Rentenlücke einfach erklärt: Wie viel könnte im Alter tatsächlich fehlen?

Die spätere Rente liegt häufig unter dem heutigen Erwerbseinkommen. Wie groß eine mögliche Rentenlücke tatsächlich ist, lässt sich aber nicht mit einer pauschalen Prozentzahl beantworten. Entscheidend sind der eigene finanzielle Bedarf im Ruhestand, vorhandene Alterseinkünfte, Steuern und Sozialabgaben sowie die langfristige Entwicklung der Kaufkraft.

Person vergleicht erwartete Alterseinkünfte mit den voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand

Was ist eine Rentenlücke überhaupt?

Mit der Rentenlücke ist vereinfacht die Differenz zwischen dem Geld gemeint, das im Ruhestand voraussichtlich zur Verfügung steht, und dem Betrag, der für den gewünschten beziehungsweise notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird.

Das klingt zunächst nach einer einfachen Rechnung. In der Praxis sind aber mehrere Größen zu unterscheiden. Das heutige Nettoeinkommen ist nicht automatisch der Betrag, der später benötigt wird. Gleichzeitig entspricht die in der Renteninformation ausgewiesene gesetzliche Rente nicht automatisch dem Geld, das im Ruhestand tatsächlich auf dem Konto verbleibt.

Eine sinnvolle Betrachtung beginnt deshalb nicht mit einer pauschalen Aussage wie „Im Alter fehlen 20 oder 30 Prozent des Einkommens“. Sie beginnt mit zwei Fragen:

  1. Welche monatlichen Ausgaben sind im Ruhestand realistisch?

  2. Welche gesetzlichen, betrieblichen, privaten und sonstigen Alterseinkünfte stehen diesen Ausgaben voraussichtlich gegenüber?

Erst aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich eine mögliche Versorgungslücke.

Wie gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge grundsätzlich zusammenspielen, erklären wir ausführlicher im Beitrag „Altersvorsorge einfach erklärt: Gesetzlich, betrieblich oder privat – wo liegt der Unterschied?“.

Die Renteninformation ist ein Ausgangspunkt – keine fertige Ruhestandsrechnung

Für gesetzlich Rentenversicherte ist die jährliche Renteninformation eine wichtige Grundlage. Versicherte erhalten sie grundsätzlich ab dem 27. Lebensjahr, wenn mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind.

Die Renteninformation zeigt unter anderem bereits erworbene Ansprüche und enthält eine Hochrechnung der Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Für diese Hochrechnung wird angenommen, dass bis dahin weiterhin Beiträge in einer Höhe gezahlt werden, die dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre entspricht.

Wie sich die gesetzliche Rente grundsätzlich zusammensetzt und welche Rolle Entgeltpunkte, Versicherungszeiten und der Rentenbeginn spielen, zeigen wir ausführlicher im Beitrag „Gesetzliche Rente: Wie funktioniert sie und womit kann man später rechnen?“.

Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet wichtige Fragen zur Renteninformation und weist auf zwei Punkte hin, die bei der Planung leicht übersehen werden:

Die ausgewiesenen Rentenbeträge sind Bruttobeträge. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern sind noch nicht abgezogen.

Außerdem berücksichtigt die Rentenprognose den späteren Kaufkraftverlust nicht.

Auch die Hochrechnung selbst ist keine Garantie. Ändern sich beispielsweise Einkommen, Beschäftigungsumfang oder Erwerbsverlauf, kann sich auch der spätere Rentenanspruch anders entwickeln.

Wie viel Geld wird im Ruhestand tatsächlich gebraucht?

Das heutige Einkommen einfach eins zu eins als benötigtes Ruhestandseinkommen anzusetzen, kann ebenso irreführend sein wie ein pauschaler Abschlag.

Einige Ausgaben können später sinken. Ein Immobilienkredit ist möglicherweise abbezahlt, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz entfallen oder die regelmäßige Sparrate für die Altersvorsorge wird nicht mehr benötigt.

Andere Kosten bleiben bestehen oder können steigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Miete und Nebenkosten

  • Lebensmittel und Haushaltsausgaben

  • Versicherungen

  • Mobilität

  • Freizeit und Reisen

  • Gesundheitsausgaben

  • Unterstützung von Angehörigen

  • Instandhaltung einer eigenen Immobilie

Deshalb ist eine einfache Haushaltsrechnung oft aussagekräftiger als ein pauschaler Prozentsatz des letzten Gehalts.

