Familie absichern: Wie hoch sollte die finanzielle Absicherung sein?

Wie viel finanzielle Absicherung eine Familie braucht, lässt sich nicht sinnvoll mit einer pauschalen Versicherungssumme beantworten. Entscheidend ist, welche Einnahmen im Todesfall wegfallen, welche Kosten weiterlaufen, wie lange Kinder Unterstützung benötigen und welche Ansprüche, Rücklagen oder Versicherungen bereits vorhanden sind. Eine strukturierte Bedarfsrechnung macht daraus eine nachvollziehbare Größenordnung.

Paar berechnet finanzielle Absicherung anhand von Haushaltskosten, Kredit und Familienbedarf

Warum es keine pauschal richtige Summe gibt

Empfehlungen wie ein bestimmtes Vielfaches des Jahreseinkommens können höchstens eine grobe Orientierung sein. Zwei Familien mit ähnlich hohem Einkommen können einen völlig unterschiedlichen Absicherungsbedarf haben – etwa wegen einer Immobilienfinanzierung, unterschiedlich alter Kinder, verschiedener Einkommen, vorhandener Rücklagen oder anderer laufender Verpflichtungen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb für jede zu betrachtende Person separat: Wie viel Geld würde dem Haushalt fehlen, wenn diese Person stirbt – und wie lange würde diese Lücke bestehen?

Aus dieser Betrachtung entsteht keine auf den Euro genaue Zukunftsrechnung. Sie schafft aber eine nachvollziehbare Grundlage, auf der kurzfristiger Kapitalbedarf, laufende Versorgungslücken, Kredite und bereits vorhandene Leistungen sinnvoll zusammengeführt werden können.

Kurzfristige Liquidität und langfristige Versorgung getrennt planen

Direkt nach einem Todesfall braucht ein Haushalt zunächst ausreichend finanzielle Beweglichkeit. Laufende Rechnungen werden weiter fällig, die Betreuung muss möglicherweise neu organisiert werden und manche Ausgaben entstehen kurzfristig zusätzlich. Dieser Bedarf ist etwas anderes als die Frage, wie über mehrere Jahre ein wegfallender Haushaltsbeitrag ersetzt werden soll.

Für die langfristige Betrachtung wird deshalb nicht nur auf eine einmalige Summe geschaut. Entscheidend ist die monatliche oder jährliche Lücke, die nach dem Wegfall einer Person tatsächlich bleibt. Sie kann sich im Zeitverlauf verändern – etwa wenn Kinder älter werden, eine Finanzierung sinkt oder der hinterbliebene Partner seine Erwerbstätigkeit später wieder ausweiten kann.

Wer beide Ebenen trennt, vermeidet, einen kurzfristigen Puffer mit der langfristigen Familienversorgung zu verwechseln.

Kurzfristiger Liquiditätsbedarf

Langfristiger Absicherungsbedarf

Überbrückt die erste Zeit und sichert die Zahlungsfähigkeit.

Schließt eine länger laufende Einkommens- und Versorgungslücke.

Beispiele: laufende Rechnungen, notwendige Betreuung oder Unterstützung, kurzfristig fällige Verpflichtungen.

Beispiele: fehlender monatlicher Haushaltsbeitrag, Wohnkosten, finanzielle Unterstützung der Kinder, Ausbildung oder Studium und Kreditraten.

Wird als eigener Kapitalpuffer betrachtet.

Wird für einen gewünschten Zeitraum bis zu klaren Lebensmeilensteinen geplant.

Bei jedem Partner den tatsächlichen Haushaltsbeitrag betrachten

Bei Erwerbstätigen ist nicht allein das Bruttoeinkommen entscheidend. Für die Bedarfsrechnung ist wichtiger, welcher Teil des verfügbaren Einkommens tatsächlich zum gemeinsamen Haushalt beiträgt und welche Kosten nach einem Todesfall weiterbestehen.

In einem Doppelverdiener-Haushalt sollten deshalb zwei getrennte Szenarien gerechnet werden. Fällt das höhere Einkommen weg, kann die finanzielle Lücke größer sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der geringer verdienende Partner kaum abgesichert werden muss.

Auch unbezahlte Familienarbeit hat einen wirtschaftlichen Wert. Wer Kinder betreut, Termine organisiert, den Haushalt trägt oder dadurch dem anderen Partner eine höhere Erwerbstätigkeit ermöglicht, ersetzt Leistungen, die im Ernstfall neu organisiert werden müssen. Statt dafür einen pauschalen Geldwert anzusetzen, ist es realistischer zu fragen: Welche Betreuung oder Unterstützung müsste zusätzlich bezahlt werden – und müsste der hinterbliebene Partner seine Arbeitszeit reduzieren?

