Wofür wird das Formular R0500 verwendet?
R0500 ist der Antrag auf Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Er kommt insbesondere beim erstmaligen Antrag auf eine kleine oder große Witwen- beziehungsweise Witwerrente sowie auf eine Halb- oder Vollwaisenrente zum Einsatz. Einen Überblick darüber, welche gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen es gibt, bietet unser Grundlagenartikel.
Die Leistung wird nicht automatisch gezahlt. Der Antrag setzt das Rentenverfahren in Gang und liefert der Rentenversicherung die Angaben, die sie für die Prüfung benötigt. Dazu gehören Informationen zur verstorbenen versicherten Person, zur antragstellenden Person, zur beantragten Rentenart und – abhängig vom Fall – zu Einkommen, Versicherungszeiten, Krankenversicherung oder weiteren Leistungen.
Nicht jeder Folge- oder Sonderfall wird erneut mit R0500 beantragt. Für bestimmte Situationen gibt es eigene Vordrucke. Deshalb lohnt es sich, vor dem Ausfüllen zu prüfen, ob R0500 tatsächlich das passende Hauptformular ist.
Hinterbliebenenrenten können bei einer verspäteten Antragstellung längstens für zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Der Antrag sollte deshalb nicht unnötig lange aufgeschoben werden.
Diese Angaben und Unterlagen sollten bereitliegen
Wer R0500 vorbereitet, sollte zunächst die Versicherungsnummer der verstorbenen Person bereithalten. Hinzu kommen die persönlichen Daten der verstorbenen und der hinterbliebenen Person sowie Angaben zum Familienstand und zur Bankverbindung.
Je nach beantragter Leistung werden insbesondere folgende Nachweise oder Informationen benötigt:
Sterbeurkunde der verstorbenen Person,
bei Witwen- oder Witwerrente die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
bei Waisenrente die Geburtsurkunde der Waise,
Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Angaben zum Einkommen bei Witwen- oder Witwerrenten,
gegebenenfalls die letzte Rentenanpassungsmitteilung der verstorbenen Person,
Unterlagen zu Versicherungszeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen,
bei Vertretung eine Vollmacht oder der entsprechende gerichtliche Nachweis.
Das Formular fragt außerdem Sachverhalte ab, die nur einzelne Fälle betreffen. Dazu können frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften, ausländische Versicherungszeiten, andere Sozialleistungen oder Besonderheiten bei der Krankenversicherung gehören. Welche Zeiten für eine Rente grundsätzlich relevant sein können, erklärt der Beitrag zur gesetzlichen Rente.
Bei volljährigen Waisen können weitere Nachweise hinzukommen, beispielsweise zu Ausbildung oder Freiwilligendienst. Vollständige Unterlagen erleichtern die Bearbeitung. Fehlt etwas, kann die Rentenversicherung weitere Angaben oder Nachweise anfordern.
Situation | Passendes Antragsformular | Typische Ergänzung |
|---|---|---|
Erstmalige Witwen- oder Witwerrente | R0500 | Häufig R0660 für Angaben zum Einkommen |
Große Witwen- oder Witwerrente im Anschluss an eine kleine | R0505 | Nachweise je nach Anspruchsgrund |
Witwen- oder Witwerrente nach Wegfall einer früheren Witwen- oder Witwerrente | R0506 | Weitere Anlagen je nach Sachverhalt |
Erstmalige Halb- oder Vollwaisenrente | R0500 | R0610 und erforderliche Nachweise zur Waise |
Weiterzahlung oder erneute Zahlung einer Waisenrente nach Zahlungsunterbrechung bei einer über 18-jährigen Waise | R0615 | Nachweise zur weiteren Anspruchsvoraussetzung |
Zusatzformulare hängen vom konkreten Fall ab
Neben den in der Tabelle genannten Vordrucken kann R0500 weitere Anlagen erforderlich machen. Bei Witwen- und Witwerrenten ist für die Prüfung anzurechnenden Einkommens regelmäßig das Formular R0660 vorgesehen.
