Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie funktioniert sie eigentlich?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen absichern, wenn der eigene Beruf aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann. Wann sie tatsächlich leistet, hängt jedoch von den vereinbarten Bedingungen ab – vom versicherten Beruf über die Gesundheitsprüfung bis zur Höhe und Dauer der BU-Rente.

Berufstätige Person an einem modernen Arbeitsplatz als Symbol für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft

Die BU schützt das Einkommen hinter dem Beruf

Wer seinen Beruf wegen gesundheitlicher Einschränkungen längere Zeit nicht mehr ausüben kann, verliert möglicherweise einen wesentlichen Teil seines Einkommens. Welche finanziellen Folgen ein solcher Einkommensausfall haben kann, erklären wir grundlegend im Beitrag „Berufsunfähigkeit einfach erklärt: Was passiert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt?“.

Genau an diesem Punkt setzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung an: Liegt Berufsunfähigkeit im Sinne des vereinbarten Vertrags vor, erbringt der Versicherer die dort festgelegten Leistungen.

Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt Berufsunfähigkeit in § 172 VVG grundsätzlich als gesundheitlich bedingte Einschränkung des zuletzt ausgeübten Berufs. Als Ursachen nennt das Gesetz Krankheit, Körperverletzung oder einen mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall. Ein Unfall kann deshalb zu einer Berufsunfähigkeit führen, ist aber keine Voraussetzung.

Auch psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder andere körperliche Erkrankungen können Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit haben. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern wie stark sie die konkrete berufliche Tätigkeit beeinträchtigt.

Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht die vereinbarte Leistung typischerweise aus einer monatlichen BU-Rente; je nach Vertrag kann zusätzlich eine Befreiung von der weiteren Beitragszahlung vorgesehen sein. Wie sich die Höhe einer BU-Rente am tatsächlichen finanziellen Bedarf orientieren kann, erklären wir ausführlich in unserem Vertiefungsbeitrag.

Der laufende Versicherungsbeitrag und die spätere Versicherungsleistung sind dabei zwei unterschiedliche Dinge: Der Beitrag finanziert den Schutz, die vereinbarte Rente soll im Leistungsfall einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen.

Maßgeblich bleiben immer die Bedingungen des tatsächlich abgeschlossenen Vertrags.

Entscheidend ist, wie der konkrete Beruf zuletzt aussah

Bei der Leistungsprüfung zählt nicht nur die Berufsbezeichnung. Maßgeblich ist grundsätzlich, wie der zuletzt ausgeübte Beruf ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich ausgestaltet war. Dazu gehören beispielsweise konkrete Aufgaben, Arbeitszeiten, körperliche und geistige Anforderungen, Verantwortung und prägende Tätigkeiten.

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied: Eine Erkrankung des Knies kann einen Menschen mit überwiegend sitzender Bürotätigkeit anders einschränken als jemanden, dessen Arbeit täglich langes Stehen, Gehen oder schweres Heben verlangt. Allein aus derselben Diagnose lässt sich deshalb nicht ableiten, ob Berufsunfähigkeit im Sinne eines Vertrags vorliegt.

Genau darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsminderung. Dort steht grundsätzlich nicht der zuletzt ausgeübte Beruf im Mittelpunkt, sondern die Frage, in welchem zeitlichen Umfang eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch tätig sein kann. Die Unterschiede erklären wir ausführlicher im Beitrag „Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung: Der Unterschied einfach erklärt“.

In vielen BU-Bedingungen finden sich Schwellen wie mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit und ein Prognosezeitraum von sechs Monaten. Solche Regelungen sind jedoch nicht automatisch für jeden Vertrag identisch. Entscheidend ist immer, welche Voraussetzungen in den tatsächlich vereinbarten Versicherungsbedingungen festgelegt wurden.

Der Prognosezeitraum beantwortet vereinfacht die Frage, ob die berufliche Einschränkung voraussichtlich lange genug bestehen wird. Einige Bedingungen enthalten zusätzlich Regelungen für Fälle, in denen dieser Zeitraum bereits ununterbrochen verstrichen ist. Auch der Beginn einer Leistung und eine mögliche rückwirkende Zahlung richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Verweisung: Kann eine andere Tätigkeit eine Rolle spielen?

Ein wichtiger Punkt in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte Verweisung. § 172 Absatz 3 VVG lässt grundsätzlich zu, dass vertraglich berücksichtigt wird, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt wird oder ausgeübt werden kann, die zur Ausbildung und zu den Fähigkeiten der versicherten Person passt und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Bei einer abstrakten Verweisung kann nach den jeweiligen Vertragsbedingungen geprüft werden, ob eine andere zumutbare Tätigkeit grundsätzlich ausgeübt werden könnte – auch wenn die versicherte Person diese Tätigkeit tatsächlich gar nicht aufgenommen hat.

Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung. Sie kann eine Rolle spielen, wenn die versicherte Person tatsächlich eine andere Tätigkeit aufgenommen hat und geprüft wird, ob diese Tätigkeit nach den vereinbarten Bedingungen mit ihrer bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist. Dabei können beispielsweise Einkommen, berufliche Qualifikation, Verantwortung und soziale Wertschätzung eine Rolle spielen.

