Altersvorsorge besteht nicht nur aus einem einzigen Topf
Altersvorsorge soll dafür sorgen, dass auch nach dem Ende des Erwerbslebens Einkommen zur Verfügung steht. Woher dieses Einkommen später kommt, kann jedoch sehr unterschiedlich sein.
In Deutschland wird häufig vom Drei-Säulen-Modell gesprochen: gesetzliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Alterssicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung der wichtigste Bestandteil der ersten Säule. Daneben gibt es beispielsweise die Beamtenversorgung oder berufsständische Versorgungssysteme.
Die drei Bereiche funktionieren unterschiedlich. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Ansprüche innerhalb eines umlagefinanzierten Systems aufgebaut. Die betriebliche Altersvorsorge ist an das Arbeitsverhältnis beziehungsweise den Arbeitgeber angebunden. Private Vorsorge wird dagegen grundsätzlich selbst organisiert und kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Deshalb ist die Frage „Welche Altersvorsorge ist die beste?“ zu pauschal gestellt. Wichtiger ist zunächst zu verstehen, welche Ansprüche bereits bestehen, wie sie finanziert werden und welche Lücke zwischen den später verfügbaren Einkünften und dem eigenen Bedarf entstehen könnte.
Die gesetzliche Rente: Beiträge schaffen spätere Ansprüche
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert grundsätzlich nach dem Umlageverfahren. Die laufenden Einnahmen aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt werden für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Das eingezahlte Geld wird also nicht auf einem persönlichen Konto für den eigenen Ruhestand angespart.
Im Gegenzug entstehen während des Versicherungslebens eigene Rentenansprüche. Entscheidend dafür sind unter anderem die sogenannten Entgeltpunkte. Vereinfacht gesagt wird das eigene versicherte Einkommen eines Jahres mit dem Durchschnittsentgelt der Versicherten verglichen. Wer genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt verdient, erhält für dieses Jahr grundsätzlich einen Entgeltpunkt.
Für die spätere Rentenhöhe werden die persönlichen Entgeltpunkte zusammen mit weiteren Faktoren in die Rentenformel eingesetzt. Auch bestimmte Zeiten ohne reguläres Arbeitseinkommen können rentenrechtlich berücksichtigt werden, beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder unter bestimmten Voraussetzungen der Pflege.
Damit wird zugleich deutlich, warum die spätere gesetzliche Rente nicht einfach dem bisherigen Gehalt entspricht. Sie ergibt sich aus dem gesamten Versicherungsverlauf und den gesetzlichen Berechnungsregeln.
Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung bietet einen wichtigen ersten Überblick über bereits erworbene Ansprüche und eine Hochrechnung der möglichen späteren Altersrente. Sie ist deshalb eine sinnvolle Grundlage, wenn die eigene Altersvorsorge insgesamt betrachtet werden soll.
Betriebliche Altersvorsorge: Vorsorge über den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, entsteht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Sie kann vollständig vom Arbeitgeber finanziert, gemeinsam finanziert oder über eine Entgeltumwandlung aufgebaut werden.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein vereinbarter Teil des künftigen Arbeitsentgelts nicht ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung innerhalb der dafür vorgesehenen Grenzen. Wie die betriebliche Altersversorgung konkret durchgeführt wird, hängt unter anderem vom Arbeitgeber, möglichen Tarifregelungen und dem gewählten Durchführungsweg ab.
Für bestimmte Formen der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen.
Ein Vorteil kann darin liegen, dass Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen während der Ansparphase steuerlich und teilweise auch sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden. Die Betrachtung darf aber nicht an dieser Stelle enden.
Wird sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt umgewandelt, können dadurch auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinken. Das kann den späteren gesetzlichen Rentenanspruch etwas reduzieren. Betriebsrenten sind außerdem in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen. Je nach persönlicher Situation können zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Ob eine betriebliche Altersvorsorge vorteilhaft ist, hängt deshalb nicht allein vom Steuervorteil während der Einzahlung ab. Arbeitgeberbeteiligung, Kosten, Vertragsbedingungen, mögliche Arbeitgeberwechsel und die Belastung in der Auszahlungsphase gehören ebenfalls zur Gesamtbetrachtung.
Private Altersvorsorge: deutlich mehr Gestaltungsspielraum
Private Altersvorsorge ist keine einzelne Vertrags- oder Anlageform. Der Begriff beschreibt zunächst, dass jemand zusätzlich und eigenständig Vermögen oder spätere Einkünfte für den Ruhestand aufbaut.
Dafür kommen sehr unterschiedliche Lösungen infrage. Dazu können beispielsweise private Rentenversicherungen, staatlich geförderte Vorsorgeformen oder langfristig angelegte Wertpapierlösungen gehören. Auch ein Wertpapierdepot mit Fonds oder ETFs kann Teil einer privat organisierten Altersvorsorgestrategie sein, ohne deshalb automatisch ein klassisches Altersvorsorgeprodukt zu sein.