Sinnvoll ist, die heutigen regelmäßigen Ausgaben einmal durchzugehen und für den Ruhestand neu zu bewerten: Was fällt weg? Was bleibt? Was könnte hinzukommen?

Bruttorente und tatsächlich verfügbares Einkommen sind nicht dasselbe

Eine besonders häufige Fehlerquelle ist der direkte Vergleich des heutigen Nettoeinkommens mit einer Bruttorente aus der Renteninformation.

Bei einer gesetzlichen Rente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Welche Beiträge tatsächlich zu berücksichtigen sind, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und den jeweiligen Einkünften ab. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über die Beitragsregeln in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch Steuern können eine Rolle spielen. Ob und in welcher Höhe Einkommensteuer anfällt, hängt nicht allein von der gesetzlichen Rente ab, sondern von der individuellen Gesamtsituation und den vorhandenen Einkünften. Das Bundesministerium der Finanzen erläutert die Besteuerung von Alterseinkünften.

Für eine überschlägige Planung sollte deshalb möglichst verfügbares Einkommen mit benötigtem verfügbarem Einkommen verglichen werden – und nicht Brutto mit Netto.

Inflation: Ein Euro heute ist nicht dasselbe wie ein Euro in 25 Jahren

Je weiter der Ruhestand entfernt ist, desto wichtiger wird die Kaufkraft.

Steigen die Preise langfristig, kann mit demselben Geldbetrag weniger gekauft werden. Die Deutsche Bundesbank veranschaulicht diesen Zusammenhang unter anderem mit ihrem Inflations- und Deflationsrechner.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Wer heute für seinen gewünschten Lebensstandard 2.400 Euro monatlich benötigt und für eine reine Modellrechnung eine durchschnittliche Preissteigerung von 2 Prozent pro Jahr unterstellt, bräuchte nach 25 Jahren nominal rund 3.940 Euro, um ungefähr dieselbe Kaufkraft abzubilden.

Die 2 Prozent sind dabei keine Prognose für die tatsächliche Inflation der kommenden 25 Jahre. Das Beispiel zeigt lediglich, warum heutige und zukünftige Eurobeträge nicht unkritisch miteinander verrechnet werden sollten.

Eine Berechnung sollte deshalb entweder vollständig in heutiger Kaufkraft oder vollständig in zukünftigen nominalen Beträgen erfolgen.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: So lässt sich eine mögliche Lücke abschätzen

Nehmen wir eine rein fiktive Person, die noch 25 Jahre bis zum geplanten Ruhestand hat.

Das heutige Nettoeinkommen beträgt 3.200 Euro. Daraus wird jedoch nicht automatisch ein Ruhestandsbedarf von 3.200 Euro abgeleitet.

Nach einer eigenen Betrachtung der erwarteten Wohn-, Lebenshaltungs-, Mobilitäts-, Freizeit- und sonstigen Kosten schätzt die Person ihren monatlichen Bedarf im Ruhestand auf 2.400 Euro in heutiger Kaufkraft.

Anschließend werden alle voraussichtlichen Alterseinkünfte betrachtet. Dazu gehören die gesetzliche Rente sowie bereits vorhandene betriebliche oder private Vorsorge. Nach einer vereinfachten Einschätzung zukünftiger Abzüge ergibt sich für die Beispielrechnung ein vergleichbarer Planungswert von 2.100 Euro monatlich in heutiger Kaufkraft.

Die vereinfachte Rechnung lautet damit:

2.400 Euro gewünschtes verfügbares Ruhestandseinkommen
minus 2.100 Euro erwartetes verfügbares Alterseinkommen
= 300 Euro rechnerische monatliche Rentenlücke

Die 300 Euro sind keine allgemeingültige Aussage und keine persönliche Bedarfsberechnung. Schon andere Annahmen zu Wohnkosten, Alterseinkünften, Steuern, Sozialabgaben oder Inflation verändern das Ergebnis.

Szenario

Monatlicher Bedarf

Verfügbare Alterseinkünfte

Rechnerische Lücke

Niedrigere Ausgaben im Ruhestand

2.200 €

2.100 €

100 €

Basisannahme

2.400 €

2.100 €

300 €

Höhere zusätzliche Alterseinkünfte

2.400 €

2.300 €

100 €

Alle Werte sind fiktiv und zur besseren Vergleichbarkeit in heutiger Kaufkraft dargestellt.

Die Beispiel-Szenarien zeigen, warum eine Rentenlücke keine unveränderliche Größe ist. Sie kann sich sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite verändern.

