Wenn ein Einkommen wegfällt, laufen viele Kosten weiter
Nach einem Todesfall verändert sich die finanzielle Situation eines Haushalts häufig sofort. Ein Gehalt oder ein Teil des Familieneinkommens kann wegfallen, während Miete oder Kreditrate, Energie, Versicherungen, Mobilität und Lebenshaltung zunächst weiterbezahlt werden müssen.
Bei Familien kommen Ausgaben für Betreuung, Schule, Ausbildung und Freizeit der Kinder hinzu. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Frage, wie viel die verstorbene Person verdient hat. Sinnvoller ist der Blick auf den gesamten Haushalt: Welche finanziellen Aufgaben bleiben bestehen – und welche Einnahmen oder Leistungen stehen danach noch zur Verfügung?
Auch vorhandene Rücklagen, Vermögen, betriebliche Leistungen und mögliche gesetzliche Hinterbliebenenrenten gehören in diese Betrachtung.
Bereich | Was sich verändern kann | Was bei der Einordnung wichtig ist |
|---|---|---|
Einkommen | Gehalt oder andere regelmäßige Einnahmen fallen weg | verbleibendes Haushaltseinkommen, weitere Leistungen |
Laufende Kosten | viele Ausgaben bestehen unverändert weiter | Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität, Versicherungen |
Verpflichtungen | Kredite und Finanzierungen können weiterlaufen | Restschuld, Monatsrate, Laufzeit, vorhandene Rücklagen |
Familie | Betreuung und Haushaltsarbeit müssen neu organisiert werden | Kinderbetreuung, Arbeitszeit, zusätzliche Unterstützung |
Eine Immobilienfinanzierung verschwindet nicht mit dem Todesfall
Besonders deutlich wird die finanzielle Abhängigkeit bei einer gemeinsamen Immobilie. Der Tod eines Darlehensnehmers führt grundsätzlich nicht dazu, dass die Finanzierung automatisch endet. Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen gehören grundsätzlich zur Erbschaft; bei gemeinsamen Darlehen sind zusätzlich die konkrete Vertragsgestaltung und die Verpflichtungen des verbleibenden Kreditnehmers entscheidend.
Für die Absicherung sind deshalb unter anderem Restschuld, verbleibende Finanzierungsdauer, Monatsrate, Rücklagen und das künftig verfügbare Haushaltseinkommen relevant. Eine reine Absicherung der Restschuld beantwortet dabei noch nicht die Frage, wie der übrige Lebensunterhalt der Familie finanziert werden kann.
Was der gesetzliche Hinterbliebenenschutz leisten kann
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt unter anderem Witwen- und Witwerrenten sowie Halb- und Vollwaisenrenten. Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch für jede hinterbliebene Person und auch nicht immer in gleicher Höhe oder Dauer.
Für Witwen- beziehungsweise Witwerrenten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören grundsätzlich eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen der verstorbenen Person. Bei neueren Ehen gilt grundsätzlich außerdem eine Mindestdauer von einem Jahr, wobei Ausnahmen möglich sind. Die kleine und die große Witwen- beziehungsweise Witwerrente unterscheiden sich zudem in ihren Voraussetzungen und ihrer möglichen Dauer. Eigenes Einkommen kann nach den gesetzlichen Regeln auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.
Kinder können nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente haben. Sie wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und kann beispielsweise während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder bestimmter Freiwilligendienste länger bestehen – längstens grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr.
Unverheiratete Paare müssen anders rechnen
Für unverheiratete Paare ist ein Punkt besonders wichtig: Eine gemeinsame Wohnung, gemeinsame Kinder oder eine langjährige Partnerschaft begründen für sich genommen keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Diese Absicherung knüpft grundsätzlich an eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft an.
Der mögliche Anspruch eines Kindes auf Waisenrente ist davon zu unterscheiden. Dafür ist nicht entscheidend, ob die Eltern miteinander verheiratet waren, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen in Bezug auf das verstorbene Elternteil erfüllt sind.