Kinder bis Ausbildung oder Studium mitdenken

Bei Familien mit Kindern reicht der Blick auf die heutigen Monatskosten nicht aus. Je jünger die Kinder sind, desto länger kann finanzielle Unterstützung notwendig sein. Neben Wohnen, Lebenshaltung und Freizeit können später auch Ausbildung oder Studium eine Rolle spielen.

Für die Planung sollte deshalb ein realistischer Zielzeitpunkt gewählt werden, bis zu dem die Familie Unterstützung sicherstellen möchte. Das muss nicht für jedes Kind identisch sein und sollte nicht an einer beliebigen Alterszahl hängen.

Gerade in den ersten Jahren kann außerdem die Betreuung die Rechnung deutlich verändern. Fällt ein Elternteil aus, können zusätzliche Kosten für Kita, Ganztagsbetreuung, Haushaltshilfe oder andere Unterstützung entstehen. Ebenso möglich ist, dass der hinterbliebene Elternteil seine Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Beides gehört in die Bedarfsrechnung – nicht nur das weggefallene Gehalt.

Kredite und Immobilienfinanzierung nicht isoliert absichern

Bei einer Immobilie liegt es nahe, zuerst auf die Restschuld zu schauen. Das ist wichtig, reicht aber oft nicht aus. Selbst wenn ein Kredit ganz oder teilweise abgelöst werden könnte, muss die Familie weiterhin ihren Lebensunterhalt, Nebenkosten, Mobilität, Betreuung und andere Verpflichtungen finanzieren.

Deshalb sollte zuerst das Ziel feststehen: Soll die Immobilie schuldenfrei werden? Soll nur ein Teil der Restschuld reduziert werden? Oder soll vor allem sichergestellt sein, dass die laufende Rate für einen bestimmten Zeitraum tragbar bleibt?

Diese Entscheidung verändert die benötigte Summe deutlich. Gleichzeitig sollte nichts doppelt gerechnet werden: Wird eine Finanzierung vollständig abgelöst, darf dieselbe Kreditrate nicht zusätzlich für die gesamte Laufzeit noch einmal als laufender Bedarf angesetzt werden.

Auch andere Kredite und langfristige Verpflichtungen gehören in die Übersicht, sofern sie den Haushalt nach dem Todesfall weiter belasten würden.

Vorhandene Leistungen und Vermögen realistisch gegenrechnen

Die Versorgungslücke ist nicht automatisch identisch mit dem wegfallenden Einkommen. Vorhandene Ansprüche und Mittel können den zusätzlichen Absicherungsbedarf reduzieren.

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können unter den Voraussetzungen des § 46 SGB VI Witwen- oder Witwerrenten in Betracht kommen. Kinder können nach § 48 SGB VI Anspruch auf Waisenrente haben. Einen aktuellen Überblick bietet die Deutsche Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente. Höhe und Dauer hängen von den jeweiligen Voraussetzungen ab und sollten deshalb nicht mit pauschalen Schätzungen angesetzt werden.

Auch eine betriebliche Altersversorgung kann Hinterbliebenenleistungen vorsehen, wenn eine entsprechende Zusage besteht. § 1 BetrAVG zählt Hinterbliebenenversorgung ausdrücklich zu den möglichen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Hinzu kommen bereits bestehende Lebensversicherungen oder andere Todesfallleistungen.

Rücklagen und Vermögen sollten nur insoweit gegengerechnet werden, wie sie tatsächlich verfügbar und für diesen Zweck vorgesehen sind. Eine selbst genutzte Immobilie ist beispielsweise nicht automatisch liquide, und derselbe Notgroschen sollte nicht gleichzeitig für mehrere Risiken vollständig eingeplant werden.

Versicherungssumme und Laufzeit aus der Bedarfsrechnung ableiten

Für eine erste Orientierung lässt sich die Rechnung auf einen einfachen Zusammenhang reduzieren:

kurzfristiger Kapitalbedarf + langfristige Versorgungslücke + zusätzlich gewünschte Kreditablösung – dafür verfügbare Rücklagen und bereits vorhandene Leistungen = noch zu schließende Absicherungslücke

Wiederkehrende Leistungen wie Hinterbliebenenrenten sollten dabei bereits in der monatlichen oder jährlichen Lücke berücksichtigt werden. Bei langen Zeiträumen sind mehrere Szenarien sinnvoll, weil sich Einkommen, Kosten, Inflation und finanzielle Verpflichtungen verändern können.

