Viele Verträge sind noch kein vollständiger Versicherungsschutz
Versicherungen sammeln sich oft über Jahre an. Eine Police stammt noch aus der ersten eigenen Wohnung, eine andere kam mit dem Hauskauf hinzu, später änderten sich Beruf, Einkommen oder Familie. Irgendwann ist zwar ein ganzer Ordner vorhanden, aber kaum noch klar, was genau abgesichert ist.
Ein Versicherungscheck beginnt deshalb nicht mit der Frage, welcher Vertrag günstiger sein könnte. Zuerst braucht es eine vollständige Bestandsaufnahme.
Dazu gehören der aktuelle Versicherungsschein, spätere Nachträge und die derzeit maßgeblichen Versicherungsbedingungen. Zusätzlich sollten Beiträge, vereinbarte Leistungen, Versicherungssummen oder Deckungshöhen, Selbstbeteiligungen, Laufzeiten, Kündigungsbedingungen und Zusatzbausteine erfasst werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wer tatsächlich versichert oder mitversichert ist.
Gerade Nachträge dürfen dabei nicht fehlen. Wurde ein Vertrag im Laufe der Jahre verändert, bildet der ursprüngliche Versicherungsschein allein möglicherweise nicht mehr den aktuellen Stand ab.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Versicherer ihren Kunden unter anderem Vertragsbestimmungen und Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen müssen. Die VVG-Informationspflichtenverordnung nennt darüber hinaus Angaben etwa zu Leistungsmerkmalen, Preis, Laufzeit und Beendigung des Vertrags. § 7 VVG – Information des Versicherungsnehmers § 1 VVG-InfoV – Informationspflichten
Erst den Bedarf betrachten, dann die vorhandenen Verträge
„Welche Versicherungen habe ich?“ und „Welche Risiken möchte oder muss ich absichern?“ sind zwei unterschiedliche Fragen.
Für einen sinnvollen Check sollte zunächst betrachtet werden, welche finanziellen Folgen ein Schaden haben könnte. Kleinere Beträge, die aus eigenen Rücklagen getragen werden können, sind anders zu bewerten als Risiken, die Einkommen, Vermögen oder die finanzielle Stabilität einer Familie ernsthaft gefährden können.
Erst danach folgt der Abgleich mit den bestehenden Verträgen: Welches wichtige Risiko ist bereits abgedeckt? Wie weit reicht der Schutz? Gibt es Lücken? Und welche Leistungen dienen eher zusätzlichem Komfort?
Das verhindert zwei typische Fehler. Zum einen kann ein Haushalt viele Policen besitzen und trotzdem bei einem wichtigen Risiko unzureichend abgesichert sein. Zum anderen ist nicht jede denkbare Zusatzleistung automatisch notwendig. Entscheidend ist, welche Funktion ein Vertrag in der eigenen Absicherung tatsächlich erfüllt.
Was prüfen? | Warum ist es wichtig? |
|---|---|
Versichertes Risiko | Zeigt, welche Ereignisse tatsächlich abgedeckt sind |
Versicherungssumme oder Deckung | Bestimmt, in welchem finanziellen Umfang Schutz bestehen kann |
Ausschlüsse | Zeigen, wann trotz Vertrag keine oder nur eingeschränkte Leistung vorgesehen ist |
Selbstbeteiligung | Bestimmt den eigenen Kostenanteil im Schadenfall mit |
Versicherte Personen | Klärt, für wen der Schutz tatsächlich gilt |
Beitrag und Zusatzbausteine | Zeigt Kosten und zusätzlichen Leistungsumfang |
Laufzeit und Fristen | Ist wichtig für Änderungen und eine mögliche Vertragsbeendigung |
Leistung und Bedingungen sind wichtiger als der Vertragsname
Dass eine bestimmte Versicherung vorhanden ist, sagt noch wenig darüber aus, wie umfangreich der Schutz tatsächlich ist.
Je nach Versicherungsart spielen Versicherungssumme, Deckungssumme oder andere Leistungsgrenzen eine unterschiedliche Rolle. Entscheidend ist deshalb nicht ein pauschaler Idealbetrag, sondern ob die vereinbarte Höhe zum versicherten Risiko und zur persönlichen Situation passt.