Wichtig: Ein vertraglicher Verzicht auf abstrakte Verweisung bedeutet nicht automatisch, dass auch eine konkrete Verweisung ausgeschlossen ist. Wer tatsächlich eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausübt, kann deshalb unter den vereinbarten Voraussetzungen weiterhin von einer konkreten Verweisung betroffen sein.

Ob und in welcher Form eine Verweisung vorgesehen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Auch Formulierungen wie „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ sollten deshalb immer im Zusammenhang mit dem gesamten Bedingungswerk betrachtet werden.

BU-Rente, Laufzeit und spätere Anpassungen

Die vereinbarte BU-Rente bestimmt grundsätzlich, welcher monatliche Betrag im Leistungsfall gezahlt wird. Ihre Höhe sollte zum tatsächlichen finanziellen Bedarf passen. Ebenso wichtig ist jedoch, wie lange Versicherungsschutz besteht und welche späteren Anpassungen der Vertrag ermöglicht.

Dabei sind Versicherungsdauer und Leistungsdauer zu unterscheiden. Die Versicherungsdauer bestimmt, bis wann grundsätzlich ein neuer Versicherungsfall eintreten kann. Die Leistungsdauer legt fest, bis wann eine bereits anerkannte BU-Rente bei fortbestehender Leistungspflicht längstens gezahlt wird. Beide Zeiträume müssen nicht identisch sein. Ein zu frühes Vertragsende kann deshalb gerade in den letzten Berufsjahren eine finanzielle Lücke hinterlassen.

Damit die einmal vereinbarte BU-Rente über viele Jahre nicht unverändert bleibt, können Verträge unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten vorsehen:

  • Beitrags- beziehungsweise Vertragsdynamik: Die versicherte BU-Rente kann vor Eintritt des Leistungsfalls regelmäßig erhöht werden. Damit steigt in der Regel auch der Beitrag.

  • Leistungsdynamik: Eine bereits gezahlte BU-Rente kann nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weiter steigen, wenn eine entsprechende Rentensteigerung vertraglich vereinbart wurde.

  • Nachversicherungsmöglichkeiten: Sie können ermöglichen, die versicherte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen oder Einkommenssteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Gerade Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes, deutlich höheres Einkommen oder eine Immobilienfinanzierung können den finanziellen Bedarf verändern. Warum solche Veränderungen der Lebenssituation generell Anlass für eine neue Bestandsaufnahme sein können, erklären wir in unserem Vertiefungsbeitrag.

Ob eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, welche Anlässe anerkannt werden, welche Höchstgrenzen bestehen und innerhalb welcher Fristen eine Anpassung beantragt werden muss, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Auch eine ausreichend hohe Absicherung hilft langfristig wenig, wenn der Beitrag dauerhaft nicht mehr getragen werden kann. Rentenhöhe, Laufzeit, Anpassungsmöglichkeiten und langfristige Bezahlbarkeit sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Gesundheitsfragen entscheiden mit über die Versicherbarkeit

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung findet normalerweise eine Risikoprüfung statt. Dabei können unter anderem Alter, Beruf, Gesundheitszustand und bestimmte Freizeitrisiken eine Rolle spielen. Je nach Ergebnis kann der Versicherer den Antrag zu normalen Bedingungen annehmen, einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss anbieten, seine Entscheidung zurückstellen oder den Antrag ablehnen. Unterschiedliche Versicherer können dieselben Risiken unterschiedlich bewerten.

Besonders wichtig sind die Gesundheitsfragen. Nach § 19 VVG müssen bekannte gefahrerhebliche Umstände angegeben werden, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Entscheidend sind deshalb der genaue Wortlaut und der jeweils abgefragte Zeitraum. Falsche oder unvollständige Angaben können abhängig von den Umständen erhebliche Folgen für den Vertrag und spätere Leistungen haben.

Wie frühere Erkrankungen, Beschwerden, Untersuchungen und Behandlungen richtig eingeordnet werden, welche Unterlagen hilfreich sein können und wann eine Risikovoranfrage sinnvoll ist, erklären wir ausführlich in unserem verlinkten Gesundheitsfragen-Beitrag.

Auch der Zeitpunkt der Antragstellung kann Versicherbarkeit und Beitrag beeinflussen. Ein früher Blick auf die Arbeitskraftabsicherung kann deshalb sinnvoll sein, bedeutet aber nicht, dass jeder möglichst schnell einen Vertrag abschließen sollte. Welche Überlegungen dabei wichtig sind, zeigen wir im Beitrag „Berufsunfähigkeit absichern: Wann sollte man anfangen und worauf achten?“.

Was passiert im Leistungsfall?

Wer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss darlegen und nachweisen, dass die vertraglichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Versicherer prüft deshalb nicht allein ärztliche Diagnosen, sondern auch, wie die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit durch die gesundheitlichen Einschränkungen betroffen ist.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen relevant:

  • Welche Aufgaben und Anforderungen hatte der Beruf vor der gesundheitlichen Einschränkung?

  • Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen?

