A0011 beantragt eine ausländische Rente – nicht die deutsche Rente
Das Formular A0011 trägt die Bezeichnung „Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland“. Es wird genutzt, wenn über die Deutsche Rentenversicherung eine Rente beantragt werden soll, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitglied- oder Vertragsstaates zu zahlen ist. Das können beispielsweise eine ausländische Altersrente, Invalidenrente oder eine andere dort vorgesehene Leistung sein.
Wichtig ist die Trennung vom deutschen Rentenantrag. Wird zugleich eine deutsche Altersrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt, ist A0011 nach dem ausdrücklichen Hinweis im Formular nicht erforderlich. Für die deutsche Rente wird in dieser Konstellation der Rentenantrag R0100 verwendet.
Damit betrifft A0011 nicht die Berechnung einer deutschen gesetzlichen Rente. Das Formular dient vielmehr dazu, ausschließlich ein ausländisches Rentenverfahren über die Deutsche Rentenversicherung anzustoßen und den Antrag an den zuständigen ausländischen Träger weiterzuleiten.
Für welche Staaten kommt das Verfahren infrage?
A0011 ist für Renten aus einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat vorgesehen. Dazu gehören insbesondere Staaten, für die europäische Koordinierungsregeln gelten, sowie Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Wer sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglied- oder Abkommensstaat gearbeitet hat, muss häufig nicht in jedem Land einen völlig getrennten Rentenantrag beginnen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kann ein Antrag das Rentenverfahren auch bei den anderen beteiligten Trägern auslösen.
Eine einheitliche „Auslandsrente“ entsteht dadurch allerdings nicht. Jeder beteiligte Rentenversicherungsträger prüft nach den für ihn geltenden Vorschriften, ob ein eigener Rentenanspruch besteht. Auch Rentenbeginn, Anspruchsvoraussetzungen und Rentenhöhe können sich deshalb von Staat zu Staat unterscheiden.
Für Staaten, mit denen keine entsprechende Koordinierung oder kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist A0011 dagegen nicht der allgemeine Antragsweg für dortige Rentenansprüche. Dann muss geprüft werden, wie der Antrag nach den Vorschriften des betreffenden Staates zu stellen ist.
Staatengruppe | Grundlage | Typischer Ablauf | Bedeutung für A0011 |
|---|---|---|---|
EU-Mitgliedstaat | Europäische Koordinierungsregeln | Die beteiligten Rentenversicherungsträger stimmen das Verfahren untereinander ab | A0011 kann für eine ausschließlich ausländische Versichertenrente verwendet werden |
EWR-Staat außerhalb der EU | Sozialversicherungsrechtliche Koordinierung | Versicherungszeiten und Antragsverfahren werden zwischen den beteiligten Trägern koordiniert | A0011 kann für die entsprechende ausländische Rente infrage kommen |
Schweiz | Sozialversicherungsrechtliche Koordinierung mit der EU | Die beteiligten Träger leiten die notwendigen Informationen weiter | A0011 kann für eine schweizerische Rente über die Deutsche Rentenversicherung genutzt werden |
Abkommensstaat | Bilaterales Sozialversicherungsabkommen | Zuständigkeit und gegenseitige Berücksichtigung richten sich nach dem jeweiligen Abkommen | A0011 ist für Renten aus Vertragsstaaten vorgesehen |
Staat ohne entsprechende Vereinbarung | Nationale Vorschriften des betreffenden Staates | Ein ausländischer Rentenanspruch muss nach dem dort vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden | A0011 ist dafür nicht der allgemeine Standardantrag |
Ausländische Versicherungszeiten möglichst genau angeben
Ein Schwerpunkt des Formulars sind die im Ausland zurückgelegten Zeiten. Der zuständige Rentenversicherungsträger muss erkennen können, wann und in welchem System Versicherungszeiten entstanden sind.
Vor dem Ausfüllen sollten deshalb möglichst folgende Informationen bereitliegen:
Staaten, in denen Versicherungs-, Beschäftigungs- oder gegebenenfalls relevante Wohnzeiten zurückgelegt wurden,
Beginn und Ende der einzelnen Zeiträume,
Name des ausländischen Versicherungs- oder Versorgungsträgers,
ausländische Versicherungsnummern, Mitgliedsnummern oder Aktenzeichen,
vorhandene Nachweise wie Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise oder andere Versicherungsunterlagen.
Das Formular fragt außerdem besondere Versorgungssysteme ab. Dazu können beispielsweise Zeiten als Beamter, bei einem berufsständischen Versorgungswerk oder in anderen besonderen Alterssicherungssystemen gehören. Je nach betroffenem Staat können zudem Aufenthaltszeiten eine Rolle spielen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist bei internationalen Rentenverfahren ausdrücklich darauf hin, dass genaue Angaben über Beschäftigungsverhältnisse im Ausland und vorhandene Versicherungsnachweise benötigt werden. Fehlt etwas, kann der Rentenversicherungsträger weitere Informationen anfordern.
