Riester-Rente einfach erklärt: So funktioniert die Förderung 2026 – und das ändert sich 2027

2026 gelten für die Riester-Rente noch die bekannten Zulagen und der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag. Ab dem 1. Januar 2027 startet eine neue Fördersystematik – bestehende Riester-Verträge können aber weiterlaufen. Wir erklären, wer 2026 Förderung bekommen kann, wie sie funktioniert und welche Entscheidungen für Bestandskunden ab 2027 wichtig werden.

Paar prüft Unterlagen zur privaten Altersvorsorge und staatlichen Förderung an einem Tisch

Riester-Rente 2026: Was steckt dahinter?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen förderfähigen Vertrag bespart und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann Zulagen erhalten und zusätzlich von einem steuerlichen Vorteil profitieren. Das angesparte Kapital soll später die Altersversorgung ergänzen.

Unmittelbar förderberechtigt sind 2026 insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,

  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige,

  • Minijobber, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind,

  • bestimmte Beamte, Richter und Soldaten,

  • Eltern während rentenversicherungspflichtiger Kindererziehungszeiten,

  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die aufgrund ihrer Pflegetätigkeit rentenversicherungspflichtig sind.

Auch weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen können unmittelbar förderberechtigt sein.

Mittelbar förderberechtigt können 2026 Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein Partner ist unmittelbar förderberechtigt und besitzt einen eigenen Riester-Vertrag.

  • Der andere Partner ist selbst nicht unmittelbar förderberechtigt.

  • Beide Partner leben nicht dauernd getrennt.

  • Beide haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

  • Der mittelbar förderberechtigte Partner besitzt einen eigenen Riester-Vertrag, dessen Auszahlungsphase noch nicht begonnen hat.

  • Er zahlt mindestens 60 Euro jährlich in seinen Vertrag ein.

Wichtig: Damit auch der mittelbar förderberechtigte Partner die volle Zulage erhält, muss der unmittelbar förderberechtigte Partner seinen erforderlichen Mindesteigenbeitrag leisten. Andernfalls kann die Zulage entsprechend gekürzt werden.

Ob eine Riester-Förderung möglich ist, hängt damit insbesondere von der Beschäftigung, der Rentenversicherungspflicht und der persönlichen Familiensituation ab.

Welche Förderung gibt es 2026?

Für das Beitragsjahr 2026 gelten noch die bisherigen Riester-Regeln. Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen und einem einmaligen Berufseinsteigerbonus für junge Förderberechtigte. Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den geleisteten Eigenbeiträgen ab.

Förderbaustein

Höhe 2026

Voraussetzung / Einordnung

Grundzulage

175 Euro pro Jahr

Volle Zulage bei erfüllten Förder- und Beitragsvoraussetzungen

Kinderzulage, Geburt bis Ende 2007

185 Euro pro Kind und Jahr

Kindergeldanspruch und gesetzliche Zuordnung

Kinderzulage, Geburt ab 2008

300 Euro pro Kind und Jahr

Kindergeldanspruch und gesetzliche Zuordnung

Berufseinsteigerbonus

Einmalig 200 Euro

Unmittelbar Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind

Wie hoch muss der eigene Beitrag sein?

Für die volle Zulage müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich ihren Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser wird 2026 in drei Schritten berechnet:

  1. Vier Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres ermitteln.

  2. Den Gesamtbetrag auf höchstens 2.100 Euro jährlich begrenzen.

  3. Die zustehenden Zulagen davon abziehen. Mindestens 60 Euro im Jahr müssen als Sockelbetrag selbst eingezahlt werden.

Wer weniger als den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulagen grundsätzlich nur anteilig. Für mittelbar förderberechtigte Partner gelten die zuvor erläuterten besonderen Voraussetzungen.

Wichtig bei der Kinderzulage: Sie wird für jedes Kind nur einem Elternteil zugeordnet. Bei verheirateten, nicht dauerhaft getrennt lebenden Eltern verschiedenen Geschlechts erhält sie grundsätzlich die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann sie dem Vater zugeordnet werden. Für andere Familienkonstellationen gelten eigene gesetzliche Zuordnungsregeln.

