Basisrente für Selbstständige: Wann kann Rürup sinnvoll sein?

Wann passt eine Basisrente zur Selbstständigkeit? Entscheidend sind die tatsächliche Steuerentlastung, ausreichende Rücklagen und ein Vertrag, dessen Kosten und langfristige Bindung zur eigenen Vorsorgeplanung passen.

Selbstständige Person prüft an einem hellen Arbeitsplatz Unterlagen zur Finanz- und Altersvorsorgeplanung.

Erst die vorhandene Absicherung prüfen

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, verbindet steuerlich begünstigte Beiträge mit einer lebenslangen Rentenzahlung. Dafür bleibt das eingezahlte Geld langfristig gebunden. Für Selbstständige ist deshalb die Frage entscheidend: Brauche ich zusätzliches lebenslanges Einkommen oder zunächst mehr finanziellen Spielraum?

Die Ausgangslagen unterscheiden sich. Einige Selbstständige unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; bestimmte Freiberufler sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Andere haben keine Pflichtversorgung. Auch Ansprüche aus früheren Anstellungen gehören in die Bestandsaufnahme. Selbstständigkeit bedeutet also nicht automatisch, ohne gesetzliche Rente dazustehen.

Ein höheres zu versteuerndes Einkommen, ausreichende freie Rücklagen und der Wunsch nach einer lebenslangen Zusatzrente sprechen dafür, Rürup näher zu prüfen. Eine pauschale Empfehlung folgt daraus nicht: Kosten, Versorgungslücke und Kapitalbindung müssen ebenfalls passen.

Was die Steuerentlastung 2026 tatsächlich bedeutet

Beiträge zur eigenen Basisrente sind grundsätzlich private Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben. Sie senken im gesetzlichen Rahmen das zu versteuernde Einkommen, nicht den Unternehmensgewinn. Umsatz, Gewinn und zu versteuerndes Einkommen sind unterschiedliche Größen. Maßgeblich sind die steuerlichen Begriffsbestimmungen und der Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG.

Seit 2023 werden begünstigte Altersvorsorgebeiträge zu 100 Prozent berücksichtigt, allerdings nur innerhalb des Höchstbetrags. Dieser liegt 2026 bei 30.826 Euro; bei zusammen veranlagten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern beträgt er 61.652 Euro. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk beanspruchen denselben Rahmen. Er steht nicht nochmals vollständig für Rürup zur Verfügung.

Vollständig absetzbar heißt nicht vollständig erstattet. Vereinfachtes Rechenbeispiel: Werden 5.000 Euro zusätzlich abgezogen und beträgt die Einkommensteuerentlastung auf diesen gesamten Abzug angenommen 35 Prozent, sinkt die Steuer um 1.750 Euro. 3.250 Euro bleiben eigener Aufwand. Die tatsächliche Entlastung hängt vom persönlichen Steuertarif und den übrigen Einkünften und Abzügen ab.

Rücklagen und Beitragsflexibilität auseinanderhalten

Geld für Steuernachzahlungen, Investitionen und schwächere Auftragsmonate sollte nicht dauerhaft in der Altersvorsorge gebunden werden. Private finanzielle Rücklagen und betriebliche Liquidität sind getrennt vom Vorsorgekapital zu planen.

Bei Rürup gibt es kein frei wählbares Kapitalauszahlungsrecht, keine Beleihung und keine reguläre Kündigung mit Auszahlung des Guthabens. Die gesetzlich vorgegebene Kapitalbindung bleibt auch bei finanziellen Engpässen bestehen.

Vor Abschluss sollte geklärt sein, welche laufenden Beiträge, Sonderzahlungen, Reduzierungen und Beitragspausen der Tarif ermöglicht und welche Mindestbeiträge oder Kosten gelten. Eine Beitragsfreistellung schafft keinen Zugriff auf das vorhandene Geld. Ohne weitere Einzahlungen fällt die spätere Rente regelmäßig geringer aus als bei fortgesetzter Zahlung; Verwaltungskosten können weiterlaufen. Die Verbraucherzentralen erläutern diese Grenzen der Basisrente.

Ein etablierter Freiberufler mit stabilen Überschüssen und ausreichenden Reserven kann die Bindung eher einplanen. Für einen Gründer mit unsicheren Einnahmen und Investitionsbedarf kann dagegen zunächst finanzielle Beweglichkeit wichtiger sein.

