Familie absichern: Wie hoch sollte die finanzielle Absicherung sein?

Wie viel finanzielle Absicherung eine Familie braucht, lässt sich nicht sinnvoll mit einer pauschalen Versicherungssumme beantworten. Entscheidend ist, welche Einnahmen im Todesfall wegfallen, welche Kosten weiterlaufen, wie lange Kinder Unterstützung benötigen und welche Ansprüche, Rücklagen oder Versicherungen bereits vorhanden sind. Eine strukturierte Bedarfsrechnung macht daraus eine nachvollziehbare Größenordnung.

Paar berechnet finanzielle Absicherung anhand von Haushaltskosten, Kredit und Familienbedarf

Warum es keine pauschal richtige Summe gibt

Eine pauschale Versicherungssumme oder ein bestimmtes Vielfaches des Jahreseinkommens kann höchstens eine grobe Orientierung sein. Zwei Familien mit ähnlichem Einkommen können einen völlig unterschiedlichen Absicherungsbedarf haben.

Entscheidend sind unter anderem Kinder, laufende Haushaltskosten, Kredite oder eine Immobilienfinanzierung, vorhandene Rücklagen und bereits bestehende Leistungen.

Deshalb sollte für jeden Partner getrennt betrachtet werden:

Wie viel Geld würde dem Haushalt fehlen, wenn diese Person stirbt – und wie lange müsste diese finanzielle Lücke ausgeglichen werden?

Die Versicherungssumme ist damit nicht der Ausgangspunkt der Planung, sondern das Ergebnis einer persönlichen Bedarfsrechnung.

Kurzfristige Liquidität und langfristige Versorgung getrennt planen

Nach einem Todesfall können kurzfristige Kosten und eine längerfristige Versorgungslücke gleichzeitig entstehen. Für die Bedarfsrechnung sollten beide Bereiche getrennt betrachtet werden.

Kurzfristiger Kapitalbedarf

Unmittelbar nach einem Todesfall laufen viele Zahlungen weiter. Gleichzeitig können zusätzliche Ausgaben entstehen.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • laufende Haushaltskosten,

  • kurzfristig fällige Rechnungen,

  • notwendige organisatorische Ausgaben

  • und ein finanzieller Puffer für die erste Zeit.

Langfristige Versorgungslücke

Davon zu unterscheiden ist die Frage, welcher regelmäßige finanzielle Beitrag des verstorbenen Partners dauerhaft im Haushalt fehlt.

Dabei sollte berücksichtigt werden:

  • wie hoch die monatliche Einkommenslücke ist,

  • wie lange Kinder voraussichtlich finanziell unterstützt werden müssen,

  • wie lange Kredite oder andere größere Verpflichtungen laufen

  • und ob der hinterbliebene Partner seine Erwerbstätigkeit später verändern kann.

Die Versorgungslücke kann deshalb im Laufe der Jahre kleiner werden – beispielsweise wenn Kinder finanziell selbstständiger werden oder eine Immobilienfinanzierung weiter zurückgeführt wird.

Kurzfristiger Kapitalbedarf und langfristige Versorgung sollten zunächst getrennt berechnet und erst danach zu einer gesamten Absicherungssumme zusammengeführt werden.

Bei jedem Partner den tatsächlichen Haushaltsbeitrag betrachten

Für die Bedarfsrechnung zählt nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern welcher finanzielle und organisatorische Beitrag eines Partners im Haushalt tatsächlich wegfallen würde.

Bei Doppelverdienern sollten deshalb beide Todesfallszenarien getrennt betrachtet werden. Auch ein niedrigeres Einkommen kann für den Haushalt wichtig sein.

Hinzu kommt unbezahlte Familienarbeit. Fällt eine Person aus, die Kinder betreut, den Haushalt organisiert oder dem anderen Partner dadurch eine höhere Erwerbstätigkeit ermöglicht, kann zusätzliche Unterstützung notwendig werden.

Für jeden Partner sollten deshalb drei Fragen getrennt beantwortet werden:

  • Welches Einkommen fällt weg?

  • Welche Aufgaben müssten zusätzlich bezahlt oder anders organisiert werden?

  • Müsste der hinterbliebene Partner seine Arbeitszeit verändern?