Sind zugleich deutsche Versicherungszeiten unvollständig oder ungeklärt, ist davon die Kontenklärung mit dem Formular V0100 zu unterscheiden. Sie betrifft das deutsche Versicherungskonto und ersetzt nicht den Antrag auf eine ausländische Rente.
Online-Antrag und PDF stehen zur Verfügung
Die Deutsche Rentenversicherung stellt A0011 sowohl als Online-Formular als auch als ausfüllbares PDF bereit und empfiehlt auf ihrer Formularseite die Online-Antragstellung.
Für den Einstieg in das Online-Verfahren wird zunächst die Rentenversicherungsnummer benötigt. Während der Eingabe stehen Hilfefunktionen zur Verfügung. Unterlagen können digital hochgeladen werden. Eine begonnene Erfassung lässt sich bis zu 30 Tage zwischenspeichern. Nach dem direkten Versand wird eine Sendebestätigung ausgegeben.
Alternativ kann das PDF heruntergeladen und ausgefüllt an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Das PDF enthält neben der beantragten Rentenart und den ausländischen Versicherungszeiten weitere Angaben, die für das Verfahren benötigt werden können. Dazu gehören unter anderem persönliche Daten und Angaben zum Zahlungsweg.
Ob Online-Antrag oder PDF gewählt wird, ändert jedoch nichts daran, dass die Versicherungszeiten und ausländischen Versicherungsträger möglichst vollständig angegeben werden sollten.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Deutsche Rentenversicherung leitet den A0011-Antrag an den entsprechenden ausländischen Rentenversicherungsträger weiter. Damit wird das dortige Rentenverfahren eingeleitet.
Der ausländische Träger prüft anschließend nach seinen eigenen Rechtsvorschriften, ob ein Rentenanspruch besteht. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet mit A0011 also nicht selbst darüber, ob und in welcher Höhe eine ausländische Rente gezahlt wird.
Bei internationalen Versicherungsverläufen tauschen die beteiligten Versicherungsträger die benötigten Informationen untereinander aus. Trotzdem können Rückfragen entstehen, beispielsweise wenn Zeiträume nicht eindeutig zugeordnet werden können oder Nachweise fehlen.
Wer in mehreren beteiligten Staaten Versicherungszeiten zurückgelegt hat, kann entsprechend mehrere eigenständige Rentenansprüche haben. Jeder Staat prüft seinen Anteil nach den für ihn geltenden Vorschriften.
Die Abgrenzung zu R0100 entscheidet über den richtigen Antrag
A0011 ist für eine ausschließlich beantragte Versichertenrente aus einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat gedacht. Wird dagegen gleichzeitig eine deutsche Altersrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt, verweist die Deutsche Rentenversicherung auf den deutschen Rentenantrag R0100.
Für die Vorbereitung von A0011 sind vor allem die ausländischen Versicherungszeiten wichtig. Staaten, Zeiträume, Versicherungsträger, Versicherungsnummern und vorhandene Nachweise sollten möglichst vollständig zusammengestellt werden.
Die Antragstellung kann online oder über das PDF erfolgen. Anschließend übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Weiterleitung an den zuständigen ausländischen Rentenversicherungsträger. Ob dort tatsächlich ein Anspruch besteht und ab wann eine Rente gezahlt wird, entscheidet der jeweilige ausländische Träger nach seinen Vorschriften.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Das Formular A0011, die Weiterleitung des Antrags und die Prüfung einer Versichertenrente aus dem Ausland gehören zum Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise des zuständigen ausländischen Rentenversicherungsträgers.
CENDOVAR prüft, bearbeitet oder übermittelt keine Rentenanträge und vertritt keine Personen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung oder ausländischen Rentenversicherungsträgern.
Für verbindliche Auskünfte zu ausländischen Versicherungszeiten, zur Zuständigkeit, zu den Voraussetzungen und zum individuellen Rentenanspruch sind die Deutsche Rentenversicherung beziehungsweise der zuständige ausländische Rentenversicherungsträger zuständig. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: 30. September 2026
Deutsche Rentenversicherung: A0011 – Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland
Deutsche Rentenversicherung: So beantragen Sie Ihre Rente im Ausland
Deutsche Rentenversicherung: FAQ – Rentenantrag stellen bei internationalen Versicherungszeiten
Deutsche Rentenversicherung: R0100 – Antrag auf Versichertenrente



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