem bei Stief- und Pflegekindern, Unterbrechungen, wechselnden Erziehungsverhältnissen und in weiteren im aktuellen V0800 genannten Fällen benötigt.

Auslandszeiten oder andere Versorgungssysteme auslassen

Auch kurze Auslands-, Beamten-, kirchliche, selbstständige oder landwirtschaftliche Zeiträume können für die Prüfung relevant sein.

Fehlende Unterschriften und Nachweise

Nicht unterschriebene Erklärungen, fehlende Bestätigungen des anderen Elternteils oder angekündigte, aber nicht beigefügte Unterlagen können zu Rückfragen führen.

Mehr als zwei Kinder in die vorhandenen Felder eintragen

Verwenden Sie nach dem Hinweis der aktuellen Papierfassung für weitere Kinder einen zweiten V0800-Antragsvordruck.

Eine Zuordnungserklärung zu spät abgeben

Eine gewünschte abweichende Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung sollte nicht bis zu einer späteren Kontenklärung aufgeschoben werden. Das V0820 kann grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend gelten.

Praktische Checkliste für die Antragstellung

Prüfen Sie vor dem Absenden:

  • Liegt ein aktueller Versicherungsverlauf vor?

  • Fehlen Erziehungszeiten tatsächlich oder sind sie nur teilweise gespeichert?

  • Verwenden Sie die aktuelle Version des V0800?

  • Haben Sie das aktuelle V0810 gelesen?

  • Ist die Rentenversicherungsnummer korrekt übernommen?

  • Stimmen die Personalien mit amtlichen Unterlagen überein?

  • Sind alle Kinder und Kindschaftsverhältnisse vollständig erfasst?

  • Wurde bei mehr als zwei Kindern ein weiterer V0800-Bogen vorbereitet?

  • Sind Beginn, Ende und Unterbrechungen der Erziehung nachvollziehbar angegeben?

  • Ist geklärt, ob die Erziehung allein, überwiegend oder gleichgewichtig gemeinsam erfolgte?

  • Ist für jedes betroffene Kind ein V0805 beigefügt?

  • Wurde geprüft, ob bereits eine Zuordnungserklärung abgegeben wurde?

  • Muss eine neue Erklärung mit V0820 zeitnah erfolgen?

  • Sind Wohnsitzwechsel und Auslandsaufenthalte angegeben?

  • Sind ausländische Versicherungszeiten und Versicherungsnummern zusammengestellt?

  • Wurden selbstständige und landwirtschaftliche Tätigkeiten erfasst?

  • Sind beamtenrechtliche, kirchliche oder andere Versorgungsanwartschaften angegeben?

  • Liegen die erforderlichen Geburts- und Kindschaftsnachweise vor?

  • Sind notwendige Vollmachten und Unterschriften vorhanden?

  • Wurde eine Kopie des vollständigen Antrags gespeichert?

  • Liegt nach einer Online-Übermittlung die Sendebestätigung vor?

Beratung bei ungeklärten Sachverhalten

Eine persönliche Klärung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die beteiligten Eltern unterschiedliche Angaben zur Erziehung machen,

  • eine Unterschrift des anderen Elternteils nicht beschafft werden kann,

  • die Erziehung zwischen mehreren Personen wechselte,

  • ein Stief-, Pflege- oder Adoptivverhältnis betroffen ist,

  • gleichgeschlechtliche Eltern die gesetzliche Zuordnung klären möchten,

  • ein Kind längere Zeit im Ausland lebte,

  • ausländische Versicherungszeiten vorhanden sind,

  • ein beamtenrechtliches oder anderes Versorgungssystem beteiligt ist,

  • bereits ein Versorgungsausgleich oder Rentensplitting durchgeführt wurde,

  • bereits eine Rente oder andere Leistung bindend festgestellt wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungen vor Ort, telefonisch und teilweise per Video an. Das allgemeine kostenlose Servicetelefon ist zum Informationsstand dieses Artikels unter 0800 1000 4800 montags bis donnerstags von 8:00 bis 19:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.

Beratungsstellen und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Bereich Beratung und Kontakt der Deutschen Rentenversicherung.

Halten Sie für die Beratung möglichst folgende Unterlagen bereit:

  • Rentenversicherungsnummer,

  • aktueller Versicherungsverlauf,

  • vorhandene Bescheide,

  • Daten der Kinder,

  • vorhandene Nachweise,

  • frühere Zuordnungserklärungen,

  • Notizen zu den tatsächlichen Erziehungszeiträumen.

Fazit

Das Formular V0800 wird benötigt, wenn Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten im Versicherungskonto fehlen oder nur unvollständig gespeichert sind. Der erste Schritt sollte deshalb immer die Prüfung eines aktuellen Versicherungsverlaufs sein.

Unterscheiden Sie anschließend zwischen der Feststellung der Zeiten mit dem V0800 und einer abweichenden Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung mit dem V0820. Während Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten grundsätzlich auch später festgestellt werden können, ist die Rückwirkung einer V0820-Erklärung regelmäßig auf zwei Kalendermonate begrenzt.

Bereiten Sie die tatsächlichen Erziehungszeiträume, Angaben zum anderen Elternteil und die notwendigen Nachweise sorgfältig vor. Nutzen Sie das V0810 als offizielle Ausfüllhilfe und ergänzen Sie in den dort beziehungsweise im V0800 genannten Fällen für jedes betroffene Kind einen V0805.

Nach der Übermittlung sollten Sie die Sendebestätigung oder einen Versandnachweis aufbewahren. Kontrollieren Sie nach Abschluss des Verfahrens erneut, ob alle festgestellten Zeiten vollständig und der richtigen Person zugeordnet im Versicherungsverlauf erscheinen.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung zum Formular V0800 und zu den damit verbundenen Vordrucken. Er stellt keine individuelle Renten-, Rechts- oder Sozialberatung dar und ersetzt keine Prüfung des persönlichen Einzelfalls.

Ob Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten festgestellt werden und welche Auswirkungen sie auf einen späteren Rentenanspruch haben, entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Versicherungsbiografie.

Cendovar prüft, bearbeitet oder übermittelt keine Anträge und vertritt Nutzer nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle.

Informationsstand: 30. Juli 2026. Formularfassungen, Online-Dienste, gesetzliche Regelungen und Verfahrenshinweise können sich nach diesem Datum ändern.

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Formular V0800: Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten feststellen lassen - CENDOVAR