Riester-Rente einfach erklärt: So funktioniert die Förderung 2026 – und das ändert sich 2027

2026 gelten für die Riester-Rente noch die bekannten Zulagen und der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag. Ab dem 1. Januar 2027 startet eine neue Fördersystematik – bestehende Riester-Verträge können aber weiterlaufen. Wir erklären, wer 2026 Förderung bekommen kann, wie sie funktioniert und welche Entscheidungen für Bestandskunden ab 2027 wichtig werden.

Paar prüft Unterlagen zur privaten Altersvorsorge und staatlichen Förderung an einem Tisch

Riester-Rente 2026: Was steckt dahinter?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen förderfähigen Vertrag bespart und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann Zulagen erhalten und zusätzlich von einem steuerlichen Vorteil profitieren. Das angesparte Kapital soll später die Altersversorgung ergänzen.

Unmittelbar förderberechtigt sind 2026 insbesondere Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören beispielsweise viele Arbeitnehmer und Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige und nicht von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber. Auch bestimmte Beamte, Richter, Soldaten, Pflegepersonen, Eltern während anerkannter Kindererziehungszeiten sowie weitere gesetzlich definierte Personengruppen können dazugehören. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert den förderberechtigten Personenkreis ausführlich.

Daneben gibt es die mittelbare Förderberechtigung. Ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, der selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen über den unmittelbar förderberechtigten Partner in die Förderung einbezogen werden. Dafür braucht er unter anderem einen eigenen Riester-Vertrag und muss 2026 grundsätzlich mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen. Zudem dürfen die Partner nicht dauerhaft getrennt leben und weitere gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ob eine Person überhaupt förderberechtigt ist, hängt deshalb stark von Beschäftigung, Rentenversicherungspflicht und Familiensituation ab. Eine pauschale Aussage wie „Riester ist für Arbeitnehmer“ greift zu kurz.

Welche Förderung gibt es 2026?

Für das Beitragsjahr 2026 gelten noch die bisherigen Riester-Regeln. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen von 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beziehungsweise 300 Euro für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008. Voraussetzung für die Kinderzulage ist grundsätzlich ein entsprechender Kindergeldanspruch. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Für die volle Zulage müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich ihren Mindesteigenbeitrag leisten. Er entspricht 2026 regelmäßig vier Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres, höchstens jedoch 2.100 Euro einschließlich der zu berücksichtigenden Zulagen. Die Zulagen werden bei der Berechnung vom erforderlichen Betrag abgezogen. Zusätzlich gilt ein Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. Wird weniger als der erforderliche Mindesteigenbeitrag eingezahlt, werden die Zulagen grundsätzlich anteilig gekürzt.

Zusätzlich kann ein Steuervorteil entstehen. Riester-Beiträge und Zulageanspruch können innerhalb der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist die steuerliche Entlastung höher als der Zulageanspruch, wirkt sich nur die darüber hinausgehende Differenz zusätzlich aus.

Damit kann Riester beispielsweise für Familien mit Kindern, Personen mit niedrigerem Einkommen, junge Berufseinsteiger oder mittelbar förderberechtigte Partner besonders relevant sein. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass ein konkreter Vertrag wirtschaftlich attraktiv ist. Einkommen, Kinderzahl, Eigenbeitrag, Kosten, Vertragsbedingungen und verbleibende Laufzeit müssen gemeinsam betrachtet werden.

Förderbaustein

Höhe 2026

Voraussetzung / Einordnung

Grundzulage

175 Euro pro Jahr

Volle Zulage bei erfülltem Mindesteigenbeitrag

Kinderzulage, Geburt bis Ende 2007

185 Euro pro Kind und Jahr

Grundsätzlich an den Kindergeldanspruch geknüpft

Kinderzulage, Geburt ab 2008

300 Euro pro Kind und Jahr

Grundsätzlich an den Kindergeldanspruch geknüpft

Berufseinsteigerbonus

einmalig 200 Euro

Zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt

Förderung allein macht noch keinen guten Riester-Vertrag

Eine hohe Zulage kann interessant sein, sagt aber für sich genommen wenig über die Qualität eines konkreten Vertrags aus. Bei einem nach bisherigem Riester-Recht zertifizierten Altersvorsorgevertrag muss der Anbieter grundsätzlich gewährleisten, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Altersleistung zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Anforderungen regeln außerdem unter anderem die Verteilung bestimmter Abschluss- und Vertriebskosten sowie Möglichkeiten zum Ruhenlassen oder Übertragen des Vertrags.

Das ist jedoch keine Renditegarantie. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, die konkrete Kapitalanlage, garantierte und prognostizierte Leistungen sowie die verbleibende Vertragsdauer können großen Einfluss darauf haben, was später tatsächlich herauskommt. Wer einen vorhandenen Vertrag beurteilen möchte, sollte ihn deshalb nicht allein anhand der erhaltenen Zulagen betrachten. Auch im Rahmen einer allgemeinen Planung der Altersvorsorge sollten bestehende Verträge regelmäßig mit Einkommen, Familie und Vorsorgezielen abgeglichen werden.

