Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Wer verstirbt, ohne ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, dessen Nachlass wird grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Dabei berücksichtigt das Gesetz insbesondere Verwandtschaftsverhältnisse und einen vorhandenen Ehegatten. Zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung gehören die Kinder des Verstorbenen und deren weitere Abkömmlinge.
Die gesetzliche Erbfolge kann durchaus den eigenen Vorstellungen entsprechen. Sie sollte aber nicht einfach vorausgesetzt werden.
Besonders wichtig ist die Frage:
Würden nach dem Gesetz tatsächlich die Personen erben, die ich selbst berücksichtigen möchte?
Gerade bei unverheirateten Paaren kann die Antwort überraschen: Ein nicht verheirateter Lebenspartner besitzt grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht.
Auch bei Ehepaaren bedeutet die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch, dass der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass erhält.
Wer andere Vorstellungen hat, sollte sich deshalb rechtzeitig mit einem Testament oder einer anderen passenden Nachlassregelung beschäftigen.
Einen allgemeinen Einstieg in weitere Vorsorgethemen finden Sie im Beitrag Vollmachten und Verfügungen im Überblick: Was brauche ich wofür?.
Situation | Was bedeutet das? |
|---|---|
Kein Testament oder Erbvertrag | Die gesetzliche Erbfolge entscheidet |
Eigene Wünsche weichen davon ab | Ein Testament oder Erbvertrag kann erforderlich sein |
Unverheiratete Partnerschaft | Der Partner erbt nicht automatisch |
Patchworkfamilie | Gesetzliche Erbfolge kann unerwartete Ergebnisse haben |
Unternehmen oder größere Vermögenswerte | Nachfolge und Nachlass sollten aufeinander abgestimmt werden |
Bestimmte Angehörige werden nicht als Erben eingesetzt | Pflichtteilsansprüche können trotzdem bestehen |
Was kann ein Testament regeln?
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod Erbe werden soll.
Je nach persönlicher Situation können darin beispielsweise geregelt werden:
wer Erbe oder Miterbe werden soll,
wie mehrere Erben berücksichtigt werden,
wer bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge erhalten soll,
wer ausdrücklich nicht Erbe werden soll,
oder wie der Nachlass in einer besonderen Familienkonstellation verteilt werden soll.
Ein Testament schafft damit Gestaltungsmöglichkeiten, die die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch bietet.
Testament bedeutet aber nicht völlige Freiheit
Bestimmte nahe Angehörige können auch dann finanzielle Ansprüche haben, wenn sie durch ein Testament nicht als Erben eingesetzt werden.
Besonders relevant ist der Pflichtteil. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Deshalb sollte ein Testament nicht nur danach beurteilt werden, wen man bedenken möchte, sondern auch danach, welche gesetzlichen Ansprüche daneben bestehen könnten.
Bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen, Patchworkfamilien oder schwierigen Familienverhältnissen ist eine fachkundige Gestaltung besonders sinnvoll.
Wann ist ein Testament besonders wichtig?
Nicht jeder benötigt eine komplizierte Nachlassplanung. Einige Lebenssituationen sollten jedoch genauer betrachtet werden.
Unverheiratete Paare
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, sollte wissen: Der Lebenspartner wird nicht allein aufgrund der Beziehung gesetzlicher Erbe.
Soll der Partner später etwas erhalten, muss dies entsprechend geregelt werden.
Patchworkfamilien
Bei gemeinsamen Kindern, Kindern aus früheren Beziehungen und Stiefkindern kann die gesetzliche Erbfolge erheblich von dem abweichen, was innerhalb der Familie tatsächlich gewünscht ist.
Insbesondere Stiefkinder werden nicht allein durch die familiäre Beziehung automatisch gesetzliche Erben eines Stiefelternteils.
Eltern minderjähriger Kinder
Eltern sollten Nachlassplanung und familiäre Vorsorge nicht völlig getrennt betrachten.
Neben der Frage, wer Vermögen erhalten soll, kann auch wichtig sein, wen sich die Eltern als Vormund für ihre minderjährigen Kinder wünschen.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag Sorgerechtsverfügung: Für minderjährige Kinder vorsorgen und einen geeigneten Vormund benennen.
Unternehmer und Selbstständige
Bei einem Unternehmen kann ein Todesfall nicht nur die Familie, sondern gleichzeitig den Betrieb betreffen.
Gesellschaftsvertrag, Testament, Unternehmensnachfolge und betriebliche Vollmachten sollten deshalb nicht unabhängig voneinander geplant werden.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag Unternehmervollmacht: So bleibt Ihr Unternehmen im Notfall handlungsfähig.