Zusätzlich kann ein Steuervorteil entstehen. Eigenbeiträge und Zulageanspruch können 2026 bis zu insgesamt 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Ist die steuerliche Entlastung höher als der Zulageanspruch, wird die Differenz zusätzlich steuerlich berücksichtigt.

Ob ein Riester-Vertrag wirtschaftlich attraktiv ist, hängt allerdings nicht nur von der Förderung ab. Auch Kosten, Vertragsbedingungen und die verbleibende Laufzeit spielen eine wichtige Rolle.

Förderung allein macht noch keinen guten Riester-Vertrag

Ein nach bisherigem Riester-Recht zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört die Beitragsgarantie: Der Anbieter muss grundsätzlich gewährleisten, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen für die spätere Altersleistung zur Verfügung stehen. Bei vereinbarten Zusatzabsicherungen können Ausnahmen gelten.

Die gesetzlichen Anforderungen regeln außerdem die Verteilung bestimmter Abschluss- und Vertriebskosten sowie Möglichkeiten, den Vertrag ruhen zu lassen oder das angesparte Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen.

Die Beitragsgarantie ist jedoch keine Renditegarantie. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, die konkrete Kapitalanlage, garantierte und prognostizierte Leistungen sowie die verbleibende Vertragsdauer können erheblichen Einfluss auf die spätere Altersleistung haben. Auch ein Ausgleich für die Inflation ist nicht garantiert.

Im Rahmen einer langfristigen Planung der Altersvorsorge sollten bestehende Verträge deshalb regelmäßig mit Einkommen, Familiensituation und Vorsorgezielen abgeglichen werden.

Auszahlung und Besteuerung

Die Riester-Rente wird grundsätzlich ab dem vertraglich vereinbarten Beginn als lebenslange Altersleistung ausgezahlt. Bei Verträgen ab 2012 ist dies in der Regel frühestens mit 62 Jahren möglich, bei älteren Verträgen bereits ab 60 Jahren. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein früherer Beginn zulässig sein.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig ausgezahlt werden. Der verbleibende Betrag dient der lebenslangen Altersversorgung. Durch die Teilauszahlung fallen die späteren monatlichen Leistungen entsprechend geringer aus.

Eine Ausnahme besteht bei sehr kleinen Renten: Bei einer sogenannten Kleinbetragsrente kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch das gesamte Guthaben ausgezahlt werden, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen.

Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Leistungen aus geförderten Riester-Beiträgen gehören grundsätzlich vollständig zum steuerpflichtigen Einkommen. Das gilt auch für einmalige Kapitalauszahlungen und Kleinbetragsrenten. Für Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen können andere steuerliche Regeln gelten.

Kündigen, ruhen lassen oder weiterführen?

Wer einen Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einer Entscheidung die staatliche Förderung, die Vertragskosten und die persönlichen Vorsorgeziele berücksichtigen. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten:

  • Weiterführen: Der Vertrag wird weiterhin bespart. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und ausreichend einzahlt, kann weiterhin staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile erhalten.

  • Ruhen lassen: Die Beitragszahlungen werden eingestellt. Bereits erhaltene Zulagen bleiben grundsätzlich im Vertrag. Ohne weitere Einzahlungen entfällt regelmäßig die neue Förderung. Laufende Verwaltungskosten können jedoch weiterhin anfallen.

  • Kündigen: Wird das Vertragsguthaben vorzeitig ausgezahlt, liegt grundsätzlich eine förderschädliche Verwendung vor. Erhaltene Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden. Auch Vertragskosten und der aktuelle Rückkaufswert beeinflussen, wie viel Geld tatsächlich übrig bleibt.

Auch ein Anbieter- oder Tarifwechsel kann eine Alternative zur Kündigung sein. Wird das Guthaben ordnungsgemäß auf einen anderen förderfähigen Vertrag übertragen, bleibt die bisherige Förderung grundsätzlich erhalten. Allerdings können Wechsel- und Abschlusskosten entstehen.