Die Unterschiede sind erheblich. Manche Lösungen sind langfristig gebunden und auf eine spätere Rentenzahlung ausgerichtet. Andere erlauben einen flexibleren Zugriff auf das angesparte Vermögen. Manche enthalten Garantien, andere setzen stärker auf Kapitalmarktchancen und nehmen dafür Wertschwankungen in Kauf.
Ebenso unterschiedlich sind Kosten, Fördermöglichkeiten und Besteuerung. Es gibt keine einheitliche steuerliche Behandlung für „die private Altersvorsorge“. Je nach Konstruktion können Beiträge steuerlich gefördert werden oder aus bereits versteuertem Einkommen stammen. Auch Kapitalerträge, Rentenzahlungen und andere Auszahlungsformen können unterschiedlichen steuerlichen Regeln unterliegen.
Mehr Flexibilität bedeutet außerdem nicht automatisch eine bessere Lösung. Wer jederzeit auf Kapital zugreifen kann, besitzt zwar mehr Freiheit. Eine bewusst langfristig gebundene Vorsorge kann dagegen helfen, Vermögen tatsächlich für den Ruhestand vorzuhalten. Welche Eigenschaft wichtiger ist, hängt von den eigenen Zielen ab.
Merkmal | Gesetzliche Altersvorsorge | Betriebliche Altersvorsorge | Private Altersvorsorge |
|---|---|---|---|
Grundprinzip | Gesetzlich geregeltes Versorgungssystem, für viele Beschäftigte Pflichtversicherung | Vorsorge im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis | Eigenständig organisierte zusätzliche Vorsorge |
Finanzierung | Vor allem laufende Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern sowie Bundeszuschüsse | Arbeitgeber, Beschäftigte oder beide gemeinsam | Eigene Beiträge beziehungsweise eigenes Kapital, teilweise mit staatlicher Förderung |
Kapitalzugriff | Kein frei verfügbares persönliches Vorsorgekapital | In der Regel auf die spätere Versorgung ausgerichtet | Je nach Lösung von stark gebunden bis vergleichsweise flexibel |
Förderung | Systembedingt über gesetzliche Regelungen | Steuerliche und teilweise sozialversicherungsrechtliche Begünstigung innerhalb gesetzlicher Grenzen möglich | Je nach Vorsorgeform unterschiedlich; teilweise staatlich beziehungsweise steuerlich gefördert |
Spätere Leistung | Abhängig vom Versicherungsverlauf und den gesetzlichen Berechnungsregeln | Abhängig von Zusage, Finanzierung und konkreter Ausgestaltung | Abhängig von Vorsorgeform, Beiträgen, Kosten, Laufzeit und gegebenenfalls Kapitalmarktentwicklung |
Zentrale Abwägung | Höhe der vorhandenen gesetzlichen Ansprüche | Arbeitgeberbeteiligung, Kosten, Bindung und Auswirkungen der Entgeltumwandlung | Flexibilität, Kosten, Risiken, Förderung, Anlageform und Verfügbarkeit |
Was bedeutet eine Versorgungslücke?
Von einer Versorgungslücke wird gesprochen, wenn die im Ruhestand voraussichtlich verfügbaren Einkünfte nicht ausreichen, um den erwarteten finanziellen Bedarf zu decken.
Dafür reicht es nicht, nur das letzte Erwerbseinkommen mit einer prognostizierten gesetzlichen Rente zu vergleichen. Auch Betriebsrenten, private Vorsorge, weiteres Vermögen und andere Einkünfte können eine Rolle spielen. Auf der anderen Seite verändern sich im Ruhestand häufig die Ausgaben.
Hinzu kommen Steuern und gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein prognostizierter Bruttobetrag ist deshalb nicht automatisch der Betrag, der später tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Ein weiterer Punkt wird bei langen Zeiträumen leicht unterschätzt: die Inflation. Steigt das allgemeine Preisniveau, nimmt die Kaufkraft eines gleichbleibenden Geldbetrags ab. 2.000 Euro in einigen Jahrzehnten können deshalb nicht automatisch dieselbe Lebenshaltung finanzieren wie 2.000 Euro heute.
Für eine realistische Betrachtung sollten langfristige Vorsorgeziele daher möglichst auch in heutiger Kaufkraft gedacht werden. Entscheidend ist nicht nur, welcher Betrag später auf dem Papier steht, sondern was sich davon voraussichtlich bezahlen lässt.
Wie sich eine mögliche Rentenlücke genauer einordnen und anhand verschiedener Annahmen überschlägig berechnen lässt, zeigen wir ausführlicher im Beitrag „Rentenlücke einfach erklärt: Wie viel könnte im Alter tatsächlich fehlen?“.
Warum mehrere Bausteine zusammenpassen können
Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sind keine zwingenden Gegensätze. Sie können sich ergänzen.
Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise gesetzliche Rentenansprüche erwerben, gleichzeitig über den Arbeitgeber eine Betriebsrente aufbauen und zusätzlich privat vorsorgen. Bei Selbstständigen, Beamten oder Angehörigen bestimmter Berufsgruppen kann die Ausgangssituation wiederum ganz anders aussehen.
