Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsrente sein? Bedarf richtig einschätzen

Die passende Berufsunfähigkeitsrente lässt sich nicht mit einer einzigen Faustregel bestimmen. Entscheidend ist, welches Einkommen im Ernstfall tatsächlich fehlt, welche Ausgaben weiterlaufen und wie sich der Absicherungsbedarf im Laufe des Lebens verändert.

Person prüft am Tisch ihre monatlichen Ausgaben und den finanziellen Absicherungsbedarf für eine Berufsunfähigkeitsrente

Warum eine Faustregel allein nicht ausreicht

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, vereinbart in der Regel eine monatliche BU-Rente. Sind später die vertraglichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt, kann diese helfen, den Wegfall des Arbeitseinkommens finanziell aufzufangen.

Für die passende Rentenhöhe reicht die Frage „Wie viel Prozent meines Einkommens sollte ich versichern?“ aber nicht aus. Wichtiger ist: Wie viel Geld müsste monatlich zur Verfügung stehen, wenn das Arbeitseinkommen längerfristig wegfällt?

Das bisherige Einkommen ist dafür ein wichtiger Ausgangspunkt, aber nicht die einzige Größe. Miete oder Immobilienfinanzierung, Familie, Kredite, Unterhaltsverpflichtungen, vorhandene Rücklagen und die laufende Altersvorsorge können den tatsächlichen Bedarf deutlich verändern.

Welche Ausgaben bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen können

Fällt das Arbeitseinkommen weg, bleiben viele monatliche Kosten trotzdem bestehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Miete, Nebenkosten oder eine Immobilienfinanzierung,

  • Lebensmittel und laufende Lebenshaltungskosten,

  • Versicherungsbeiträge,

  • Kreditraten,

  • Unterhalt und finanzielle Verantwortung für Kinder oder andere Angehörige,

  • Mobilität und notwendige laufende Verträge,

  • Beiträge zur langfristigen Altersvorsorge.

Einzelne berufsbedingte Ausgaben können zwar wegfallen oder sinken. Gleichzeitig können durch eine gesundheitliche Einschränkung neue Kosten entstehen.

Für die Bedarfsrechnung ist deshalb entscheidend, welche Ausgaben im eigenen Haushalt tatsächlich weiterlaufen und welche sich verändern würden.

Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und tatsächlicher Bedarf sind nicht dasselbe

Für die Höhe einer BU-Rente sind Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und tatsächlicher Finanzbedarf drei unterschiedliche Größen.

Das Bruttoeinkommen zeigt nicht, was monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Das Nettoeinkommen kommt der Alltagssituation näher, entspricht aber ebenfalls nicht automatisch dem benötigten Absicherungsbetrag.

Entscheidend ist, welcher Betrag bei längerem Einkommensausfall für notwendige Ausgaben, Verpflichtungen und einen angemessenen finanziellen Puffer benötigt wird. Eine BU-Rente muss deshalb nicht grundsätzlich das gesamte Nettoeinkommen ersetzen. Ist sie jedoch zu niedrig angesetzt, kann trotz Versicherung eine deutliche Versorgungslücke bleiben.

Eine einfache Haushaltsrechnung ist dafür meist aussagekräftiger als ein pauschaler Prozentsatz.

Vereinfachtes Beispiel zur Bedarfsermittlung

Position

Monatlicher Betrag

Wohnkosten einschließlich Nebenkosten

1.100 Euro

Lebenshaltung und laufende Verträge

900 Euro

Kredit, Vorsorge und weitere Verpflichtungen

550 Euro

Gewünschter finanzieller Puffer

200 Euro

Gesamter monatlicher Bedarf

2.750 Euro

Verlässlich vorhandene andere Einkünfte

− 250 Euro

Rechnerisch verbleibende Lücke

2.500 Euro

Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Es bedeutet weder, dass für eine bestimmte Person genau 2.500 Euro BU-Rente passend wären, noch dass dieser Betrag in jedem Fall versicherbar ist.

Die 80-Prozent-Regel ist eine Orientierung – keine fertige Bedarfsberechnung

Als groben Richtwert für die Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente nennen Verbraucherzentrale und Finanztip etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 Euro wären das beispielsweise 2.400 Euro BU-Rente. Dieser Betrag ist jedoch keine verbindliche Vorgabe und nicht automatisch für jeden Haushalt ausreichend.

Wer hohe Kreditraten, Kinder oder größere laufende Verpflichtungen hat, kann mehr benötigen. Sind dagegen verlässliche andere Einkünfte vorhanden, kann die tatsächliche Versorgungslücke geringer ausfallen.

Die 80-Prozent-Regel eignet sich deshalb als erster Vergleichswert. Entscheidend bleibt der zuvor ermittelte persönliche Finanzbedarf.

Andere Einkünfte berücksichtigen – aber die Erwerbsminderungsrente nicht mit der BU verwechseln

Bei der Bedarfsrechnung können andere Einkünfte berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn sie im Ernstfall tatsächlich verlässlich zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise regelmäßige Vermögenseinkünfte oder bereits bestehende Versicherungsleistungen gehören.

Auch das Einkommen eines Partners kann in die gemeinsame Planung einbezogen werden. Dadurch steigt jedoch die finanzielle Abhängigkeit innerhalb des Haushalts und sollte deshalb nicht selbstverständlich vollständig gegengerechnet werden.

