Formular V0820: Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung richtig zuordnen

Mit dem Formular V0820 können Eltern bei gemeinsamer Erziehung festlegen, welchem Elternteil Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zugeordnet werden sollen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt: Die Erklärung wirkt grundsätzlich für künftige Kalendermonate und nur begrenzt zurück. Wer die Zuordnung abweichend regeln möchte, sollte deshalb V0820, V0800 und den eigenen Versicherungsverlauf klar auseinanderhalten.

Zwei Elternteile prüfen gemeinsam Unterlagen zur Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

V0820 regelt die Zuordnung – nicht die erstmalige Feststellung

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können sich auf das Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken. Für denselben Zeitraum werden diese Erziehungszeiten jedoch nicht beiden Elternteilen gleichzeitig gutgeschrieben.

Erzieht ein Elternteil das Kind überwiegend, werden die Zeiten grundsätzlich diesem Elternteil zugeordnet. Bei gemeinsamer Erziehung können Eltern mit einer übereinstimmenden Erklärung festlegen, welchem Elternteil die Zeiten zugerechnet werden sollen. Genau dafür ist V0820 vorgesehen.

Die Erklärung kann auch nur einzelne Abschnitte erfassen. Eltern müssen die gesamte Erziehungszeit also nicht zwingend einem einzigen Elternteil zuordnen. Im Formular lassen sich unterschiedliche Zeiträume angeben.

Bis zur Vollendung des 36. Monats nach dem Geburtsmonat betrifft die Erklärung die Kindererziehungszeit und die gleichzeitig laufende Berücksichtigungszeit. Danach kann bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes noch die Berücksichtigungszeit zugeordnet werden.

V0820 wird besonders relevant, wenn die gewünschte Zuordnung nicht einfach aus einer überwiegenden Erziehung hervorgeht. Ohne übereinstimmende Erklärung greifen die gesetzlichen Zuordnungsregeln.

Bei der Zuordnung zählt der Zeitpunkt der Erklärung

Der wichtigste Punkt beim V0820 ist nicht das Ausfüllen, sondern die zeitliche Wirkung. Die gemeinsame Erklärung ist grundsätzlich für künftige Kalendermonate bestimmt. Rückwirkend kann die Zuordnung höchstens für zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.

Eine beliebige Neuverteilung weit zurückliegender Erziehungszeiten ist damit nicht möglich. Wer beispielsweise erst deutlich später feststellt, dass die Zeiten anders hätten zugeordnet werden sollen, kann dies mit einer neuen Erklärung grundsätzlich nicht für beliebig weit zurückliegende Jahre korrigieren.

Zusätzliche Grenzen gelten, wenn unter Einbeziehung der betreffenden Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt wurde, eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich vorliegt oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Dann kann auch die ansonsten mögliche begrenzte Rückwirkung ausgeschlossen sein.

Auch eine bereits erklärte Zuordnung ist für zurückliegende Zeiträume grundsätzlich bindend. Soll die Zuordnung später wechseln, können Eltern eine neue gemeinsame Erklärung abgeben. Diese wirkt wiederum nur für die Zukunft beziehungsweise höchstens zwei Kalendermonate zurück.

Wichtig ist außerdem der Monatswechsel: Ändert sich die tatsächliche Erziehung innerhalb eines Kalendermonats, kann die Zuordnung nach dem V0820 erst ab dem folgenden Kalendermonat entsprechend wechseln. Wer eine abweichende Zuordnung wünscht, sollte die Erklärung deshalb nicht bis zu einer späteren Kontenklärung aufschieben.

Dokument oder Bereich

Aufgabe

Wann relevant?