Entscheidend ist deshalb das Gesamtbild.
Dabei helfen auch einige typische Aussagen nur begrenzt weiter:
„Wenn ich gesetzlich versichert bin, brauche ich mich um Altersvorsorge nicht weiter zu kümmern.“ Ob zusätzliche Vorsorge benötigt wird, hängt von den zu erwartenden Ansprüchen und dem persönlichen Bedarf ab.
„Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich immer.“ Eine solche Pauschalaussage lässt Arbeitgeberbeteiligung, Kosten, Entgeltumwandlung, Vertragsbedingungen sowie Steuern und mögliche Sozialabgaben im Ruhestand außer Acht.
„Private Altersvorsorge bedeutet eine private Rentenversicherung.“ Private Vorsorge kann deutlich mehr Formen annehmen.
„Je mehr ich einzahle, desto besser ist meine Altersvorsorge.“ Vorsorge muss auch zur heutigen finanziellen Belastbarkeit, zu notwendigen Rücklagen und zum Planungshorizont passen.
„Die prognostizierte Rente hat später dieselbe Kaufkraft wie heute.“ Ein nomineller Betrag sagt ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung wenig über die spätere Kaufkraft aus.
„Es gibt eine beste Altersvorsorge für jeden.“ Unterschiedliche Einkommen, Lebensphasen, Beschäftigungsformen und Ziele führen zu unterschiedlichen Ausgangssituationen.
Statt nur eine einzelne Säule zu betrachten, ist deshalb ein Überblick über sämtliche vorhandenen Ansprüche meist aussagekräftiger.
Was für die eigene Altersvorsorge geprüft werden sollte
Ein sinnvoller Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme. Welche gesetzlichen Rentenansprüche bestehen bereits? Gibt es eine Betriebsrente? Welche privaten Verträge, Kapitalanlagen oder sonstigen Vermögenswerte sind für den Ruhestand vorgesehen?
Die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund kann dabei helfen, viele gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorgeansprüche gebündelt zu betrachten. Sie ersetzt allerdings nicht die Beschäftigung mit den Bedingungen der einzelnen Vorsorgeformen.
Für die weitere Einordnung sind insbesondere folgende Fragen hilfreich:
Welche Einkünfte sind im Ruhestand voraussichtlich vorhanden?
Welche laufenden Ausgaben werden dann wahrscheinlich bestehen?
Wie lange ist der Zeitraum bis zum geplanten Ruhestand?
Wie wichtig sind Sicherheit, Flexibilität und jederzeitige Verfügbarkeit?
Welche Kosten entstehen bei bestehenden oder neuen Vorsorgelösungen?
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen gibt es während der Einzahlung und später bei der Auszahlung?
Welche Risiken können auftreten und welche Schwankungen sind persönlich tragbar?
Wie verändern Inflation und Kaufkraft die langfristige Planung?
Erst wenn diese Punkte gemeinsam betrachtet werden, lässt sich erkennen, wo bereits solide Vorsorge besteht und welche Bereiche noch genauer betrachtet werden sollten.
Fazit
Altersvorsorge beginnt mit dem Gesamtbild
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge erfüllen unterschiedliche Aufgaben und folgen unterschiedlichen Regeln. Keine der drei Säulen lässt sich allein anhand eines einzelnen Vorteils wie Förderung, Renditechance oder Flexibilität beurteilen.
Für die eigene Planung ist deshalb vor allem wichtig, vorhandene Ansprüche zusammenzuführen, den späteren Bedarf realistisch einzuschätzen und dabei auch Steuern, mögliche Sozialabgaben, Kosten, Risiken und Kaufkraft zu berücksichtigen.
Welche Kombination sinnvoll erscheint, hängt von der persönlichen Lebens- und Einkommenssituation ab. Ein guter Überblick ist daher der wichtigere erste Schritt als die vorschnelle Suche nach einer vermeintlich allgemein besten Vorsorgelösung.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung zu verschiedenen Bereichen der Altersvorsorge. Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und vertragliche Auswirkungen können je nach persönlicher Situation und konkreter Vorsorgeform unterschiedlich ausfallen.
Soweit kapitalmarktbasierte Anlagen wie Fonds oder ETFs genannt werden, ist damit keine persönliche Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines bestimmten Finanzinstruments verbunden. Kapitalanlagen können im Wert schwanken und Verluste verursachen. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen kann eine entsprechend qualifizierte fachliche Prüfung erforderlich sein.
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Zusätzliche Altersvorsorge und Drei-Säulen-Modell
Deutsche Rentenversicherung – Wie wird meine Rente berechnet?
Deutsche Rentenversicherung – Fragen und Antworten zur Renteninformation
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Entgeltumwandlung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Förderung der Betriebsrente
Deutsche Bundesbank – Preisstabilität, Inflation und Kaufkraft
Digitale Rentenübersicht – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorgeansprüche im Überblick



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