Besondere Vorsicht gilt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Sie folgt anderen Voraussetzungen als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob überhaupt ein Anspruch besteht und wie hoch die Leistung ausfällt, hängt vom individuellen Versicherungsverlauf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Eine mögliche Erwerbsminderungsrente sollte deshalb nicht pauschal von der gewünschten BU-Rente abgezogen werden.

Inflation kann eine heute passende BU-Rente später zu klein machen

Eine heute ausreichende BU-Rente kann über viele Jahre erheblich an Kaufkraft verlieren. Steigen Mieten, Lebensmittelpreise und andere Lebenshaltungskosten, lässt sich mit einem unveränderten Rentenbetrag zunehmend weniger bezahlen.

Das ist nicht nur vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit wichtig, sondern auch während eines möglicherweise jahrelangen Leistungsbezugs. Eine vereinbarte Beitrags- oder Vertragsdynamik kann die versicherte BU-Rente vor dem Leistungsfall erhöhen. Ob eine bereits ausgezahlte BU-Rente später ebenfalls steigt, hängt dagegen von den vereinbarten Bedingungen ab, beispielsweise einer Leistungsdynamik. Solche Erhöhungen gleichen die tatsächliche Inflation nicht automatisch vollständig aus.

Wie diese Anpassungsmöglichkeiten und die Nachversicherung im Einzelnen funktionieren, erklären wir im Beitrag „Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie funktioniert sie eigentlich?“.

Gewünschte Rentenhöhe und versicherbare Rentenhöhe können auseinanderliegen

Auch wenn die persönliche Bedarfsrechnung eine bestimmte Versorgungslücke ergibt, lässt sich dieser Betrag nicht automatisch bei jedem Versicherer als BU-Rente vereinbaren.

Versicherer prüfen, ob die beantragte Rentenhöhe zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsabsicherungen passt. Welche Einkommensnachweise, Höchstgrenzen oder weiteren Voraussetzungen gelten, kann je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich sein.

Diese Prüfung betrifft vor allem den Abschluss oder die Erhöhung des Versicherungsschutzes. Im späteren Leistungsfall wird bei erfüllten Vertragsvoraussetzungen grundsätzlich die vereinbarte BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Einkommensverlust ausfällt.

Deshalb sollten bei der Planung drei Punkte zusammenpassen: der tatsächliche finanzielle Bedarf, die versicherbare Rentenhöhe und ein Beitrag, der langfristig bezahlbar bleibt.

Auch die steuerliche Behandlung gehört zur Betrachtung

Bei der Planung einer BU-Rente zählt nicht nur die vereinbarte Höhe. Wichtig ist auch, welcher Betrag im Leistungsfall nach möglichen steuerlichen Belastungen tatsächlich zur Verfügung steht.

Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die ausgezahlte Rente grundsätzlich mit ihrem steuerpflichtigen Ertragsanteil berücksichtigt. Bei einer zeitlich begrenzten BU-Rente richtet sich dieser Anteil nach der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung. Das bedeutet nicht, dass die gesamte BU-Rente versteuert werden muss.

Anders kann die steuerliche Behandlung aussehen, wenn die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente verbunden ist. Bei einer entsprechend steuerlich begünstigten Vertragsgestaltung kann der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängen. Dieser Anteil ist nicht mit dem persönlichen Steuersatz gleichzusetzen.

Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt und wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem von der Vertragsgestaltung, den übrigen Einkünften und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.

Für die Bedarfsermittlung sollte deshalb nicht pauschal angenommen werden, dass die vereinbarte BU-Rente später vollständig ohne steuerliche Abzüge zur Verfügung steht. Bei größeren Absicherungssummen oder kombinierten Vorsorgeverträgen kann eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll sein.

Die BU-Rente sollte während des Berufslebens regelmäßig überprüft werden

Eine einmal vereinbarte BU-Rente kann im Laufe der Jahre zu niedrig werden. Einkommen, Lebenshaltungskosten und finanzielle Verpflichtungen verändern sich. Deshalb sollte der ursprünglich ermittelte Absicherungsbedarf bei größeren Veränderungen erneut betrachtet werden.

Eine Überprüfung kann besonders sinnvoll sein bei:

  • deutlich höherem oder geringerem Einkommen,

  • Heirat, Trennung oder veränderter Einkommensverteilung im Haushalt,

  • Geburt eines Kindes oder neuen Unterhaltsverpflichtungen,

  • Immobilienkauf oder Baufinanzierung,

  • zusätzlichen Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen,

  • deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten,

  • Veränderungen bei anderen Einkünften oder bestehenden Absicherungen.

Dabei sollte geprüft werden, wie hoch die heutige Versorgungslücke ausfällt, welchen Teil die bestehende BU-Rente abdecken würde und ob eine Anpassung des Versicherungsschutzes sinnvoll und möglich ist.

Warum solche Veränderungen der Lebenssituation grundsätzlich Anlass für eine erneute Betrachtung der finanziellen Absicherung sein können, erklären wir in unserem weiterführenden Beitrag.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Gesetzliche Regelungen, steuerliche Rahmenbedingungen und Versicherungsbedingungen können sich ändern. Die tatsächlich geeignete und versicherbare BU-Rentenhöhe hängt von der persönlichen finanziellen Situation, dem vorhandenen Versicherungsschutz und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Beispielrechnungen und prozentuale Richtwerte ersetzen keine individuelle Bedarfsermittlung. Auch mögliche steuerliche Belastungen können beeinflussen, welcher Betrag im Leistungsfall tatsächlich zur Verfügung steht. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und konkreten Versicherungsbedingungen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.

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