Hat eine nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft weniger als ein Jahr bestanden, kann R0510 relevant werden. Für eine Witwen- oder Witwerrente an einen geschiedenen Ehegatten gibt es R0630. R0650 dient der Prüfung eines erhöhten Freibetrags in bestimmten Hinterbliebenenfällen.
Auch die Art der beantragten großen Witwen- oder Witwerrente kann weitere Unterlagen auslösen. Wird sie beispielsweise wegen Erwerbsminderung vor Erreichen des maßgebenden Lebensalters beantragt und läuft noch kein entsprechendes Rentenverfahren, können zusätzliche Unterlagen zur Erwerbsminderung erforderlich werden.
Die verschiedenen Formulare sind deshalb keine pauschale Checkliste für jeden Antrag. Maßgeblich sind die persönliche Situation, die Antworten im R0500 und die Erläuterungen zum Antrag. Vor dem Absenden sollten deshalb die Hinweise zum aktuellen Formular vollständig durchgesehen werden.
Online-Antrag oder PDF: So läuft die Antragstellung ab
Die Deutsche Rentenversicherung stellt R0500 sowohl als Online-Antrag als auch zum Herunterladen als PDF bereit. Auf der Formularseite ist aktuell Version 33 mit Stand 1. Juli 2026 ausgewiesen.
Beim Online-Verfahren wird zum Start nur die Rentenversicherungsnummer benötigt. Hilfefunktionen unterstützen bei der Eingabe, Unterlagen können hochgeladen und der Antrag kann bis zu 30 Tage zwischengespeichert werden. Nach der direkten elektronischen Übermittlung gibt es eine Sendebestätigung.
Alternativ lässt sich das PDF herunterladen, ausfüllen und anschließend mit den erforderlichen Unterlagen übermitteln. Bei der Formularfassung sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Angaben vollständig sind und die für den jeweiligen Fall verlangten Anlagen beigefügt werden.
Nach Eingang wird geprüft, welche Hinterbliebenenrente beantragt wurde, ob die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen und ob die notwendigen Angaben und Nachweise vollständig sind. Sind Angaben unklar oder fehlen Unterlagen, kann die Deutsche Rentenversicherung Rückfragen stellen oder weitere Nachweise anfordern.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Antragsteller einen schriftlichen Rentenbescheid. Darin wird verbindlich mitgeteilt, ob die beantragte Rente bewilligt wird. Bei einer Bewilligung enthält der Bescheid unter anderem Rentenart, Rentenhöhe und Rentenbeginn.
Bei R0500 kommt es vor allem auf den richtigen Antragssachverhalt an
Wer eine Hinterbliebenenrente beantragen möchte, sollte zuerst klären, welche Rentenart betroffen ist und welche zusätzlichen Formulare benötigt werden. Versicherungsnummer, Personenstandsurkunden, Einkommensangaben und weitere Nachweise lassen sich anschließend gezielt zusammentragen.
R0500 ist dabei das zentrale Formular für viele erstmalige Hinterbliebenenanträge. Bei Folgeanträgen und besonderen Konstellationen können jedoch andere Vordrucke oder zusätzliche Anlagen erforderlich sein. Eine sorgfältige Vorbereitung kann Rückfragen vermeiden und erleichtert die weitere Bearbeitung.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Das Formular R0500 und die Beantragung einer Hinterbliebenenrente gehören zum Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung.
CENDOVAR prüft, bearbeitet oder übermittelt keine Anträge auf Hinterbliebenenrente und vertritt keine Personen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Für verbindliche Auskünfte zu persönlichen Rentenansprüchen, erforderlichen Nachweisen, anzurechnendem Einkommen und zum individuellen Antragsverfahren ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: 30. September 2026
Deutsche Rentenversicherung: R0500 – Antrag auf Hinterbliebenenrente
Deutsche Rentenversicherung: R0501 – Erläuterungen zum Antrag auf Hinterbliebenenrente
Deutsche Rentenversicherung: R0610 – Anlage zum Antrag auf Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
Deutsche Rentenversicherung: Wie, wo und wann stelle ich meinen Rentenantrag?



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