Auszahlung und Besteuerung

Die klassische Riester-Leistung wird grundsätzlich ab dem vertraglich vereinbarten Beginn als Altersleistung ausgezahlt. Nach bisherigem Recht können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden; der übrige Teil dient der weiteren Altersleistung. Geförderte Riester-Leistungen werden nachgelagert besteuert: Die steuerliche Förderung erfolgt während der Ansparphase, die späteren Auszahlungen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen.

Kündigen, ruhen lassen oder weiterführen?

Eine Kündigung sollte nicht vorschnell erfolgen. Bei einer förderschädlichen Kündigung werden erhaltene Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuerermäßigungen grundsätzlich zurückgefordert. Zusätzlich können Vertragskosten und der aktuelle Rückkaufswert eine Rolle spielen. Eine Alternative kann sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dabei bleiben bereits erhaltene Zulagen grundsätzlich im Vertrag, während ohne weitere Einzahlungen regelmäßig keine neue Förderung hinzukommt.

Wohn-Riester ist eine besondere Verwendungsmöglichkeit: Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Wegen der eigenen Regeln und steuerlichen Folgen eignet sich dieses Thema jedoch eher für eine gesonderte Betrachtung.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist inzwischen beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz im März 2026, der Bundesrat stimmte im Mai zu; Ende Mai trat die Reform in Kraft. Die neue Produkt- und Fördersystematik wird zum 1. Januar 2027 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge werden dagegen weder automatisch beendet noch automatisch umgestellt. Sie genießen Bestandsschutz.

Bestandskunden haben eine Entscheidung – keine Wechselpflicht

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann ihn grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weiterführen. Alternativ ist es möglich, gegenüber dem Anbieter zu erklären, dass für den bestehenden Vertrag künftig die neue steuerliche Fördersystematik gelten soll, während die übrigen Vertragskonditionen bestehen bleiben. Außerdem kann vorhandenes Riester-Kapital unter den neuen Regeln in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, ohne dass allein wegen dieses Wechsels die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Allerdings können je nach Variante Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen. Ein späterer Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Bestandskunden sollten insbesondere bisherige und neue Zulagen, erforderliche Eigenbeiträge, Kinder und Familiensituation, Steuervorteile, Vertragskosten, Garantien, verbleibende Laufzeit und erwartete Altersleistung miteinander vergleichen. Gerade ein älterer Vertrag mit bestimmten Garantien kann anders zu beurteilen sein als ein Vertrag mit hohen laufenden Kosten oder noch langer Restlaufzeit.

Die neue Förderung ab 2027 im kurzen Überblick

Ab 2027 wird die Förderung stärker an den tatsächlich geleisteten Beitrag gekoppelt. Für unmittelbar Förderberechtigte beträgt die Grundzulage 50 Cent je selbst eingezahltem Euro für die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro. Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich. Die Kinderzulage beträgt künftig bis zu 300 Euro pro Kind und wird ebenfalls proportional zum Eigenbeitrag berechnet. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr erforderlich. Gleichzeitig wird der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis unter anderem auf weitere Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ausgeweitet.

Auch die Produktwelt verändert sich: Neben Garantieprodukten mit 100 oder 80 Prozent Garantie wird ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie möglich; zusätzlich ist ein standardisiertes Depot vorgesehen. Ein Verzicht auf oder eine Reduzierung von Garantien eröffnet mehr Spielraum für Kapitalmarktanlagen, bedeutet aber zugleich, dass Wertschwankungen und Verluste stärker berücksichtigt werden müssen.

Die neue private Altersvorsorge ab 2027 ist damit ein eigenes großes Thema. Die Produktvarianten, neue Förderung und Auswahlkriterien behandeln wir deshalb ausführlicher in einem separaten Beitrag „Neue private Altersvorsorge ab 2027“.

Fazit

Für Riester gilt 2026 weiterhin das bekannte System aus Grundzulage, Kinderzulage, möglichem Berufseinsteigerbonus und zusätzlicher steuerlicher Prüfung. Wie interessant diese Förderung im Einzelfall ist, hängt jedoch nicht nur von der Höhe der staatlichen Unterstützung ab. Einkommen, Kinder, Förderberechtigung, Eigenbeitrag, Kosten und die konkreten Vertragsbedingungen gehören immer zusammen betrachtet.

Der entscheidende Einschnitt kommt am 1. Januar 2027: Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-System sind dann nicht mehr möglich, bestehende Verträge bleiben aber geschützt. Für Bestandskunden entsteht damit vor allem eine Wahlmöglichkeit. Weiterführen, in die neue Förderung wechseln oder einen neuen Vertrag nutzen können unterschiedliche Folgen haben – eine automatische Wechsel-Empfehlung wäre deshalb nicht sinnvoll.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ob das Weiterführen, Ruhenlassen, Kündigen oder Umstellen eines Riester-Vertrags im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Förderberechtigung, Einkommen, Familiensituation, Kosten, Vertragsbedingungen, Laufzeit und persönlichen Zielen ab. Vor einer Kündigung oder einem Wechsel sollten insbesondere mögliche Rückforderungen, Kosten und Auswirkungen auf bestehende Garantien geprüft werden. Bei kapitalmarktbasierten Vorsorgeprodukten sind Wertschwankungen und Verluste möglich.

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