Ihr Riester-Vertrag läuft 2027 nicht automatisch aus
Die beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge wird ab 1. Januar 2027 umgesetzt. Vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Riester-Verträge können weitergeführt werden. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine automatische Umwandlung. Wer beim bisherigen Fördersystem bleibt, kann weiterhin nach dessen Regeln Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten.
Für die Entscheidung sind drei Wege zu unterscheiden: weiterführen, nur die Förderung wechseln oder das Guthaben übertragen. Beitragsfreistellung und vorzeitige Auszahlung sind davon abzugrenzen. Eine andere Förderung bedeutet nicht automatisch einen anderen Vertrag.
Möglichkeit | Vertrag und Guthaben | Förderung |
|---|---|---|
Unverändert weiterführen | Bestehender Vertrag bleibt bestehen | Bisherige Regeln |
Nur Förderung wechseln | Guthaben und Vertragsbedingungen bleiben | Neue Regeln; keine Rückkehr zur alten Förderung |
In neuen Vertrag wechseln | Übertragungswert fließt in neuen zertifizierten Vertrag | Neue Regeln; bisherige Förderung bleibt bei zulässiger Übertragung erhalten |
Beitragsfrei stellen | Vertrag ruht; Guthaben bleibt gebunden | Bereits erhaltene Zulagen bleiben grundsätzlich erhalten; ohne neue Einzahlungen keine weiteren Zulagen |
Vorzeitig auszahlen lassen | Guthaben wird an Sie ausgezahlt | Zulagen und Steuervorteile sind regelmäßig zurückzuzahlen |
Ein Förderwechsel ist endgültig
Ein reiner Förderwechsel erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem bisherigen Anbieter. Garantien, Kosten und Auszahlungsbedingungen des bestehenden Vertrags ändern sich dadurch nicht automatisch. Es gelten lediglich die neuen Regeln für die staatliche Förderung.
Wichtig: Die Entscheidung ist unwiderruflich. Eine Rückkehr zur bisherigen Riester-Förderung ist danach nicht mehr möglich. Der Wechsel gilt einheitlich für alle Riester-Verträge derselben Person.
Auch wer ab 2027 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt, wechselt damit grundsätzlich für seine bestehenden Riester-Verträge in das neue Fördersystem. Alte und neue Förderung lassen sich für dieselbe Person nicht parallel nutzen.
Bei Ehepaaren mit mittelbarer Förderberechtigung ist zusätzlich zu beachten: Wechselt der unmittelbar förderberechtigte Partner zur neuen Förderung, gelten die neuen Förderregeln auch für den mittelbar förderberechtigten Partner.
Vergleichen Sie die Förderung bei gleichem Eigenbeitrag
Im bisherigen Riester-System beträgt die volle Grundzulage 175 Euro jährlich. Hinzu kommen bei entsprechendem Anspruch 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beziehungsweise 300 Euro für später geborene Kinder.
Für die volle Förderung müssen unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich vier Prozent ihres maßgeblichen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen selbst einzahlen. Insgesamt gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro einschließlich Zulagen und ein jährlicher Sockelbetrag von mindestens 60 Euro. Die Einzelheiten erklären wir im Beitrag zur Riester-Rente und ihrer Förderung.
Ab 2027 richtet sich die neue Förderung dagegen unmittelbar nach dem Eigenbeitrag. Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro, für weitere bis zu 1.440 Euro jeweils 25 Cent. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind, wenn jährlich mindestens 300 Euro selbst eingezahlt werden. Der neue Mindesteigenbeitrag beträgt 120 Euro jährlich.
Ein Beispiel: Ein unmittelbar förderberechtigter Elternteil hat zwei Kinder, die ab 2008 geboren wurden und für die weiterhin Anspruch auf Kinderzulage besteht. Bei einem maßgeblichen Vorjahreseinkommen von 25.000 Euro reichen im bisherigen System 225 Euro Eigenbeitrag für die volle Zulage aus. Wie unterscheiden sich die Förderbeträge, wenn tatsächlich 300 Euro jährlich eingezahlt werden?
Vergleich | Bisherige Förderung | Neue Förderung ab 2027 |
|---|---|---|
Eigener Jahresbeitrag | 300 € | 300 € |
Grundzulage | 175 € | 150 € |
Kinderzulage für zwei Kinder | 600 € | 600 € |
Zulagen insgesamt | 775 € | 750 € |
Eigenbeitrag einschließlich Zulagen | 1.075 € | 1.050 € |
Das Beispiel zeigt: Obwohl die neue Förderung eine höhere maximale Grundzulage ermöglicht, fällt sie bei diesem Eigenbeitrag um 25 Euro niedriger aus. Bei anderen Beiträgen, Einkommen oder familiären Voraussetzungen kann der Vergleich anders ausfallen.
Zusätzliche Steuervorteile sind im Beispiel nicht berücksichtigt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob sich über den Zulageanspruch hinaus eine steuerliche Entlastung ergibt. Zulagen und Steuerermäßigung dürfen dabei nicht doppelt gerechnet werden.
Bei mittelbar förderberechtigten Ehe- oder Lebenspartnern gelten besondere Regeln: Ab 2027 beträgt ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag 120 Euro. Die Grundzulage richtet sich nach den förderfähigen Beiträgen des unmittelbar förderberechtigten Partners und ist auf 175 Euro begrenzt. Deshalb sollten bei einem Vergleich beide Verträge berücksichtigt werden.