So kann sich für beide Partner ein unterschiedlicher Absicherungsbedarf ergeben.

Kinder bis zur finanziellen Selbstständigkeit mitdenken

Bei Familien mit Kindern hängt der Absicherungsbedarf auch davon ab, wie lange finanzielle Unterstützung voraussichtlich notwendig sein wird.

Je jünger die Kinder sind, desto länger müssen meist Kosten für Wohnen, Lebenshaltung, Betreuung und später möglicherweise Ausbildung oder Studium berücksichtigt werden.

Für die Planung ist deshalb ein realistischer Zeitraum sinnvoll, bis zu dem die Familie finanziell abgesichert sein soll. Dieser muss nicht für jedes Kind gleich sein und sollte sich nicht allein an einer pauschalen Altersgrenze orientieren.

Entscheidend ist, wie lange tatsächlich eine wirtschaftliche Abhängigkeit bestehen könnte.

Kredite und Immobilienfinanzierung nicht doppelt rechnen

Bei einer Immobilienfinanzierung oder anderen größeren Krediten sollte zuerst festgelegt werden, welches Ziel im Todesfall erreicht werden soll.

Möglich ist beispielsweise:

  • die Restschuld vollständig abzulösen,

  • nur einen Teil der Restschuld zu reduzieren,

  • oder die laufende Kreditrate für einen bestimmten Zeitraum abzusichern.

Wichtig ist, dieselbe Belastung nicht doppelt anzusetzen. Wird eine Finanzierung vollständig abgelöst, darf die bisherige Kreditrate nicht zusätzlich noch einmal für denselben Zeitraum als laufender Haushaltsbedarf gerechnet werden.

Neben der Finanzierung müssen trotzdem weitere Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Eine schuldenfreie Immobilie bedeutet nicht automatisch, dass der verbleibende Haushalt finanziell ausreichend abgesichert ist.

Wie Restschuld, Monatsrate und familiäre Absicherung zusammenspielen, erklären wir ausführlicher im Beitrag „Immobilie und Familie absichern: Was passiert mit dem Kredit, wenn jemand ausfällt?“.

Vorhandene Leistungen und Vermögen realistisch gegenrechnen

Die Versorgungslücke entspricht nicht automatisch dem gesamten wegfallenden Einkommen. Bereits vorhandene Leistungen und verfügbare Mittel können den zusätzlichen Absicherungsbedarf reduzieren.

Dazu können je nach persönlicher Situation gehören:

  • gesetzliche Hinterbliebenenleistungen,

  • mögliche Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung,

  • bereits bestehende Lebens- oder Todesfallversicherungen,

  • tatsächlich verfügbare Rücklagen und Vermögenswerte.

Welche gesetzlichen Leistungen grundsätzlich in Betracht kommen, erklären wir im Beitrag „Hinterbliebenenabsicherung: Welche gesetzlichen Leistungen gibt es eigentlich?“.

Wichtig ist, diese Werte realistisch anzusetzen. Eine selbst genutzte Immobilie ist beispielsweise nicht automatisch kurzfristig verfügbares Kapital. Auch ein Notgroschen sollte nicht gleichzeitig vollständig für mehrere unterschiedliche Risiken eingeplant werden.

Erst nachdem vorhandene Ansprüche und tatsächlich verfügbare Mittel berücksichtigt wurden, lässt sich die noch offene Absicherungslücke sinnvoll bestimmen.

Versicherungssumme und Laufzeit aus dem Bedarf ableiten

Nachdem Haushaltslücke, Kinder, Kredite und vorhandene Leistungen erfasst wurden, lässt sich daraus der noch offene Absicherungsbedarf ableiten.

Vereinfacht kann die Rechnung so aufgebaut werden:

kurzfristiger Kapitalbedarf

  • langfristige Versorgungslücke

  • gegebenenfalls gewünschte Kreditablösung
    − verfügbare Rücklagen
    − bereits vorhandene Leistungen
    = noch zu schließende Absicherungslücke

Wiederkehrende Leistungen wie Hinterbliebenenrenten sollten dabei bereits in der laufenden Versorgungslücke berücksichtigt werden, damit sie nicht doppelt angerechnet werden.