Eine Risikolebensversicherung kann ein Baustein sein, um eine verbleibende Todesfalllücke abzusichern. Die Versicherungssumme sollte dabei aus dem Bedarf abgeleitet werden und nicht umgekehrt.

Auch die Laufzeit folgt dem Absicherungsziel: etwa bis Kinder voraussichtlich finanziell selbstständiger sind, eine große Finanzierung deutlich reduziert ist oder die laufende Einkommenslücke anderweitig aufgefangen werden kann. Für beide Partner können deshalb unterschiedliche Summen und Laufzeiten sachgerecht sein.

Verheiratet, unverheiratet und Bezugsberechtigte: Gestaltung mitdenken

Der Familienstand kann die Bedarfsrechnung verändern. Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dadurch kann die privat zu schließende Lücke größer sein als bei einem vergleichbaren verheirateten Paar mit gesetzlichen Ansprüchen.

Bei einer Lebensversicherung sollte außerdem eindeutig festgelegt sein, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und bezugsberechtigte Person ist. § 159 VVG regelt die Bezugsberechtigung und unterscheidet unter anderem zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Gestaltung.

Auch Erbschaftsteuer kann berührt sein. § 3 ErbStG erfasst unter anderem Vermögensvorteile, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod unmittelbar erhält. Die persönlichen Freibeträge unterscheiden sich nach § 16 ErbStG deutlich nach dem Verhältnis der Beteiligten.

Welche steuerlichen Folgen eine konkrete Vertragsgestaltung hat, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Bei größeren Summen oder komplexeren Familienkonstellationen sollte die steuerliche Gestaltung deshalb gesondert fachlich geprüft werden.

Regelmäßig überprüfen – und typische Rechenfehler vermeiden

Eine Bedarfsrechnung ist eine Momentaufnahme. Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, neue Kredite, deutliche Einkommensänderungen, Heirat oder Trennung, eine veränderte Betreuungssituation oder wachsendes Vermögen können die passende Absicherung deutlich verändern.

Typische Fehler sind:

  • nur die Restschuld einer Immobilie abzusichern und den laufenden Lebensunterhalt zu vergessen,

  • nur Erwerbseinkommen zu betrachten und unbezahlte Familienarbeit auszublenden,

  • gesetzliche oder betriebliche Leistungen zu hoch oder zu pauschal anzusetzen,

  • vorhandene Rücklagen mehrfach für verschiedene Risiken einzuplanen,

  • für beide Partner automatisch dieselbe Summe und Laufzeit zu wählen.

Deshalb sollte die Rechnung bei größeren Lebensveränderungen und auch dazwischen regelmäßig überprüft werden. Ein bestehender Vertrag muss dabei nicht automatisch ersetzt werden. Entscheidend ist, ob Summe, Laufzeit und Bezugsberechtigung noch zum heutigen Bedarf passen.

Die passende Absicherung entsteht aus der Versorgungslücke

Wie hoch die finanzielle Absicherung einer Familie sein sollte, lässt sich nicht mit einer allgemein passenden Zahl beantworten. Entscheidend ist die konkrete Versorgungslücke: wegfallende Haushaltsbeiträge, laufende Kosten, Kinder, Betreuung, Kredite und der gewünschte Absicherungszeitraum auf der einen Seite – realistisch verfügbare Rücklagen sowie gesetzliche, betriebliche und private Leistungen auf der anderen.

Eine Risikolebensversicherung kann eine verbleibende Lücke schließen. Die Versicherungssumme ist aber erst das Ergebnis der Bedarfsrechnung. Wer beide Partner getrennt betrachtet und die Planung bei wichtigen Lebensveränderungen aktualisiert, erhält eine Absicherung, die sich an der tatsächlichen Familiensituation orientiert statt an einer Pauschalformel.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Der individuelle Absicherungsbedarf sowie gesetzliche, betriebliche und private Hinterbliebenenleistungen hängen von den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen und Vertragsgestaltungen ab. Steuerliche und rechtliche Folgen können je nach Familien- und Vertragskonstellation unterschiedlich ausfallen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung; konkrete Versicherungsleistungen richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

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