Erst die vorhandene Absicherung prüfen
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt verbindet steuerlich begünstigte Beiträge mit einer lebenslangen Rentenzahlung. Dafür bleibt das eingezahlte Geld langfristig gebunden. Für Selbstständige ist deshalb die Frage entscheidend: Brauche ich zusätzliches lebenslanges Einkommen oder zunächst mehr finanziellen Spielraum?
Die Ausgangslagen unterscheiden sich. Einige Selbstständige unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; bestimmte Freiberufler sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Andere haben keine Pflichtversorgung. Auch Ansprüche aus früheren Anstellungen gehören in die Bestandsaufnahme. Selbstständigkeit bedeutet also nicht automatisch, ohne gesetzliche oder berufsständische Altersversorgung dazustehen.
Ein höheres zu versteuerndes Einkommen, ausreichende freie Rücklagen und der Wunsch nach einer lebenslangen Zusatzrente können dafür sprechen, die Basisrente näher zu prüfen. Eine pauschale Empfehlung folgt daraus nicht: Kosten, Versorgungslücke und Kapitalbindung müssen ebenfalls zur persönlichen Situation passen.
Was die Steuerentlastung 2026 tatsächlich bedeutet
Beiträge zur eigenen Basisrente sind grundsätzlich private Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben. Sie können im gesetzlichen Rahmen das zu versteuernde Einkommen mindern, nicht jedoch den Unternehmensgewinn. Umsatz, Gewinn und zu versteuerndes Einkommen sind deshalb unterschiedliche Größen.
Seit 2023 können begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen grundsätzlich zu 100 Prozent berücksichtigt werden – allerdings nur innerhalb des jeweils geltenden Höchstbetrags. Für 2026 liegt dieser bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro bei zusammen veranlagten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern.
Wichtig ist: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk nutzen denselben steuerlichen Rahmen mit. Der Höchstbetrag steht deshalb nicht automatisch zusätzlich vollständig für Beiträge zu einer Basisrente zur Verfügung.
„Vollständig absetzbar“ bedeutet außerdem nicht, dass der eingezahlte Betrag vollständig vom Finanzamt zurückgezahlt wird.
Ein vereinfachtes Beispiel: Werden 5.000 Euro zusätzlich steuerlich berücksichtigt und ergibt sich daraus für die persönliche Steuersituation rechnerisch eine Entlastung von 35 Prozent, würde die Einkommensteuer um 1.750 Euro sinken. Die verbleibenden 3.250 Euro wären weiterhin eigener finanzieller Aufwand.
Wie hoch die tatsächliche Steuerentlastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz, den übrigen Einkünften und weiteren steuerlich relevanten Faktoren ab.
Rücklagen und Beitragsflexibilität auseinanderhalten
Geld für Steuernachzahlungen, Investitionen und schwächere Auftragsmonate sollte nicht dauerhaft in der Altersvorsorge gebunden werden. Private finanzielle Rücklagen und betriebliche Liquidität sind deshalb getrennt vom Vorsorgekapital zu planen.
Gerade für Selbstständige ist dabei wichtig, Gewinn, Kontostand und tatsächlich verfügbare Mittel nicht miteinander gleichzusetzen. Welche Rolle Steuern, laufende Kosten, offene Forderungen und betriebliche Rücklagen dabei spielen, erklären wir ausführlicher im Beitrag „Liquidität für Selbstständige einfach erklärt: Warum Gewinn, Kontostand und verfügbare Mittel nicht dasselbe sind“.
Bei der Basisrente gibt es kein frei wählbares Kapitalauszahlungsrecht, keine Beleihung und keine reguläre Kündigung mit Auszahlung des Guthabens. Die gesetzlich vorgesehene Kapitalbindung bleibt auch bei finanziellen Engpässen bestehen.
Vor Abschluss sollte deshalb geklärt sein, welche laufenden Beiträge, Sonderzahlungen, Reduzierungen und Beitragspausen der jeweilige Tarif ermöglicht und welche Mindestbeiträge oder Kosten gelten. Eine Beitragsfreistellung schafft keinen Zugriff auf das bereits vorhandene Geld. Ohne weitere Einzahlungen fällt die spätere Rente regelmäßig geringer aus als bei fortgesetzter Zahlung; Verwaltungskosten können weiterhin anfallen.
Ein etablierter Freiberufler mit stabilen Überschüssen und ausreichenden Reserven kann eine langfristige Kapitalbindung eher einplanen. Für einen Gründer mit unsicheren Einnahmen und Investitionsbedarf kann dagegen zunächst finanzielle Beweglichkeit wichtiger sein.
Den Vertrag nicht auf seine Steuerwirkung reduzieren
Klassische Basisrenten setzen stärker auf garantierte Leistungen und ergänzende, nicht garantierte Überschüsse. Fondsgebundene Varianten eröffnen Kapitalmarktchancen, bringen aber Wertschwankungen und Verlustrisiken mit. Umfang und Preis möglicher Garantien hängen vom jeweiligen Tarif ab.
Zu prüfen sind insbesondere Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Fondskosten sowie mögliche garantierte Rentenleistungen. Bei fondsgebundenen Verträgen spielt außerdem der Rentenfaktor eine wichtige Rolle. Er beschreibt üblicherweise, wie hoch die monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragskapital ausfällt. Dabei sollten garantierte Werte klar von unverbindlichen Hochrechnungen unterschieden werden.