Entscheidend ist, was Sie tatsächlich übertragen können
Legen Sie Vertragsbedingungen, aktuelle Standmitteilung und Kostenaufstellung nebeneinander. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie insbesondere folgende Punkte prüfen:
Bestehende Garantien: Welche Leistungen sind zugesagt? Gibt es einen Garantiezins oder einen garantierten Rentenfaktor? Der Rentenfaktor bestimmt bei entsprechenden Verträgen, wie viel monatliche Rente aus einem bestimmten Kapital entsteht.
Aktueller Vertragsstand: Wie viel wurde einschließlich Zulagen eingezahlt, wie hat sich das Guthaben entwickelt und wie lange läuft die Ansparphase noch?
Tatsächlicher Übertragungswert: Welcher Betrag würde nach möglichen Abzügen beim neuen Anbieter ankommen?
Wechsel- und Folgekosten: Welche Übertragungsgebühren, neuen Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufenden Verwaltungskosten entstehen?
Wichtig: Die gesetzliche Riester-Beitragsgarantie bezieht sich grundsätzlich auf den vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase, nicht auf einen beliebigen Wechseltermin. Der aktuelle Übertragungswert kann deshalb unter den eingezahlten Beiträgen und Zulagen liegen.
Bei einer Übertragung werden bisherige Garantien und Vertragsbedingungen nicht automatisch in den neuen Vertrag übernommen. Bei fondsgebundenen Verträgen können ungünstige Kursstände zudem Verluste festschreiben.
Vergleichen Sie deshalb konkrete Angebote und die zu erwartenden späteren Leistungen – nicht nur unverbindliche Renditeprognosen.
Mehr Renditechancen bedeuten auch mehr Risiko
Neue Garantieprodukte können zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge absichern. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie sind höhere Renditechancen möglich, aber auch Wertschwankungen und Verluste.
Ein langer Anlagehorizont und finanzielle Belastbarkeit sind deshalb wichtige Kriterien. Kurz vor der Rente bleibt weniger Zeit, mögliche Kursrückgänge auszusitzen. Einen Überblick über die Produktarten bietet unser Beitrag zum Altersvorsorgedepot und zur neuen Förderung.
Vergessen Sie die spätere Auszahlung nicht
Beim bisherigen Riester-Vertrag ist die lebenslange Altersleistung ein Kernelement, gegebenenfalls über einen Auszahlungsplan mit anschließender Rente. Neue Verträge ermöglichen daneben befristete Auszahlungspläne, die mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Endet der vereinbarte Plan, erfolgen keine weiteren Zahlungen.
Vergleichen Sie deshalb Rentenbeginn, mögliche garantierte Leistungen, voraussichtliche monatliche Auszahlungen und Auszahlungsdauer. Ein bloßer Förderwechsel ersetzt die bisherige Auszahlungsvereinbarung nicht. Soweit Leistungen auf geförderten Beiträgen beruhen, werden sie grundsätzlich vollständig nachgelagert besteuert, nicht nur ihre Erträge. Entscheidend ist somit auch die spätere Leistung nach Steuern.
Beitragsfrei stellen ist etwas anderes als kündigen
Eine Beitragsfreistellung kann weitere Einzahlungen zunächst stoppen, ohne die bisherige Förderung grundsätzlich zurückzahlen zu müssen. Werden im gesamten Beitragsjahr keine Eigenbeiträge geleistet, entsteht keine neue Förderung. Verwaltungskosten können weiterlaufen; die erwartete spätere Leistung kann sinken.
Bei einer zulässigen direkten Übertragung auf einen anderen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag kann die bisherige Förderung erhalten bleiben. Eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung an Sie selbst ist dagegen regelmäßig eine schädliche Verwendung: Zulagen und gewährte Steuervorteile müssen dann grundsätzlich zurückgezahlt werden. Lassen Sie daher vor einer Unterschrift klären, welcher Vorgang tatsächlich vorgesehen ist.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Gesetzliche Regelungen, Förderbedingungen und steuerliche Vorgaben können sich ändern. Er enthält keine persönliche Empfehlung, einen bestimmten Vertrag oder ein Finanzinstrument abzuschließen, zu halten oder zu wechseln. Maßgeblich sind die persönlichen Fördervoraussetzungen und die konkreten Vertragsbedingungen. Kapitalanlagen können im Wert schwanken und Verluste verursachen.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: 9. Oktober 2026
Deutscher Bundestag – Altersvorsorgereformgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten
Deutsche Rentenversicherung – § 52 EStG ab 2027: Übergangsregeln für bestehende Riester-Verträge
Deutsche Rentenversicherung / Riester-ZfA – Bisherige Riester-Zulagen und steuerliche Förderung
Deutsche Rentenversicherung – Riester-Nachfolge ab 2027: Neue Förderregeln im Überblick
Deutsche Rentenversicherung / Riester-ZfA – Auszahlung der Riester-Rente und steuerliche Folgen
Gesetze im Internet – § 93 EStG: Schädliche Verwendung und Übertragung von Altersvorsorgevermögen



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