Auch die Laufzeit ergibt sich aus dem Absicherungsziel. Sie kann sich beispielsweise daran orientieren, wie lange Kinder voraussichtlich finanziell abhängig sind, wie lange eine größere Finanzierung läuft oder bis wann die Einkommenslücke anderweitig aufgefangen werden kann.

Eine Risikolebensversicherung kann eine verbleibende Todesfalllücke absichern. Die Versicherungssumme sollte dabei aus dem Bedarf entstehen – nicht umgekehrt.

Für beide Partner können deshalb unterschiedliche Summen und Laufzeiten sinnvoll sein.

Der Familienstand kann die Versorgungslücke verändern

Auch der Familienstand kann beeinflussen, wie groß die privat zu schließende Versorgungslücke im Todesfall ist.

Dabei sollte unterschieden werden:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehen.

  • Unverheiratete Partner: Sie haben allein aufgrund ihrer Partnerschaft grundsätzlich keinen Anspruch auf diese gesetzliche Hinterbliebenenrente.

Für die Bedarfsrechnung bedeutet das: Vorhandene gesetzliche Hinterbliebenenleistungen sollten realistisch berücksichtigt werden, bevor der zusätzliche private Absicherungsbedarf bestimmt wird.

Der Familienstand allein entscheidet jedoch nicht über die notwendige Absicherung. Maßgeblich ist, welche finanzielle Lücke nach Einkommen, laufenden Kosten, Krediten, vorhandenen Ansprüchen und Rücklagen tatsächlich verbleibt.

Welche weiteren Unterschiede bei Erbrecht, Eigentum, gemeinsamen Verpflichtungen und Versicherungen bestehen können, erklären wir im Beitrag Unverheiratete Paare absichern: Welche finanziellen Besonderheiten gibt es?.

Bedarfsrechnung regelmäßig überprüfen

Der Absicherungsbedarf einer Familie kann sich verändern. Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, neue Kredite, deutliche Einkommensänderungen, Heirat, Trennung oder wachsendes Vermögen sind deshalb gute Anlässe für eine neue Berechnung.

Typische Fehler sind dabei:

  • nur die Restschuld einer Immobilie zu betrachten und den laufenden Lebensunterhalt zu vergessen,

  • unbezahlte Familienarbeit nicht zu berücksichtigen,

  • gesetzliche oder betriebliche Leistungen zu pauschal anzusetzen,

  • dieselben Rücklagen mehrfach für verschiedene Risiken einzuplanen.

Warum größere Lebensveränderungen Anlass für eine neue Einordnung sein können, erklären wir im Beitrag „Absicherung nach Lebensphase: Was sich mit Einkommen, Familie und Verpflichtungen verändert“.

Entscheidend ist, ob die berechnete Absicherung noch zur heutigen Familiensituation passt – nicht, ob eine einmal festgelegte Summe über Jahre unverändert bleibt.

Die passende Absicherung entsteht aus der Versorgungslücke

Wie hoch die finanzielle Absicherung einer Familie sein sollte, lässt sich nicht mit einer pauschalen Summe beantworten.

Entscheidend ist, welche finanzielle Lücke im Todesfall tatsächlich entstehen würde und wie lange sie bestehen könnte. Vorhandene Ansprüche, Rücklagen und Versicherungsleistungen werden dabei berücksichtigt.

Erst aus dieser Bedarfsrechnung lassen sich eine mögliche Versicherungssumme und eine passende Laufzeit ableiten. Für beide Partner können deshalb unterschiedliche Lösungen sinnvoll sein.

Die Absicherung sollte außerdem bei größeren Veränderungen der Familiensituation erneut überprüft werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Gesetzliche Regelungen, Versicherungsbedingungen und persönliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Er ersetzt keine verbindliche Prüfung Ihrer persönlichen Situation oder bestehender Verträge. Welche gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen bestehen und wie hoch diese ausfallen können, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und dem persönlichen Versicherungsverlauf ab. Bei privaten Versicherungen richten sich mögliche Leistungen insbesondere nach dem konkreten Vertrag, der vereinbarten Versicherungssumme, Laufzeit, Bezugsberechtigung und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind immer die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die individuellen Vertragsbedingungen und Vereinbarungen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, sozialversicherungsrechtliche oder sonstige unzulässige Fachberatung.

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