Wer im Ruhestand beispielsweise geringere laufende Kosten hat als zunächst angenommen, benötigt entsprechend weniger Einkommen. Umgekehrt können höhere Wohn-, Gesundheits- oder Freizeitkosten den Bedarf erhöhen.

Auch zusätzliche Alterseinkünfte verändern die Rechnung. Deshalb ist es sinnvoller, mehrere realistische Szenarien durchzuspielen, als sich frühzeitig auf einen einzigen Betrag festzulegen.

Betriebliche und private Vorsorge nicht vergessen

Die gesetzliche Rente ist nur ein möglicher Bestandteil des späteren Einkommens.

Zusätzlich können beispielsweise Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, privaten Rentenverträgen, vorhandenem Vermögen oder anderen regelmäßigen Einkünften im Ruhestand zur Verfügung stehen.

Welche unterschiedlichen Wege der zusätzlichen privaten Vorsorge grundsätzlich infrage kommen und worin sie sich bei Sicherheit, Renditechancen, Kosten und Flexibilität unterscheiden, zeigt unser Beitrag „Private Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es und worin unterscheiden sie sich?“.

Einen gebündelten Überblick über verschiedene Ansprüche kann die Digitale Rentenübersicht unterstützen. Dort können neben gesetzlichen Ansprüchen auch Informationen zu vielen betrieblichen und privaten Altersvorsorgeprodukten zusammengeführt werden.

Wichtig ist dabei, unterschiedliche Zahlen nicht einfach gleichzusetzen. Bei Unterlagen zur Altersvorsorge sollte unterschieden werden zwischen:

  • bereits erworbenen oder vertraglich zugesagten Leistungen

  • garantierten Beträgen

  • unverbindlichen Hochrechnungen

  • prognostizierten Wertentwicklungen

  • kapitalmarktabhängigen zukünftigen Leistungen

Ein prognostizierter Betrag ist nicht automatisch genauso sicher wie eine garantierte Leistung. Bei kapitalmarktbasierten Vorsorgeformen können tatsächliche Ergebnisse höher oder niedriger ausfallen. Wertschwankungen und Verluste sind grundsätzlich möglich.

Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen können die Prognose verändern

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt wesentlich davon ab, wie lange und in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden.

Wer beispielsweise länger in Teilzeit arbeitet, später ins Berufsleben einsteigt oder Phasen mit geringerem Einkommen hat, erwirbt in diesen Zeiten grundsätzlich weniger Ansprüche aus versicherungspflichtigem Erwerbseinkommen als bei einem höheren beitragspflichtigen Einkommen.

Auch Arbeitslosigkeit und andere Erwerbsunterbrechungen können den Versicherungsverlauf und damit die spätere Rentenhöhe beeinflussen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Phase ohne reguläre Vollzeitarbeit automatisch eine vollständige Lücke im Rentenkonto hinterlässt. Für bestimmte Lebensphasen bestehen besondere rentenrechtliche Regelungen. So können beispielsweise Kindererziehungszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen die Pflege von Angehörigen rentenrechtlich berücksichtigt werden.

Wer seine Renteninformation bewertet, sollte deshalb auch prüfen, ob der hinterlegte Versicherungsverlauf vollständig ist und zur eigenen Erwerbsbiografie passt.

Typische Denkfehler bei der Rentenlücke

Einige Missverständnisse tauchen bei der Ruhestandsplanung besonders häufig auf.

„Die Zahl aus meiner Renteninformation bekomme ich später netto ausgezahlt.“

Nein. Die dort genannten Rentenbeträge sind Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern müssen noch berücksichtigt werden.

„Die Differenz zwischen meinem heutigen Netto und meiner Rente ist automatisch meine Rentenlücke.“

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wie hoch der tatsächliche finanzielle Bedarf im Ruhestand voraussichtlich sein wird. Bestimmte Ausgaben können wegfallen, andere bleiben bestehen oder steigen.

„Eine Hochrechnung ist eine garantierte Leistung.“

Nein. Gerade bei längeren Zeiträumen beruhen Prognosen auf Annahmen. Einkommen, Erwerbsverlauf und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich verändern. Bei kapitalmarktabhängigen Vorsorgeformen kommt zusätzlich die zukünftige Wertentwicklung hinzu.

„Inflation betrifft nur meine Ausgaben.“

Auch die erwarteten Alterseinkünfte müssen auf derselben Grundlage betrachtet werden. Ein heutiger Bedarf sollte nicht ohne Weiteres mit einem nominalen Geldbetrag verglichen werden, der erst in mehreren Jahrzehnten zur Verfügung stehen soll.