  • Welche beruflichen Tätigkeiten können dadurch nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden?

  • Wie stark ist die Einschränkung und wie lange wird sie voraussichtlich andauern?

Für diese Prüfung können ärztliche Berichte, Behandlungsunterlagen und eine nachvollziehbare Beschreibung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sein. Bei Selbstständigen können zusätzlich Angaben zur betrieblichen Organisation und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen relevant werden.

Nach § 173 VVG muss der Versicherer nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis ist nur einmal zulässig und für den angegebenen Zeitraum bindend.

Auch nach einem anerkannten Leistungsfall können die Voraussetzungen später erneut geprüft werden. Stellt der Versicherer fest, dass seine Leistungspflicht entfallen ist, muss er diese Veränderung nach § 174 VVG in Textform darlegen.

Wichtig: Der Versicherer wird frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung beim Versicherungsnehmer leistungsfrei. Eine anerkannte BU-Rente kann deshalb nicht allein aufgrund einer veränderten Einschätzung ohne Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben eingestellt werden.

BU, Erwerbsminderung und Unfallversicherung sind unterschiedliche Systeme

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und eine private Unfallversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Sie unterscheiden sich vor allem darin, welche gesundheitlichen Einschränkungen für eine Leistung maßgeblich sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auch wenn ein gesundheitliches Ereignis für mehrere Absicherungen relevant sein kann, entsteht daraus nicht automatisch ein Leistungsanspruch in allen drei Systemen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Absicherung

Was wird geprüft?

Typische Leistung

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitliche Einschränkung des zuletzt ausgeübten Berufs nach den Vertragsbedingungen

Vereinbarte BU-Rente und gegebenenfalls Beitragsbefreiung

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Verbleibendes Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie gesetzliche Voraussetzungen

Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente

Private Unfallversicherung

Versicherter Unfall und bei Invaliditätsleistungen eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung

Vereinbarte Unfallleistungen, häufig eine Kapitalleistung bei Invalidität

Eine Berufsunfähigkeit kann beispielsweise durch eine Krankheit entstehen, ohne dass ein Unfall vorliegt. Umgekehrt führt eine dauerhafte Unfallfolge nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit oder zu einem Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Welche Leistungen die private Unfallversicherung bietet und wie Invaliditätsgrad, Grundsumme und Progression zusammenwirken, erklären wir ausführlich in unserem entsprechenden Beitrag.

Einen bestehenden Vertrag nicht nur nach dem heutigen Preis beurteilen

Ein bestehender BU-Vertrag sollte nicht allein deshalb vorschnell beendet oder ersetzt werden, weil ein anderer Tarif günstiger erscheint oder modernere Leistungsmerkmale bietet. Bei einem Neuabschluss beginnt die Risikoprüfung in der Regel erneut. Das heutige Eintrittsalter, der inzwischen ausgeübte Beruf und Veränderungen des Gesundheitszustands können beeinflussen, ob und zu welchen Bedingungen neuer Versicherungsschutz angeboten wird.

Neue Gesundheitsfragen können beispielsweise zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Ein bestehender Vertrag sollte deshalb erst beendet werden, wenn der neue Versicherungsschutz verbindlich zustande gekommen ist und feststeht, ab wann und zu welchen Bedingungen er gilt.

Das bedeutet umgekehrt nicht, dass ein bestehender Schutz niemals verändert werden sollte. Einkommen, Beruf, Familie und finanzielle Verpflichtungen können sich über die Jahre deutlich verändern.

Bei einer Überprüfung sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:

  • BU-Rente: Reicht die vereinbarte monatliche Leistung für den heutigen finanziellen Bedarf?

  • Versicherungs- und Leistungsdauer: Besteht der Schutz lange genug und bis zu welchem Zeitpunkt können Leistungen gezahlt werden?

  • Dynamik und Nachversicherung: Welche Möglichkeiten gibt es, die BU-Rente innerhalb des bestehenden Vertrags anzupassen?

  • Ausschlüsse und Verweisung: Welche Einschränkungen enthält der Vertrag und unter welchen Voraussetzungen wird tatsächlich geleistet?

  • Beiträge: Sind die laufenden Kosten langfristig tragbar und wie unterscheiden sie sich von möglichen Alternativen?

Vor einem vollständigen Vertragswechsel sollte deshalb geprüft werden, ob sich der vorhandene Schutz sinnvoll anpassen lässt. Eine Veränderung innerhalb des bestehenden Vertrags ist nicht mit einem vollständigen Neuabschluss gleichzusetzen und kann anderen Voraussetzungen unterliegen.

Wie sich Versicherungsverträge grundsätzlich anhand von Leistungen, Bedingungen, Kosten und möglichen Änderungen vergleichen lassen, erklären wir im Beitrag „Versicherungen richtig prüfen: So behalten Sie Schutz, Leistungen und Kosten im Blick“.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen können sich ändern. Ob im konkreten Fall Berufsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, hängt von den gesundheitlichen Einschränkungen, der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit, den erforderlichen Nachweisen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und konkreten Vertragsbedingungen. Der Beitrag stellt keine verbindliche Leistungsentscheidung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Beurteilung eines Streitfalls.

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