Ebenso wichtig sind die Bedingungen. Dort steht unter anderem, welche Risiken eingeschlossen sind, welche Voraussetzungen für eine Leistung gelten und welche Ausschlüsse, Einschränkungen oder Höchstgrenzen bestehen.
Zwei Verträge derselben Sparte können deshalb auf den ersten Blick ähnlich aussehen und trotzdem unterschiedlich leisten. Ein Vertrag kann beispielsweise einen bestimmten Schadenfall einschließen, während ein anderer ihn begrenzt oder ausdrücklich ausschließt.
Auch die Selbstbeteiligung gehört in diese Betrachtung. Sie bezeichnet grundsätzlich den Anteil eines versicherten Schadens, den der Versicherte selbst trägt. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag beeinflussen, erhöht aber zugleich den Betrag, der im Schadenfall selbst übernommen werden muss. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Vertrag und den eigenen finanziellen Möglichkeiten ab.
Wartezeit und Karenzzeit sollten ebenfalls nicht verwechselt werden. Eine Wartezeit beschreibt grundsätzlich einen Zeitraum, nach dessen Ablauf bestimmte Leistungen beansprucht werden können. Eine Karenzzeit kann dagegen den Zeitraum zwischen dem Eintritt eines Leistungsfalls und dem Beginn einer vereinbarten Leistung betreffen. Welche Regel tatsächlich gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Versicherungsart und den konkreten Bedingungen.
Beitrag, Laufzeit und Zusatzleistungen gemeinsam betrachten
Der günstigste Vertrag ist nicht automatisch der passendste. Zu einem Versicherungscheck gehören Beitrag, Leistungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Vertragsbedingungen immer gemeinsam.
Auch vereinbarte Dynamiken sollten verstanden werden. Je nach Vertrag können Beiträge und teilweise auch Leistungen regelmäßig nach einem festgelegten Verfahren steigen. Davon zu unterscheiden sind andere Beitragsanpassungen, deren Voraussetzungen sich nach der jeweiligen Versicherung und dem Vertrag richten.
Bei Laufzeit und Kündigung lohnt ein genauer Blick in die Unterlagen. Für Versicherungsverträge enthält § 11 VVG allgemeine Regeln zu Verlängerung und Kündigung. Daneben können jedoch besondere gesetzliche Vorschriften oder spartenbezogene Regelungen gelten. Eine pauschale Kündigungsfrist für sämtliche Versicherungen gibt es deshalb nicht.
Auch bei Beitragserhöhungen kommt es auf den konkreten Grund an. § 40 VVG regelt beispielsweise ein Kündigungsrecht bei bestimmten Prämienerhöhungen aufgrund einer Anpassungsklausel, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht entsprechend ändert.
Zusatzbausteine verdienen ebenfalls einen eigenen Blick. Sinnvolle Fragen sind: Welches konkrete Risiko deckt der Baustein ab? Ist diese Leistung bereits anderweitig vorhanden? Wie relevant ist sie für die eigene Situation – und was kostet sie zusätzlich? Daraus folgt nicht automatisch, dass eine Zusatzleistung gestrichen werden sollte.
Doppelabsicherung erkennen – aber ebenso nach Lücken suchen
Mehrere Versicherungen können sich in einzelnen Bereichen überschneiden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine davon überflüssig ist.
Manche Verträge ergänzen sich bewusst. Andere decken nur auf den ersten Blick dasselbe Risiko ab, unterscheiden sich aber bei Voraussetzungen, Leistungsarten oder Höchstgrenzen. Erst der Vergleich der konkreten Bedingungen zeigt, ob wirklich eine unnötige Doppelabsicherung besteht.
Mindestens ebenso wichtig ist die umgekehrte Frage: Fehlt trotz vieler Verträge Schutz bei einem finanziell bedeutenden Risiko?
Dabei sollten auch die versicherten Personen kontrolliert werden. Nach Zusammenziehen, Heirat, Trennung oder der Geburt eines Kindes kann sich verändert haben, wer im jeweiligen Vertrag eingeschlossen sein sollte. Wo Bezugsrechte oder Begünstigte vorgesehen sind, lohnt ebenfalls ein Abgleich mit der aktuellen persönlichen Situation.
Ein Versicherungscheck sucht deshalb nicht nur nach Verträgen, die möglicherweise entbehrlich sind. Er prüft vor allem, ob vorhandener Schutz und tatsächlicher Bedarf noch zusammenpassen.