„Wenn eine Lücke besteht, muss die gesamte Differenz zum heutigen Einkommen ausgeglichen werden.“

Auch das lässt sich nicht pauschal sagen. Maßgeblich ist der voraussichtliche Bedarf im Ruhestand – nicht automatisch das letzte Erwerbseinkommen.

Eine erkannte Versorgungslücke Schritt für Schritt betrachten

Für einen ersten Überblick ist keine komplizierte Finanzrechnung notwendig. Eine mögliche Rentenlücke lässt sich zunächst mit einigen grundlegenden Schritten strukturieren:

  1. Renteninformation und Versicherungsverlauf prüfen.

  2. Voraussichtliche Ausgaben im Ruhestand realistisch einschätzen.

  3. Gesetzliche, betriebliche, private und sonstige Alterseinkünfte zusammentragen.

  4. Brutto und Netto sowie die langfristige Kaufkraft berücksichtigen.

  5. Mehrere Szenarien rechnen, statt sich auf eine einzige Prognose zu verlassen.

Zeigt sich dabei eine mögliche Versorgungslücke, können unterschiedliche Vorsorgebausteine grundsätzlich gemeinsam betrachtet werden. Dazu gehören gesetzliche Ansprüche, eine vorhandene betriebliche Altersversorgung sowie verschiedene Formen privater Vorsorge und des langfristigen Vermögensaufbaus.

Bei privaten Vorsorgemöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem Sicherheit, Garantien, Renditechancen, mögliche Wertschwankungen, Kosten, Laufzeiten und Verfügbarkeit des Geldes. Diese Unterschiede sollten sachlich betrachtet werden, bevor einzelne Möglichkeiten näher eingeordnet werden.

Eine pauschal „beste“ Vorsorgeform lässt sich daraus nicht ableiten.

Warum der verbleibende Zeitraum eine wichtige Rolle spielt

Eine heute erkannte Versorgungslücke muss nicht dieselbe Bedeutung haben wie eine Lücke, die erst wenige Jahre vor dem Ruhestand festgestellt wird.

Je länger der Zeitraum bis zum geplanten Rentenbeginn ist, desto mehr Möglichkeiten bestehen grundsätzlich, die Entwicklung zu beobachten und die eigene Planung schrittweise anzupassen.

Dabei können sich sowohl die Einnahmenseite als auch der zukünftige Bedarf verändern. Einkommen kann steigen oder sinken, Lebensphasen können wechseln, betriebliche oder private Vorsorge kann hinzukommen und auch die geplanten Ausgaben im Ruhestand können sich verändern.

Deshalb ist eine Rentenlückenberechnung keine Rechnung, die einmal erstellt und anschließend jahrzehntelang unverändert übernommen werden sollte.

Sinnvoller ist es, die Annahmen in größeren Abständen erneut anzusehen und bei wesentlichen Veränderungen der persönlichen oder beruflichen Situation zu aktualisieren.

Eine früh erkannte mögliche Versorgungslücke schafft dabei grundsätzlich mehr zeitlichen Handlungsspielraum als eine Lücke, die erst kurz vor dem Ruhestand sichtbar wird.

Fazit

Eine Rentenlücke ist keine feste Prozentzahl, sondern ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem voraussichtlichen finanziellen Bedarf im Ruhestand und den tatsächlich verfügbaren Alterseinkünften.

Für einen realistischen Überblick sollten gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche gemeinsam betrachtet, Brutto- und Nettowerte nicht verwechselt und Inflation sowie mögliche Veränderungen der Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Je früher diese Größen einmal übersichtlich gegenübergestellt werden, desto besser lässt sich erkennen, wo möglicherweise noch Klärungs- oder Handlungsbedarf besteht. Da sich Einkommen, Lebensplanung und Vorsorge im Laufe der Jahre verändern können, sollte auch die Berechnung regelmäßig neu betrachtet werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Die dargestellten Berechnungen und Beispiele sind vereinfacht und stellen keine individuelle Renten-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hängen von der jeweiligen persönlichen Situation und der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Rechtslage ab.

Bei kapitalmarktbasierten Vorsorgeformen sind Wertschwankungen und Verluste möglich. Aus den dargestellten Grundprinzipien ergibt sich keine persönliche Empfehlung für ein bestimmtes Finanzinstrument oder Anlageprodukt.

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