Gerade unverheiratete Paare mit Kindern, gemeinsamer Immobilie oder stark voneinander abhängigen Finanzen sollten deshalb genau prüfen, welche Versorgung im Todesfall tatsächlich vorhanden wäre.
Was eine Risikolebensversicherung absichert
Eine Risikolebensversicherung konzentriert sich auf ein klar umrissenes Risiko: Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Todesfallleistung nach den Vertragsbedingungen an die dafür bestimmte Person ausgezahlt.
Anders als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung steht dabei nicht der Vermögensaufbau, sondern die Absicherung des Todesfallrisikos im Mittelpunkt. Eine reine Risikolebensversicherung sieht normalerweise keine Spar- oder Ablaufleistung vor, wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt.
Sie kann beispielsweise dazu dienen, wegfallendes Einkommen, familiäre Verpflichtungen oder Kredite finanziell abzufedern. Eine Absicherung ausschließlich in Höhe einer Restschuld ist jedoch etwas anderes als ein umfassender Hinterbliebenenschutz für den gesamten Haushalt.
Verbraucherzentrale – Risikolebensversicherung: Schutz im Todesfall
Versicherungssumme und Laufzeit hängen von der Familie ab
Eine pauschale Versicherungssumme, die für jede Familie passt, gibt es nicht. Ausgangspunkt ist vielmehr die mögliche finanzielle Lücke.
Dabei können beispielsweise eine Rolle spielen:
wegfallendes Einkommen und notwendige Haushaltsausgaben
Restschulden aus Immobilien- oder anderen Finanzierungen
vorhandene Rücklagen und Vermögen
gesetzliche und betriebliche Hinterbliebenenleistungen
Alter und finanzielle Abhängigkeit der Kinder
Einkommen des verbleibenden Partners
Zeitraum, für den zusätzliches Geld benötigt werden könnte
Ähnlich verhält es sich mit der Laufzeit. Eine Familie mit kleinen Kindern und langfristiger Immobilienfinanzierung befindet sich in einer anderen Situation als ein Haushalt, in dem die Kinder bereits selbstständig sind und größere Schulden fast vollständig getilgt wurden.
Orientierungspunkte können deshalb das Ende einer Finanzierung, die voraussichtliche finanzielle Selbstständigkeit der Kinder oder der Zeitpunkt sein, an dem ausreichend eigenes Vermögen beziehungsweise andere Absicherungen vorhanden sind. Starre Faustformeln können höchstens eine erste Orientierung liefern, ersetzen aber keine Betrachtung der tatsächlichen Haushaltslage.
Auch unbezahlte Familienarbeit hat einen finanziellen Wert
Hinterbliebenenschutz betrifft nicht ausschließlich den Hauptverdiener. Auch der Tod eines Elternteils, der nicht oder nur teilweise erwerbstätig ist, kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Kinderbetreuung, Fahrdienste, Haushalt, Organisation des Familienalltags oder die Betreuung Angehöriger erscheinen nicht als Gehalt auf dem Konto. Müssen diese Aufgaben nach einem Todesfall jedoch durch externe Betreuung, reduzierte Arbeitszeit oder andere Unterstützung ersetzt werden, entstehen reale Kosten oder Einkommenseinbußen.
Bei der finanziellen Absicherung einer Familie sollte deshalb nicht nur betrachtet werden, wer wie viel verdient, sondern auch, welche Leistungen jedes Familienmitglied im Alltag übernimmt.
Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigte unterscheiden
Bei einer Lebensversicherung können unterschiedliche Personen verschiedene Rollen haben:
Versicherungsnehmer: schließt den Vertrag mit dem Versicherer und besitzt die vertraglichen Rechte und Pflichten.
Versicherte Person: auf ihr Leben wird die Versicherung abgeschlossen; ihr Tod löst bei einer Risikolebensversicherung den Versicherungsfall aus.
Bezugsberechtigte Person: soll nach der vereinbarten Bezugsberechtigung die Versicherungsleistung erhalten.
Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Versicherungsnehmer grundsätzlich, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bestimmen. Wird eine andere Person als der Versicherungsnehmer selbst versichert, gelten zusätzliche gesetzliche Regeln.
Eine saubere Zuordnung ist gerade bei Paaren wichtig. Auch steuerliche Fragen können von der konkreten Vertragsgestaltung und dem Verhältnis der Beteiligten abhängen. Das Erbschaftsteuerrecht behandelt beispielsweise bestimmte unmittelbar aufgrund eines vom Verstorbenen geschlossenen Vertrags erworbene Vermögensvorteile als Erwerb von Todes wegen; zudem unterscheiden sich Steuerklassen und Freibeträge nach dem persönlichen Verhältnis.
Das ist besonders bei unverheirateten Paaren ein Grund, steuerliche Auswirkungen einer konkreten Gestaltung nicht pauschal zu beurteilen.
Hinterbliebenenschutz verändert sich mit dem Leben
Was heute zur Familie passt, kann einige Jahre später überholt sein. Eine erneute Prüfung bietet sich insbesondere an, wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Rahmenbedingungen deutlich verändern.
Typische Anlässe sind die Geburt eines Kindes, Heirat, Trennung oder Scheidung, ein Immobilienkauf, eine größere Kreditaufnahme, ein deutlich verändertes Einkommen oder die Tilgung größerer Schulden. Auch wenn Kinder finanziell selbstständig werden, kann sich der benötigte Schutz verändern.
Dabei sollten nicht nur Versicherungssumme und Laufzeit betrachtet werden. Auch Bezugsberechtigungen und andere Vertragsangaben können nach größeren Veränderungen noch zur aktuellen Lebenssituation passen – oder eben nicht mehr.
Fazit
Familie absichern heißt, die finanzielle Lücke zu verstehen
Hinterbliebenenschutz beginnt nicht mit einer bestimmten Versicherungssumme. Zuerst sollte klar sein, was nach einem Todesfall finanziell bestehen bleibt und welche Einnahmen, Rücklagen und gesetzlichen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Besonders wichtig sind dabei laufende Verpflichtungen, Kinder, Immobilienfinanzierungen und auch unbezahlte Familienarbeit. Gesetzliche Leistungen können einen Teil auffangen, ersetzen aber nicht in jeder Lebenssituation das bisherige Einkommen oder sämtliche familiären Aufgaben. Wer diese Zusammenhänge regelmäßig überprüft, kann den eigenen Absicherungsbedarf deutlich realistischer einordnen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Welche Absicherung sinnvoll sein kann, hängt unter anderem von der persönlichen Lebenssituation, bestehenden Verpflichtungen und den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Eine Darstellung oder Beratung zu konkreten Versicherungslösungen erfolgt ausschließlich im Rahmen meines verfügbaren Angebots; ein unabhängiger oder vollständiger Marktvergleich ist damit nicht verbunden.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzlicher Hinterbliebenenschutz
Deutsche Rentenversicherung – Renten für Hinterbliebene: Informationen zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten
Deutsche Rentenversicherung – Waisenrente: Waisenrente auch nach dem 18. Lebensjahr
Deutsche Rentenversicherung – Einkommensanrechnung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
Gesetze im Internet – SGB VI: § 46 Witwenrente und Witwerrente
Gesetze im Internet – SGB VI: § 48 Waisenrente
Lebensversicherung und Vertragsgestaltung
Verbraucherzentrale: Risikolebensversicherung – Schutz im Todesfall
BaFin: Einordnung reiner Risikolebensversicherungen und kapitalbildender Versicherungen
Gesetze im Internet – Versicherungsvertragsgesetz: § 150 Versicherte Person
Gesetze im Internet – Versicherungsvertragsgesetz: § 159 Bezugsberechtigung
Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch: § 1922 Gesamtrechtsnachfolge
Steuerliche Grundlagen
Gesetze im Internet – Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: § 3 Erwerb von Todes wegen
Gesetze im Internet – Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: § 15 Steuerklassen
Gesetze im Internet – Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: § 16 Freibeträge



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