Wie muss ein eigenhändiges Testament aussehen?
Wer sein Testament selbst errichten möchte, muss bei der Form sorgfältig sein.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben werden.
Ein am Computer geschriebenes Dokument, das anschließend lediglich unterschrieben wird, erfüllt diese Anforderungen nicht.
Zusätzlich sollten Ort und Datum angegeben werden. Das erleichtert insbesondere dann die Einordnung, wenn später mehrere Fassungen eines Testaments gefunden werden.
Neben dem eigenhändigen Testament besteht die Möglichkeit eines notariellen Testaments.
Welche Form sinnvoller ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Je komplizierter Familienverhältnisse, Vermögen oder gewünschte Regelungen sind, desto sinnvoller kann eine fachkundige Beratung sein.
Alte Regelungen nicht vergessen
Ein Testament sollte außerdem von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Anlass dafür können beispielsweise sein:
Heirat oder Scheidung,
Geburt weiterer Kinder,
neue Partnerschaft,
Erwerb oder Verkauf einer Immobilie,
Gründung oder Verkauf eines Unternehmens,
größere Veränderungen des Vermögens,
oder eine veränderte Beziehung zu vorgesehenen Erben.
Entscheidend ist nicht, ständig neue Dokumente zu erstellen. Entscheidend ist, dass der letzte Wille noch dem entspricht, was tatsächlich gewollt ist.
Ein Testament muss im Ernstfall auch gefunden werden
Selbst ein wirksames Testament hilft wenig, wenn nach dem Tod niemand weiß, dass es existiert.
Deshalb gehört zur Nachlassplanung auch die Frage der sicheren Aufbewahrung.
Ein eigenhändiges Testament kann beispielsweise in die besondere amtliche Verwahrung eines Gerichts gegeben werden.
Notariell errichtete erbfolgerelevante Urkunden sowie handschriftliche Testamente in gerichtlicher Verwahrung werden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst.
Wichtig:
Ein ausschließlich privat zu Hause aufbewahrtes handschriftliches Testament kann nicht einfach selbst im Zentralen Testamentsregister registriert werden.
Wer das Testament privat verwahrt, sollte deshalb besonders darauf achten, dass es sicher liegt und im Todesfall zuverlässig gefunden werden kann.
Der kurze Nachlass-Check
Für eine erste Orientierung reichen fünf Fragen:
Wer würde nach der gesetzlichen Erbfolge heute tatsächlich erben?
Entspricht das meinen persönlichen Vorstellungen?
Gibt es einen Partner, Kinder oder andere Personen, die besonders berücksichtigt werden sollen?
Gibt es Immobilien, ein Unternehmen oder andere Vermögenswerte, die besondere Regelungen sinnvoll machen?
Ist mein letzter Wille eindeutig, aktuell und im Ernstfall auffindbar?
Wenn bei mehreren Punkten Unsicherheit besteht, lohnt es sich, die Nachlassplanung genauer anzusehen.
Der Nachlass sollte zu den eigenen Vorstellungen passen
Wer kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, überlässt die Verteilung des Nachlasses grundsätzlich der gesetzlichen Erbfolge. Das kann zur eigenen Lebenssituation passen – muss aber nicht automatisch den persönlichen Vorstellungen entsprechen.
Besonders bei unverheirateten Partnerschaften, Patchworkfamilien, minderjährigen Kindern, Immobilien oder Unternehmen lohnt es sich deshalb, die eigene Nachlassplanung bewusst zu prüfen.
Ein guter letzter Wille muss nicht möglichst kompliziert sein. Entscheidend ist vielmehr, dass die gewünschte Regelung eindeutig, rechtlich wirksam, aktuell und im Ernstfall auffindbar ist.
Auch bestehende Testamente sollten bei größeren Veränderungen im Leben erneut betrachtet werden. Neue Partnerschaften, Kinder, Immobilien oder Veränderungen im Unternehmen können dazu führen, dass eine frühere Regelung nicht mehr zur heutigen Situation passt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob ein Testament vorhanden ist, sondern ob der Nachlass heute tatsächlich so geregelt wäre, wie man es sich wünscht.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Welche Regelungen zur Nachlassplanung im Einzelfall sinnvoll sind und welche rechtlichen oder steuerlichen Folgen sich daraus ergeben können, hängt von der persönlichen, familiären und vermögensrechtlichen Situation ab. Gerade bei größeren Vermögenswerten, Immobilien, Unternehmen, Patchworkfamilien oder grenzüberschreitenden Sachverhalten kann eine individuelle fachkundige Prüfung besonders wichtig sein.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: 15. September 2026



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