Wohn-Riester ist eine besondere Verwendungsmöglichkeit: Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Wegen der eigenen Regeln und steuerlichen Folgen eignet sich dieses Thema jedoch eher für eine gesonderte Betrachtung.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist inzwischen beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz im März 2026, der Bundesrat stimmte im Mai zu; Ende Mai trat die Reform in Kraft. Die neue Produkt- und Fördersystematik wird zum 1. Januar 2027 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge werden dagegen weder automatisch beendet noch automatisch umgestellt. Sie genießen Bestandsschutz.

Bestandskunden haben eine Entscheidung – keine Wechselpflicht

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann ihn grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weiterführen. Alternativ ist es möglich, gegenüber dem Anbieter zu erklären, dass für den bestehenden Vertrag künftig die neue steuerliche Fördersystematik gelten soll, während die übrigen Vertragskonditionen bestehen bleiben. Außerdem kann vorhandenes Riester-Kapital unter den neuen Regeln in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, ohne dass allein wegen dieses Wechsels die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Allerdings können je nach Variante Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen. Ein späterer Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Bestandskunden sollten insbesondere bisherige und neue Zulagen, erforderliche Eigenbeiträge, Kinder und Familiensituation, Steuervorteile, Vertragskosten, Garantien, verbleibende Laufzeit und erwartete Altersleistung miteinander vergleichen. Gerade ein älterer Vertrag mit bestimmten Garantien kann anders zu beurteilen sein als ein Vertrag mit hohen laufenden Kosten oder noch langer Restlaufzeit.

Die neue Förderung ab 2027 im kurzen Überblick

Ab 2027 richtet sich die staatliche Förderung stärker nach den tatsächlich eingezahlten Eigenbeiträgen. Die bisherige einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt. Für unmittelbar Förderberechtigte gelten folgende Regelungen:

Förderbaustein

Höhe ab 2027

Voraussetzung / Einordnung

Grundzulage – erste 360 Euro

50 Cent je eingezahltem Euro

Bis zu 180 Euro jährlich

Grundzulage – weitere 1.440 Euro

25 Cent je eingezahltem Euro

Bis zu 360 Euro zusätzlich; insgesamt maximal 540 Euro Grundzulage

Kinderzulage

1 Euro je eingezahltem Euro und Kind

Maximal 300 Euro je förderberechtigtem Kind und Jahr

Berufseinsteigerbonus

Einmalig 200 Euro

Bei erfüllten Voraussetzungen und zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahren

Mindesteigenbeitrag

120 Euro jährlich

Voraussetzung für die Grund- und Kinderzulage

Für mittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner gelten besondere Regeln. Sie müssen künftig ebenfalls mindestens 120 Euro jährlich einzahlen. Ihre Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar förderberechtigten Partners und ist auf 175 Euro begrenzt.

Auch der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen können ab 2027 weitere Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der Förderung profitieren. Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil durch die Günstigerprüfung bleibt möglich.

Auch bei den Vorsorgeprodukten gibt es Veränderungen: Neben Garantieprodukten mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie wird ein Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Kapitalgarantie möglich. Hinzu kommt eine standardisierte Depotvariante. Weniger Garantien können höhere Renditechancen eröffnen, bringen aber auch größere Wertschwankungen und Verlustrisiken mit sich.

Wie sich die neuen Produkte unterscheiden, welche Kosten entstehen können und worauf bei der Auswahl zu achten ist, erklären wir ausführlicher im Beitrag Neue private Altersvorsorge ab 2027: Altersvorsorgedepot und neue Förderung einfach erklärt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Gesetzliche Regelungen, Förderbedingungen und steuerliche Vorgaben können sich ändern. Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ob das Weiterführen, Ruhenlassen, Kündigen oder Umstellen eines Riester-Vertrags im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Förderberechtigung, Einkommen, Familiensituation, Kosten, Vertragsbedingungen, Laufzeit und persönlichen Zielen ab. Vor einer Kündigung oder einem Wechsel sollten insbesondere mögliche Rückforderungen, Kosten und Auswirkungen auf bestehende Garantien geprüft werden. Bei kapitalmarktbasierten Vorsorgeprodukten sind Wertschwankungen und Verluste möglich.

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