Bestehende Verträge nicht vorschnell ersetzen
Das Alter eines Vertrags ist weder ein Qualitätsmerkmal noch ein Kündigungsgrund. Ein älterer Vertrag kann weiterhin gut passen – oder inzwischen deutliche Lücken haben. Dasselbe gilt umgekehrt für einen neueren Tarif.
Vor einem Wechsel sollten deshalb die Leistungen und Bedingungen des bestehenden Vertrags mit denen eines möglichen Neuabschlusses verglichen werden. Je nach Versicherungsart können dabei auch bisherige Rechte, neue Ausschlüsse, Zuschläge, Wartezeiten oder die erneute Versicherbarkeit eine Rolle spielen.
Besondere Vorsicht ist bei Versicherungen sinnvoll, bei denen ein Neuabschluss Gesundheits- oder andere Risikofragen beinhaltet. Für die vorvertragliche Anzeigepflicht knüpft § 19 VVG an die dem Versicherungsnehmer bekannten erheblichen Gefahrumstände an, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die möglichen Rechtsfolgen einer fehlerhaften Angabe sind dabei differenziert geregelt und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Deshalb sollte ein bestehender Schutz nicht beendet werden, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen ein neuer Vertrag tatsächlich zustande kommt und welche Unterschiede zwischen beiden bestehen.
Auch Pflichten und Veränderungen im Leben gehören zum Check
Versicherungsverträge regeln nicht nur Leistungen des Versicherers. Auch für Versicherungsnehmer können Anzeige-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten beziehungsweise vertragliche Obliegenheiten bestehen.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sieht das VVG beispielsweise eine unverzügliche Anzeige vor; außerdem kann der Versicherer Informationen und zumutbare Belege verlangen, die zur Prüfung des Versicherungsfalls oder des Leistungsumfangs erforderlich sind. § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles § 31 VVG – Auskunftspflicht
Auch die Folgen einer Verletzung vertraglicher Obliegenheiten sind nicht pauschal. § 28 VVG unterscheidet unter anderem nach Verschulden und danach, ob die Pflichtverletzung für den Versicherungsfall oder den Leistungsumfang ursächlich war.
Ein erneuter Versicherungscheck bietet sich besonders an, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen verändern: etwa Beruf oder Einkommen, Partnerschaft und Familie, Wohnsituation, Immobilienbesitz, größere finanzielle Verpflichtungen oder der Schritt in die Selbstständigkeit.
Auch ohne konkreten Anlass ist ein regelmäßiger Überblick sinnvoll. Das Ergebnis muss keineswegs ein Anbieterwechsel sein. Manchmal genügt eine Aktualisierung der versicherten Personen, eine Anpassung einzelner Leistungen oder die Erkenntnis, dass der vorhandene Schutz weiterhin passt.
Fazit
Ein guter Versicherungscheck beginnt beim Risiko, nicht beim Preis
Versicherungen sinnvoll zu prüfen bedeutet mehr, als Beiträge miteinander zu vergleichen. Zuerst sollte klar sein, welche wichtigen finanziellen Risiken abgesichert werden sollen. Danach lassen sich bestehende Verträge anhand von Leistungen, Deckung, Ausschlüssen, Selbstbeteiligungen, versicherten Personen, Kosten und Vertragsbedingungen einordnen.
Dabei können unnötige Überschneidungen sichtbar werden – genauso aber bislang übersehene Lücken. Und manchmal lautet das Ergebnis schlicht, dass ein bestehender Vertrag weiterhin sinnvoll ist.
Ein Versicherungscheck schafft deshalb vor allem eines: einen aktuellen Überblick über den eigenen Schutz, ohne daraus automatisch einen Wechsel- oder Kündigungsbedarf abzuleiten.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Versicherungsberatung. Ob ein konkreter Vertrag geeignet ist, welche Leistungen bestehen und welche Folgen Änderungen oder eine Kündigung haben können, hängt von den persönlichen Umständen, der jeweiligen Versicherungsart und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Quellen und weiterführende Informationen
§ 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Information des Versicherungsnehmers
§ 1 VVG-Informationspflichtenverordnung – Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
§ 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Verlängerung und Kündigung
§ 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
§ 30 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Anzeige des Versicherungsfalles
§ 31 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
§ 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Kündigung bei Prämienerhöhung



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