Den Vertrag nicht auf seine Steuerwirkung reduzieren

Klassische Basisrenten setzen stärker auf garantierte Leistungen und ergänzende, nicht garantierte Überschüsse. Fondsgebundene Varianten eröffnen Kapitalmarktchancen, bringen aber Wertschwankungen und Verlustrisiken mit. Umfang und Preis möglicher Garantien sind tarifabhängig. Bei privaten Rentenversicherungen müssen deshalb Kosten und Leistungszusagen gemeinsam betrachtet werden.

Zu prüfen sind Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Fondskosten sowie die garantierte Rentenleistung. Bei fondsgebundenen Verträgen ist außerdem der Rentenfaktor wichtig: Er beschreibt üblicherweise die monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragskapital. Garantierte Werte sind von unverbindlichen Hochrechnungen zu unterscheiden.

Für den Vergleich zählt die voraussichtliche Rente nach Kosten und Steuern. Eine hohe Steuerersparnis allein macht einen teuren Vertrag nicht wirtschaftlich attraktiv.

Spätere Steuern und Hinterbliebene mitdenken

Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Bei erstmaligem Beginn 2026 beträgt er grundsätzlich 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich anfällt, hängt von der gesamten steuerlichen Situation ab. Ein niedrigerer persönlicher Steuersatz im Ruhestand ist nicht garantiert.

Das Guthaben ist grundsätzlich nicht frei vererbbar. Eine vereinbarte Hinterbliebenenrente kann Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder absichern. Für Kinder gelten gesetzliche zeitliche Grenzen. Unverheiratete Partner und andere frei gewählte Erben gehören nicht zu diesem begünstigten Kreis. Eine solche Zusatzabsicherung beeinflusst die Kalkulation der eigenen Altersrente. Familienabsicherung sollte deshalb gesondert betrachtet werden.

Welche Alternativen gehören in den Vergleich?

Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kommt grundsätzlich für Personen infrage, die dort nicht pflichtversichert sind. Sie ermöglicht ebenfalls eine lebenslange Altersrente. Bereits Pflichtversicherte können nicht einfach zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen.

Freier Vermögensaufbau, etwa über ein ungefördertes Depot mit börsengehandelten Fonds, kurz ETFs, bietet mehr Verfügbarkeit, aber keine zugesagte lebenslange Zahlung. Verkaufsmöglichkeiten beseitigen das Kursrisiko nicht. Die folgende Gegenüberstellung nutzt ein solches ETF-Depot als Beispiel.

Drei Vorsorgewege im Überblick

Kriterium

Basisrente

Freiwillige gesetzliche Rente

Freies ETF-Depot

Förderung

Sonderausgabenabzug im Höchstrahmen

Derselbe Sonderausgabenrahmen

Kein entsprechender Beitragsabzug

Kosten

Tarif-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Fondskosten

Verwaltung im gesetzlichen System

Fonds-, Handels- und gegebenenfalls Depotkosten

Verfügbarkeit

Kein frei wählbarer Kapitalzugriff

Kein frei verfügbares Guthaben

Verkauf grundsätzlich möglich

Chancen und Risiken

Abhängig von Anlage und Garantien

Entwicklung nach gesetzlichen Rentenregeln

Marktchancen, Kursschwankungen und Verluste

Auszahlung

Lebenslange Rente

Lebenslange Rente bei erfüllten Voraussetzungen

Entnahmen; Kapital kann aufgebraucht werden

Vereinfachter Vergleich; Vertragsbedingungen und gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich.

Fazit

Rürup kann sinnvoll sein, wenn nach Rücklagen und laufender Absicherung dauerhaft Geld für eine lebenslange Zusatzrente bleibt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Steuerentlastung, Kosten und akzeptierter Kapitalbindung. Wer vor allem flexibel bleiben muss, sollte andere oder ergänzende Vorsorgewege besonders sorgfältig prüfen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Er enthält keine persönliche Empfehlung eines bestimmten Finanzinstruments. Steuerwirkungen hängen vom Einzelfall ab; Versicherungsleistungen richten sich nach Vertrag und Bedingungen. Fondsanlagen können schwanken und Verluste verursachen.

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