Ergebnis

V0820

Zuordnung der Erziehungszeiten zwischen den Eltern festlegen

Bei gemeinsamer Erziehung, wenn die Zeiten ausdrücklich einem bestimmten Elternteil oder zeitweise unterschiedlich zugeordnet werden sollen

Bestimmt die Zuordnung für zulässige Zeiträume; grundsätzlich künftig und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend

V0800

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten feststellen lassen

Wenn die Erziehungszeiten im Versicherungskonto noch nicht oder nicht vollständig erfasst sind

Dient der Feststellung und Speicherung der Erziehungszeiten im Rentenkonto

Versicherungsverlauf

Bereits gespeicherte rentenrechtliche Zeiten kontrollieren

Vor einer Klärung und später zur Kontrolle des Versicherungskontos

Zeigt, welche Zeiten bereits vorgemerkt sind und wo gegebenenfalls noch Klärungsbedarf besteht

Online oder als PDF: So wird V0820 abgegeben

Die Deutsche Rentenversicherung stellt V0820 sowohl als Online-Formular als auch als ausfüllbare PDF-Datei bereit. Für das Online-Verfahren wird zum Start die Rentenversicherungsnummer benötigt. Die elektronische Erfassung bietet Hilfefunktionen, ermöglicht das Hochladen von Unterlagen und kann bis zu 30 Tage zwischengespeichert werden. Nach dem direkten Versand wird eine Sendebestätigung angezeigt.

Beim PDF-Verfahren werden unter anderem Angaben zu beiden Elternteilen, zum Kind und zu den gewünschten Zuordnungszeiträumen eingetragen. Die gemeinsame Erklärung sieht die Unterschriften beider Elternteile vor. Anschließend wird das ausgefüllte Formular an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

V0820 ersetzt dabei nicht den Antrag V0800 zur Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten. Vereinfacht gesagt beantwortet V0820 die Frage, wem die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. V0800 dient dagegen dazu, die Zeiten rentenrechtlich feststellen und im Versicherungskonto erfassen zu lassen.

Ob die betreffenden Zeiten bereits gespeichert sind, lässt sich am persönlichen Versicherungsverlauf erkennen. Fehlen dort Kindererziehungs- oder Berücksichtigungszeiten, sollte die Feststellung geklärt werden. Bestehen darüber hinaus weitere Lücken oder Unklarheiten im Versicherungskonto, kann auch eine Kontenklärung mit dem Formular V0100 eine Rolle spielen.

Nach der Abgabe ist die gewählte Zuordnung für die zulässigen Zeiträume grundsätzlich verbindlich. Wer später eine andere Aufteilung möchte, benötigt eine neue übereinstimmende Erklärung und muss erneut die zeitlichen Grenzen beachten. Deshalb ist es sinnvoll, nach der Bearbeitung auch den Versicherungsverlauf im Blick zu behalten und zu prüfen, ob die Erziehungszeiten wie vorgesehen erfasst sind.

Bei V0820 ist frühes Handeln wichtiger als spätes Korrigieren

V0820 ist ein vergleichsweise kurzes Formular, kann aber eine langfristig wichtige Zuordnungsentscheidung festhalten. Bei gemeinsamer Erziehung sollten Eltern deshalb früh klären, wem Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für welche Monate zugerechnet werden sollen.

Der entscheidende Unterschied lautet: V0820 regelt die Zuordnung zwischen den Eltern, V0800 die Feststellung der Zeiten im Versicherungskonto. Weil eine gemeinsame Zuordnungserklärung grundsätzlich nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend wirkt, lässt sich eine versäumte Erklärung später nur sehr begrenzt nachholen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Das Formular V0820 und die Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten gehören zum Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung.

CENDOVAR prüft, bearbeitet oder übermittelt keine Erklärungen zur Zuordnung von Kindererziehungs- oder Berücksichtigungszeiten und vertritt keine Personen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Für verbindliche Auskünfte zum persönlichen Versicherungskonto, zur Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten und zu individuellen Rentenansprüchen ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.

Beitrag teilen

Kommentare

Moderierte Rückmeldungen

0 freigegeben

Kommentare erscheinen erst nach Prüfung. E-Mail-Adressen werden nicht veröffentlicht.

Nächster Schritt

Aus einem Impuls kann ein ruhiges Erstgespräch werden.

Wir klären gemeinsam, was für Ihre Situation wirklich relevant ist und was warten kann.

Gespräch anfragen