Auch im Vergleich mit einer ungeförderten privaten Rentenversicherung zählt letztlich die voraussichtliche Leistung nach Kosten und Steuern. Eine hohe Steuerersparnis allein macht einen Vertrag nicht automatisch wirtschaftlich attraktiv.
Spätere Steuern und Hinterbliebene mitdenken
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Beginnt die Rente erstmals im Jahr 2026, beträgt der Besteuerungsanteil grundsätzlich 84 Prozent.
Das bedeutet nicht, dass auf die Rente automatisch 84 Prozent Steuer gezahlt werden. Der Besteuerungsanteil bestimmt zunächst, welcher Teil der Rente grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich anfällt, hängt von der gesamten steuerlichen Situation im Ruhestand ab. Auch ein künftig niedrigerer persönlicher Steuersatz sollte deshalb nicht einfach vorausgesetzt werden.
Bei der Hinterbliebenenabsicherung gelten ebenfalls besondere Regeln. Das Vertragsvermögen einer Basisrente kann nicht wie frei verfügbares Vermögen beliebig an beliebige Erben weitergegeben werden. Je nach Vertragsgestaltung können jedoch Leistungen für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie für begünstigte Kinder vorgesehen werden.
Welche Einschränkungen bei Kündigung, Auszahlung und Vererbung einer Basisrente gelten, erklären wir ausführlicher in einem eigenen Beitrag.
Eine Hinterbliebenenabsicherung sollte deshalb nicht nur danach beurteilt werden, ob sie grundsätzlich vorgesehen ist. Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen, der tatsächlich begünstigte Personenkreis und die Auswirkungen auf die eigene Altersleistung.
Welche Alternativen gehören in den Vergleich?
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kommt grundsätzlich für Personen infrage, die dort nicht pflichtversichert sind. Sie ermöglicht ebenfalls den Aufbau einer lebenslangen Altersrente. Bereits Pflichtversicherte können nicht einfach zusätzlich freiwillige Beiträge zahlen.
Freier Vermögensaufbau, etwa über ein ungefördertes Wertpapierdepot mit Investmentfonds oder ETFs, bietet dagegen mehr Verfügbarkeit, aber keine zugesagte lebenslange Zahlung. Die Möglichkeit, Wertpapiere zu verkaufen, beseitigt außerdem nicht das Risiko von Kursschwankungen und Verlusten.
Die folgende Gegenüberstellung nutzt ein solches ETF-Depot deshalb als Beispiel für einen flexibleren, kapitalmarktbasierten Vorsorgeweg.
Basisrente, gesetzliche Rentenversicherung und ETF-Depot im Vergleich
Kriterium | Basisrente | Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung | Freies ETF-Depot |
|---|---|---|---|
Steuerliche Behandlung | Beiträge können im gesetzlichen Höchstrahmen als Sonderausgaben berücksichtigt werden | Beiträge werden innerhalb desselben steuerlichen Rahmens berücksichtigt | Kein entsprechender Sonderausgabenabzug für die Einzahlungen |
Kosten | Abschluss-, Verwaltungs- und je nach Tarif Fondskosten möglich | Keine individuellen Abschluss- oder Fondskosten; Leistung nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung | Fonds-, Handels- und gegebenenfalls Depotkosten |
Verfügbarkeit | Kein frei wählbarer Zugriff auf das angesparte Kapital | Kein frei verfügbares Kapitalguthaben | Verkauf der Wertpapiere grundsätzlich möglich |
Chancen und Risiken | Abhängig von Tarif, Anlageform, Kosten und möglichen Garantien | Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln der Rentenversicherung | Kapitalmarktchancen, Kursschwankungen und Verlustrisiken |
Auszahlung | Lebenslange Rente | Lebenslange Rente bei erfüllten Voraussetzungen | Flexible Entnahmen möglich; keine garantierte lebenslange Zahlung |
Vereinfachter Vergleich; Vertragsbedingungen und gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Ob eine Basisrente zur persönlichen Vorsorge passt, hängt unter anderem von der bestehenden Altersversorgung, der finanziellen Situation, verfügbaren Rücklagen, dem Anlagehorizont und dem Bedarf an langfristiger Flexibilität ab. Steuerliche Auswirkungen richten sich nach der individuellen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Höchstbeträge, Besteuerungsanteile und andere steuerliche Rahmenbedingungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Kosten, Garantien, Rentenfaktoren, Anlagekonzepte, Möglichkeiten zur Beitragsanpassung und Hinterbliebenenleistungen können sich je nach Tarif unterscheiden. Maßgeblich sind deshalb immer die konkreten Vertragsbedingungen und individuellen Vereinbarungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Quellenstand: 9. Oktober 2026
Bundesfinanzministerium – Basisrente: Grundlagen, steuerliche Förderung und Kapitalbindung
Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige: Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung
Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen – Berufsständische Versorgungswerke
Deutsche Rentenversicherung – Vorsorgen und Steuern sparen: Höchstbeträge 2026
Gesetze im Internet – § 10 EStG: Sonderausgaben und Altersvorsorgeaufwendungen
Gesetze im Internet – § 22 EStG: Besteuerung von Renten und Besteuerungsanteil
Verbraucherzentrale – Rürup-Rente: Fallstricke der Basisrente
Verbraucherzentrale – Rentenfaktor und mögliche unzulässige Rentenkürzungen
Deutsche Rentenversicherung – Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung



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